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Geschrieben

Hi,

auf der A7 flog mir heute beim Überholen eines LKWs ein Stein vorn in die Karre.

Bestimmt Golfballgross schlug er ein fettes Loch in die Scheibe auf Spiegelhöhe. Leider hab ich den Stein nicht. 30 cm weiter links, und es wäre exakt vor meinen Augen passiert.

Ich hab den LKW- Fahrer überholt, Tieflader mit losen braunen Brettern drauf. Der Stein war auch braun, I am sure 100%.

Dann hab ich den per Warnblinker mitten auf der A7 zum Abfahren auf einen Parkplatz gezwungen. Kennzeichen hab ich also.

ABER: Er sagt, guck nach, Tieflader mit Bretterbohlen, ich hab keine Steine drauf, ich schwöre + habe vorher kontrolliert, das der Wagen sauber ist. Dann fuhr er weiter, mehr geht ja da auch nicht zu klären.

Nun steht da vermutlich Aussage gegen Aussage.

Die Karre hat VK und TK. Was tun, 150 schlucken + machen lassen, oder kann man da was tun ?

Carsten

.... gottseidank NICHT der SM, für den gibt es so gut wie keine Fenster vorn mehr... nur noch nicht gut passende Repro...

Geschrieben

Naja frag ich mal meinen Rechtsanwalt per Mail und melde mich.. Rü

Geschrieben

Hallo Carsten,

der Stein muß ja nicht unbedingt von der Ladefläche stammen.

Wenn es beim Überholen passiert ist, kann er auch von der Fahrbahn kommen und mit den LKW-Reifen "weggeschossen" worden sein.

Als Kinder haben wir die Glocke der Fahrradklingel auf die Straße gelegt und mit dem Fahrrad durch geschicktes drüberfahren, das Klingel-Oberteil zum Bordstein "geschossen".

So kann es auch mit "Deinem" Stein passiert sein.

Ich würde sagen, daß der LKW haftpflichtig ist - Stichwort Haftung durch Betrieb - RA befragen. Ob sich das für 150 € lohnt, mußt Du selbst entscheiden.

Gruß Volker

Geschrieben

er ist eindeutig der verursacher, aber...............................kannst du es beweisen.

ohne beifahrer ganz schlecht.

Geschrieben

Dazu gibt es ein passendes Urteil:

Schaden durch vom Lkw herabfallende oder hochgeschleuderte Steine

Das Amtsgericht Wiesbaden (AG Wiesbaden, Urt. V. 04.09.2002 – 93 C 401/02-30 nach zfs 2003,340) hatte über einen Schaden, ausgelöst durch herabfallende oder aufgewirbelte Steine von einem vorausfahrenden Lkw zu entscheiden.

Hier war eine Pkw-Fahrerin hinter einem Lkw hergefahren, als ein Stein auf die Frontscheibe des Pkw geschleudert wurde. Diese Frontscheibe wurde dadurch beschädigt. Die Pkw-Fahrerin begehrt Schadenersatz von der Haftpflichtversicherung des Lkw mit der Begründung, dass der Stein von der Ladefläche des LKW geflogen sei. Von Seiten der gegnerischen Versicherung wurde für den Halter des Lkw vorgetragen, dass die Ladung des Lkw vollständig abgedeckt gewesen sei und deshalb ein Stein nicht davon habe herunterfallen können. Die Klage auf Schadenersatz wurde letztlich abgewiesen. Dies mit der Begründung, dass die Pkw-Fahrerin nicht beweisen konnte, dass der Stein, der ihre Windschutzscheibe beschädigt hatte, tatsächlich von der Ladefläche des Lkw geflogen sei. Von Seiten der Beklagten wurde Beweis dafür angetreten, dass die Lkw-Ladefläche mit einer Plane bedeckt gewesen sei. Die Pkw-Fahrerin selbst hatte dagegen behauptet, am Lkw wäre keine Plane angebracht gewesen. Das Gericht sah die klagende Pkw-Fahrerin in der Beweislast für diese Behauptung, dass der Schaden durch einen Stein, der von der Lkw-Fläche geflogen sei, entstanden sei. Diesen Beweis habe die Pkw-Fahrerin nicht erbringen können. Für das Gericht war damit die Möglichkeit noch offen, dass der Stein etwa auch von der Straße durch die Reifen des Lkw hochgeschleudert worden sei. Die Pkw-Halterin blieb also auf ihrem Schaden sitzen.

Den Fall, dass ein Stein eine Windschutzscheibe eines Fahrzeugs beschädigt gibt es häufiger. In der Regel wird es als unabwendbares Ereignis gesehen, wenn dieser Stein von der Fahrbahn hochgeschleudert wird, mit der Folge, dass es keinen Schadensersatz vom ‚Steinewerfer’ gibt. Eine Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die zu einer Haftung der Versicherung des Lkw führen, wird dagegen regelmäßig dann angenommen, wenn der Stein von der Ladefläche fällt. Denn hier hat der Lkw-Fahrer die Verpflichtung die Ladung ordnungsgemäß zu sichern, dass Steine eben nicht herunterfallen können. Hier muss also der Geschädigte beweisen können, dass der Stein von der Ladefläche gefallen ist. Dies kann durch glaubwürdige Zeugen geschehen oder dadurch, dass der Fahrer des Lkw eine mangelhafte Ladungssicherung einräumt oder diese mangelhafte Sicherung sonst nachgewiesen werden kann. Es empfiehlt sich also hier, wie auch in anderen Fällen, Zeugen zu sichern und nach Möglichkeit auch ein Foto von dem Lkw mit seiner Ladung zu machen. Dazu sollte möglichst der Lkw-Fahrer auch in der Nähe der Schadensstelle auf die Schadensverursachung aufmerksam gemacht werden, um hier Beweise sichern zu können. Allerdings ist ein Lkw-Fahrer auch nicht immer frei von Haftung, wenn etwa der Stein von der Straße hochgeschleudert wird. Auf unbefestigten Straßen, oder erkennbar verschmutzten Straßen mit herumliegenden Steinen muss der Lkw-Fahrer seine Geschwindigkeit herabsetzen. Auch muss er gegebenenfalls dann die Zwillingsreifen an seinem Fahrzeug auf eingeklemmte Steine überprüfen, wenn er etwa aus einem Baustellengelände mit entsprechendem Kiesbelag auf eine befestigte Fahrbahn wechselt. Es gilt also hier, wie auch in anderen Fällen, dass der Geschädigte möglichst an Ort und Stelle und möglichst zeitnah Beweise sichert. Wer etwa den Schaden selbst bei der gegnerischen Versicherung geltend macht und dazu angibt, dass der Stein von der Straße hochgeschleudert worden sei, der kann sich ein derartiges Anspruchschreiben gleich sparen.

Daher ist es durchaus möglich, daß das Ereignis abwendbar gewesen ist.

Geschrieben

wie schon im posting zuvor geschildert - keine chance auf schadenersatz, wenn kein zeuge da ist und keine eindeutigen belege für die schuld des lkw existieren.

Geschrieben

Hi Carsten

Die Frage meines Anwalts war natürlich auch nach einem Zeugen wegen der Beweisbarkeit..

Der Fahrer war nicht Halter ?? Grüße Rü

Geschrieben

Bist du dir sicher, dass es ein Stein war und kein loses Brettstück? Du sagst, du hast den Stein ja nicht ...

Aber wie auch immer ... ich sehe für einen Rechtsweg ebenfalls schwarz. Die Beweise wirst du wohl nicht schlüssig erbringen können.

Geschrieben

... ich hab mich auch schon abgefunden, was solls.

Keine Zeugen, fertig.

SCHLAU wäre es gewesen, weiterzufahren mit Kennzeichennotiz (und danach nen "Zeugen" zu haben), ODER einen anderen LKW zu suchen, der Steine drauf hat, und dem das anzuhängen ... aber das ist alles Unfug für die 150 Euro.

Carsten

Geschrieben

@Carsten: Das rentiert sich nie, da gross tätig zu werden wegen den 150 EUR. Aber überlege dir doch mal bei der Teilkasko, die den Glasschaden ja bezahlt, die 150 EUR Selbstbeteiligung rauszunehmen. So teuer sollte das nicht sein und dann hast du bei solchen Problemen Ruhe.

Die kleine SB nimmt man meistens gewohnheitsbedingt mit auf...ich habe sie nach einem Brandschaden rausgenommen. Bei mir war und ist der Preisunterschied (allerdings in der Schweiz) nicht der Rede wert und liegt so bei rund 2 EUR pro Jahr.

Gruss Holger

Geschrieben
... ich hab mich auch schon abgefunden, was solls.

Keine Zeugen, fertig.

SCHLAU wäre es gewesen, weiterzufahren mit Kennzeichennotiz (und danach nen "Zeugen" zu haben), ODER einen anderen LKW zu suchen, der Steine drauf hat, und dem das anzuhängen ... aber das ist alles Unfug für die 150 Euro.

Carsten

und vielleichtauch etwas unfair, oder ?

Geschrieben

Hi Carsten mein Anwalt denkt Du solltest trotzdem den Verursacher hernehmen, zahlt er wirklich nicht ,dann kannst Du immer noch zur Teilkasko. Grüße Rü

Zudem kann man mit den Glasern verhandeln ,das sie einen Teil der 150 nachlassen.....

Geschrieben

Bei uns hier um die Ecke gibt es einige Autoglaser, die DIr hinten einen kleinen Kleber in die Heckscheibe pappen und damit die 150,00 SB dir erlassen....

Gibt's das net auch bei Dir????

Au revoir

ACCM Matthias

Geschrieben

Hi,

er hat schon auf der A7 heftig protestiert, er kenne das schon, und er könne nachweisen, das das saubergefegte Ladefläche sei blabla.

Will sagen, das wäre ein längerer Prozess. 150 Euro verdiene ich an guten Tagen in 1,75Stunden, das ist ok, was solls. Ein bisschen steinschlägig war sie eh schon, 3 oder 4 minimale Treffer. Der Vorbesitzer muss gut getreten haben, denn der Verbrauch im Schnitt als ich ihn kriegte lag bei 10.3 Litern, 8000 später um fast nen Liter drunter - also auf einem Drittel der Strecke einen Gesamtschnittliter rausgeholt....

Die Glaser lassen nix runter. Die schreiben der Vers mehr auf, kassieren es da, und lassen es Dir dann wieder nach. Das ist nix anderes als gemeinschaftlich begangener Versbetrug, brauche ich nicht, sowas (nicht bei dem wenigen Geld :-) )

Carsten

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