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Geschrieben

Moin!

Nachdem man mir meinen Anhänger gewalltsam durch Auffahrunfall nahm, traff ich nun auf folgendes Objekt auf meiner Suche. Es ist ein offener Kasten - Anhänger aus dem Jahr 1978, wurde aber vor drei Jahren komplett neu aufgebaut.

Das Problem mit diesem Anhänger besteht darin, das noch eine alte Zugvorrichtung (altes Anhängemaul ohne automatische Rückfahrvorrichtung) montiert ist, er deshalb keine Plakette bekam. Der Rahmen selbst sowie der Aufbau sind einwandfrei.

Frage hierzu: der Rahmen ist schon ein V - Rahmen, in dem man ein neues Zugrohr einschweißen könnte, auch die Bremse ließe sich umbauen.

Bekomme ich das tatsächlich eingetragen, hat jemand "Erfahrungswerte" mit alten Anhängern und TüV unter Euch?

Wäre dankbar!

Suche in diesem Zusammenhang (Unfall) auch noch eine abnehmbare Westfalia...

Gruß Jo

Geschrieben

Wäre gut zu wissen,für welches Auto du die AHK brauchst.Ich vermute mal XM.

Geschrieben

Hi Jochen,

soweit mir bekannt ist, hat eine automatische Rückfahrvorrichtung nix mit der HU zu tun, mein Wohnwagen ist BJ 74 und hat somit auch noch keine und trotzdem die Vollabnahme problemlos bestanden....da muss also noch etwas anderes im Argen sein, was der Verkäufer vielleicht nicht gerne publizieren möchte.

Das Einschweisen von neuen Achsteilen lohnt den Aufwand nicht, für das gleiche Geld wie für die Teile gibt´s locker einen gebrauchten Anhänger.

Gruss

Thomas

Geschrieben

Uups, da fehlt die 7 vor der 8 in der Überschrift... also 78er Baujahr.

Jab, AHK ist für den XM.

Zum Anhänger sagte mir der Besitzer, problemlos sei es wohl dann, wenn der Anhänger nicht zur "Vollabnahme" in Sinne einer Bauratabnahme müßte und somit quasi immer zugelassen gewesen sei (denke mal, dieses bezieht sich auf den Zeitraum nach der Gesetzesänderung).

Bekomme den Anhänger als Gegenleistung, somit eigentlich zum Nulltarif. Deshalb ist ein gewisses Maß an Bauen OK, der Rest ist ja neu!

Mein alter Anhänger war ursprünglich ein auch ein 1974er, war aber ebenfalls immer auf den ersten Halter angemeldet gewesen vor mir. In sofern könnter das passen. Weder HU noch sonstwas war ein Problem (für mich) damals.

Was noch ein Problem seit könnte, sind die fehlenden Papiere sowie die fehlende Fahrgestellnummer. Das mir der "Verkäufer" was verschweigt, davon gehe ich nicht aus. Er hätte keinen Vorteil und ihm ist es ja egal, ob ich den mitnehme oder entsorge...

Ab wann gab es denn die V - Bauweise? Mein alter war noch ein klassisches "T", deshalb auch gleich total platt durch den Unfall...

Geschrieben

Ein wichtiges Kriterium dafür, ob neue Vorschriften auf ein Fahrzeug anzuwenden sind, ist im allg. das Datum der Erstzulassung. Ohne Fahrgestellnr. und ohne Papiere stellt sich schon auf Anhieb die Frage: War der Anhänger überhaupt jemals in Deutschland zugelassen? Ohne ist ja nicht möglich.

Gruß Gerd

Geschrieben

Das T gibt´s immernoch bei Anhängern, die um die 1000 kg Gesamtgewicht liegen, das V ist wohl nur bei höheren Gesamtgewichten aufgrund der Stabilität und aus Gewichtsgründen eingeführt worden....mit Sicherheit hat das wohl nicht wirklich was zu tun.

Das ist allerdings meine persönliche Meinung und nicht durch irgendwelche Gesetzestexte untermauert.

Wie lange ist der Anhänger denn stillgelegt ?

Gruss

Thomas

Geschrieben

Er hat diesen vor drei (?) Jahren aufgebaut und damals wie vor einem Jahr versucht, zuzulassen.

Geschrieben

Bei dem Anhänger fehlt wohl das Typenschild, das auch die Stüzlast und zulässiges Gesamtgewicht beinhaltet? Somit bräuchts da erst mal ein Gutachten.........

Geschrieben

"Was noch ein Problem seit könnte, sind die fehlenden Papiere sowie die fehlende Fahrgestellnummer."

Das sind doch wohl genug Gründe für de TÜV om den Stempel zu weigeren.

Die Bremse kann ja nur ein Grund sein wenn es zu einer Prüfung kommt, das wäre dan Vollgutachten und Einzelabnahme, dabei wird dann das Vorstellungsdatum als Baujahr genommen mit damit auch den für neue Anhänger gültigen Gesetzesvorschriften.

Das ist meine bescheiden Meinung.

Geschrieben

Er trägt ein Typenschild, nur ist das kaum noch zu entziffern. Am Zugmaul befindet sich ebenfalls ein Typenschild, zumindest die Hersteller kann man si ermitteln. Er ist in den original Auslieferungsmaßen wieder aufgebaut worden.

Wo werden denn üblichen Weise FIN bei Anhängern eingeschlagen? Dann kann ich das selbst nochmals prüfen...

Geschrieben

Hi Jochen,

normalerweise findet man die FIN im Bereich des Kastenrahmens von vorne oder vorne seitlich eingeschlagen, überwiegend auf der rechten Seite.

Gruss

Thomas

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Der TÜV braucht für die Wiederzulassung ein Dokument, auf dem zumindest die Fahrgestellnr. zu lesen ist. Das kann auch eine Briefkopie vom Vor-Vorbesitzer sein. Früher hat auch die Versicherung Kopien der Briefe in ihren Akten abgelegt. Auch die Zulassungsbehörde kann helfen, wenn das letzte Kennzeichen bekannt ist. Wenn der Brief verloren ist, reicht auch die Kopie, denn der Tüv erstellt ein Gutachten, auf dessen Basis ein neuer Brief ausgestellt wird. Allerdings müssen Typenschilder und Fahrgestellnr. noch halbwegs lesbar sein. Die Rückfahrautomatik der Bremse muss bei Wiederzulassung nicht vorhanden sein, wenn aber der Anhänger als Eigenbau neu zugelassen wird, besteht der Tüv auf Rückfahrautomatik und Nebelschlussleuchte.

Nach dem Tüv ist die Odyssee noch nicht vorbei. Manchmal verlangt die Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung des Vorbesitzers, dass der Anhänger nicht gestohlen ist und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrtbundesamtes.

Das alles ist recht teuer.

Meist ist es billiger, einen Anhänger mit Papieren und schlechtem Aufbau zu ersteigern und dann den vorhandenen Aufbau umzusetzen.

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