Zum Inhalt springen

Garantie, doch keine Garantie


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo. Hatte letztes Jahr bei meinem C5 HPI eine Reperatur wegen "dieseln" beim Freundlichen durchführen lassen...

Jetzt finf der Wagen wieder zu "dieseln" an, und ich habe den Wagen wieder in der Werkstatt gegeben....

Die selben Teile, die man letztens Ausgetauscht hat, waren wieder defekt.

Zum Glück war noch Garantie darauf.

Also wurden alle Teile ausgetauscht. Als ich gefragt habe, ob auf den neuen Teile auch Garantie sei, hieß es nein, weil nur auf den alten Teile Garantie drauf seien, und die neuen Teile (die Garantie) ja sich auf den alten Teile bezieht...

Nun meine Frage: "Kann das sein???"

Geschrieben

Ja, das kann nicht nur sein, das ist so!

Eine Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung verlängert nicht den Gewährleistungszeitraum!

Gehen die Teile, sagen wir mal im nächsten halben Jahr, wieder kaputt, kannst Du die Geldbörse erneut öffnen.

Dann beginnt aber wenigstens ein neuer Gewährleistungszeitraum.........

Gruß

balu1

Geschrieben
Ja, das kann nicht nur sein, das ist so!

Eine Reparatur im Rahmen der Sachmängelhaftung verlängert nicht den Gewährleistungszeitraum!

Gehen die Teile, sagen wir mal im nächsten halben Jahr, wieder kaputt, kannst Du die Geldbörse erneut öffnen.

Dann beginnt aber wenigstens ein neuer Gewährleistungszeitraum.........

Gruß

balu1

Stimmt genau!

Au revoir

ACCM Matthias

Geschrieben

Ok. Danke für eure Antwort !!!

Geschrieben

Ernsthaft ?

Wenn ich eine Kaffeemaschine kaufe, bei der nach 3 Monaten die Heizplatte versagt, und ich die Büromaschine zur Instandsetzung gebe, habe ich nicht auf ein "werksmäßig" neu eingesetztes Teil (hier Heizplatte) erneute 2 Jahre Gewährleistung sondern lediglich noch 1 3/4 Jahr bis zum Ablauf der Gewährleistung des Gesamtgerätes ?

Geschrieben

Natürlich. Sonst käme JEDER am letzten Tag mit irgendeiner Kleinigkeit.

Ich hab das bei nem Laptop mal durchgefochten: Defekt 2 Wochen vor Ende, neues Board gekriegt, 3 Monate später selber Defekt: Keine Garantie mehr.

MEIN Argument: Das Teil einzeln hat wieder Garantie

Hersteller Argument: Gerät an sich hat 2 Jahre, die waren erfüllt, fertig.

Hersteller hat Recht, sagt Anwalt- Kunde verzichtet auf Klage: A30e ---> Mülltonne.

Carsten

Geschrieben

Irgendwie ist das ja auch logisch. Als der Kaufvertrag geschlossen wurde, wurde garantiert, dass das Produkt eine bestimmte Zeit lang funktioniert. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, dann greift die Garantie nicht mehr, egal, ob bzw. wie oft irgendwelche Teile daraus ersetzt wurden. Wobei bei der Garantie der Händler die Bedingungen völlig frei festlegen kann. Er könnte sogar rechtlich einwandfrei festlegen, dass die Garantie auf ein Notebook 2 Jahre läuft, jedoch sofort erlischt, sobald ein Microsoft-Produkt darauf installiert wird. Nur so als Beispiel ;-)

Bei der Gewährleistung sieht es im übrigen ganz anders aus. Die Gewährleistung besagt lediglich, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe einwandfrei war. Nicht mehr und nicht weniger. Die Beweislast liegt allerdings in den ersten 6 Monaten beim Händler, danach beim Käufer.

Dadurch kommt die Gewährleistung in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf fast einer Garantie gleich, da es für den Händler schwierig ist, zu wiederlegen, dass der Defekt nicht schon zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war.

Dies gilt allerdings nur bei B2C-Geschäften. Bei B2B-Geschäften gibt es keine gesetzliche Gewährleistungspflicht.

Viele Grüße!

Martin

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...