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AHK nachrüsten - Kontrolleuchte immer noch Vorschrift?


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Gast Michael_Werth
Geschrieben

Hallo, Leute!

Wie sieht das eigentlich mit der aktuellen Rechtslage bzgl. der Montage der AHK´s mit E-Prüfzeichen aus?

Daß man diese nicht mehr eintragen lassen muß, ist klar. Muß man denn immer noch dieses Zusatzlichtchen, incl. passendem Relais im Innenraum verbauen? Denn so richtig Sinn hat dieses Lichtchen eigentlich noch nie gemacht, oder? ;)

Danke!

Geschrieben

Moin,

auf das Zusatzlicht kann man verzichten, wenn das Relais die Überwachung macht, also auch schnell blinkt, wenn beim Anhänger die Lampe defekt ist. Das machen heute fast alle elektr. Relais. Aber eine Blinkerkontrolle für den Anhänger ist weiter Pflicht.

Gruß

Arne

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Schade!

Ich dachte, ich könnte mir das Ziehen eines Kabels nach vorne sparen ;)

Geschrieben

Wozu brauchst da da ein Kabel ziehen ?

Blinkrelais mit Anschlussfahne einsetzen, Kabel mit Lampe rantüdeln - fertig !

Lastabhängiges Relais heisst der Spass.

Geschrieben

@04: D´accord, wäre es ein BX könnte ich Dir die passende Relaisnummer sagen. Beim BX habe ich eine 12V LED von Conrad genommen, die den Vorteil hat, daß sie nie durchbrennt.

>>

Gast Michael_Werth
Geschrieben
Wozu brauchst da da ein Kabel ziehen ?

Blinkrelais mit Anschlussfahne einsetzen, Kabel mit Lampe rantüdeln - fertig !

Lastabhängiges Relais heisst der Spass.

Stimmt auch wieder. Na, das paßt ja. Da ich die Klartextanzeige reparieren möchte, ist das Cockpit sowieso draußen, so daß ich eine ordentliche Stelle finden und verkabeln kann.

ACCM Rüdiger J. Hülser
Geschrieben

Hy,

ich habe unter meinen CX genau wie unter meine DS eine Anhängerkupplung von der Fachwerkstatt dranbauen lassen, anschließend haben beide eine Vollabnahme gemacht bekommen, bei der die Blinkerkontrollleuchte vom TÜV Süd nicht gefordert war.

Gruß

RJ

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Komisch!

Bei meinem BX hat der TÜV-Prüfer sogar die Funktion des AHK E-Satzes und der o. g. Lampe bei der letzten HU geprüft.

ACCM Rüdiger J. Hülser
Geschrieben

Jep, kenne ich auch von Früher.

Da hatte sich aber glaube ich von der EU aus was getahn, denn AHK braucht man auch nicht mehr eintragen zu lassen laut Citroen.

Zumindestens haben die das nicht mehr gemacht bei meinem C5 und auch nicht mehr beim C4. Wurde einfach nur druntergeschraubt mit ABE, ohne Kontrollleucht :-)

Gast Michael_Werth
Geschrieben
J

Zumindestens haben die das nicht mehr gemacht bei meinem C5 und auch nicht mehr beim C4. Wurde einfach nur druntergeschraubt mit ABE, ohne Kontrollleucht :-)

Also doch ohne Leuchte!

Wenn man eine der neuen AHK´s mit E-Prüfzeichen anstatt des "~"-Prüfzeichens nimmt, braucht man nur die AHK und den E-Satz zu montieren. Die Lampe im Cockpit ist also doch nicht mehr nötig?!

Geschrieben

Hmm, wäre interessant zu wissen. Ich hab die Lanpe bei mir gerade hinter die Abdeckung versenkt, da ich den Platz gebraucht und diese Lampe eh nie beachtet habe.

Geschrieben

Moin,

sag ich doch. Wenn die "Bordelektronik" die Überwachung mit übernimmt, also eine höhere Blinkfrequenz auf die normale Richtungsanzeigerkontrollleuchte bei defekter Anhängerblinkerbeleuchtung schaltet, ist eine zusätzliche Kontrollleuchte unnötig. Aber die Blinker müssen überwacht werden.

Gruß

Arne

Geschrieben
Moin,

... also eine höhere Blinkfrequenz auf die normale Richtungsanzeigerkontrollleuchte bei defekter Anhängerblinkerbeleuchtung schaltet...

Hey, ein billiger technischer Sachverhalt verklausuliert ausgedrückt. Klasse ! Arbeitest du in der Bedienungsanleitungs-Branche ?

Geschrieben

ECE R 48 Nr.6.5.8 Satz 3:

,,Kraftfahrzeuge, die zum Ziehen eines Anhängers ausgestattet sind, müssen mit einer besonderen Funktionskontrolleuchte (C2) für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers ausgerüstet sein, es sei denn, jede Funktionsstörung eines der Fahrtrichtungsanzeiger des so gebildeten Zuges läßt sich an der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges ablesen."

ECE R 48 Nr. 2.18 :

„Funktionskontrolle“ ist eine optische oder akustische Signaleinrichtung ( oder eine gleichwertige Signaleinrichtung ), die anzeigt, ob eine eingeschaltete Einrichtung einwandfrei arbeitet.“

Geschrieben

Moin,

neee, aber muss tatsächlich gerade Dokumente schreiben (deshalb treibe ich mich hier rum, Texte schreiben ist mega langweilig). Hatte gerade richtig Spaß, das mal schon technisch kompliziert mit laaaangen Worten zu beschreiben. :-)

Gruß

Arne

Geschrieben
ECE R 48 Nr.6.5.8 Satz 3:

,,Kraftfahrzeuge, die zum Ziehen eines Anhängers ausgestattet sind, müssen mit einer besonderen Funktionskontrolleuchte (C2) für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers ausgerüstet sein, es sei denn, jede Funktionsstörung eines der Fahrtrichtungsanzeiger des so gebildeten Zuges läßt sich an der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges ablesen."

ECE R 48 Nr. 2.18 :

„Funktionskontrolle“ ist eine optische oder akustische Signaleinrichtung ( oder eine gleichwertige Signaleinrichtung ), die anzeigt, ob eine eingeschaltete Einrichtung einwandfrei arbeitet.“

Dammich, jetzt muss ich jedesmal wenn TÜV ansteht, diese unnötige Leuchte hinter der Verkleidung raus fummeln. Was für ein Bürokratenar*** hat das denn erfunden?

Geschrieben

Mit lastabhängigem Relais gibt es doch kein Problem.

Andererseits sieht man auch Leute, die das Blinken im Hochfrequenzmodus selbst anhängerlos ignorieren. An der Indikation liegt's dann jedenfalls nicht. :-)

Gast Michael_Werth
Geschrieben
Mit lastabhängigem Relais gibt es doch kein Problem.

Andererseits sieht man auch Leute, die das Blinken im Hochfrequenzmodus selbst anhängerlos ignorieren. An der Indikation liegt's dann jedenfalls nicht. :-)

Die Frage ist, ob der Y4 XM sowas schon hat. Ich denke ja, werde es aber ausprobieren müssen.

Geschrieben
Mit lastabhängigem Relais gibt es doch kein Problem.

Andererseits sieht man auch Leute, die das Blinken im Hochfrequenzmodus selbst anhängerlos ignorieren. An der Indikation liegt's dann jedenfalls nicht. :-)

Die Frage ist, ob der Y4 XM sowas schon hat. Ich denke ja, werde es aber ausprobieren müssen.

Bei neuen Elektrokits für die AHK ist das so schon dabei. Musst halt richtig am hinteren Blinker anklemmen.

Gruss

Nullman

Geschrieben
ECE R 48 Nr.6.5.8 Satz 3:

,,Kraftfahrzeuge, die zum Ziehen eines Anhängers ausgestattet sind, müssen mit einer besonderen Funktionskontrolleuchte (C2) für die Fahrtrichtungsanzeiger des Anhängers ausgerüstet sein, es sei denn, jede Funktionsstörung eines der Fahrtrichtungsanzeiger des so gebildeten Zuges läßt sich an der Kontrolleinrichtung des Zugfahrzeuges ablesen."

ECE R 48 Nr. 2.18 :

„Funktionskontrolle“ ist eine optische oder akustische Signaleinrichtung ( oder eine gleichwertige Signaleinrichtung ), die anzeigt, ob eine eingeschaltete Einrichtung einwandfrei arbeitet.“

Yup,

deshalb m.W. auch keine gesonderte Leuchte notwendig - habs grad erst hinter mir (Blinker von Bruders Hänger i.A. - wie beim normalen Blinkerrelais läufts schneller).

Zum 2. Absatz: Sorry, "gleichwertige Signaleinrichtung" - Deospender-Alarm oder E-Schocks für den Fahrer - Europa ist doch herrlich sonderbar.

Gruß

Tower

Geschrieben

TüV - Abnahme meines XM inkl. Eintragen der AHK erfolgte in SH ohne zusätzliche Kontrollleuchte.

Geschrieben
auf das Zusatzlicht kann man verzichten, wenn das Relais die Überwachung macht, also auch schnell blinkt, wenn beim Anhänger die Lampe defekt ist. Das machen heute fast alle elektr. Relais. Aber eine Blinkerkontrolle für den Anhänger ist weiter Pflicht.

Moin Arne,

kannst Du mir sagen, wie ein solcher lastabhängiger Blinkgeber den Zustand "von drei Blinklampen leuchten nur zwei" von dem Zustand "von zwei Blinklampen leuchten alle beiden" unterscheidet?

Geschrieben
auf das Zusatzlicht kann man verzichten, wenn das Relais die Überwachung macht, also auch schnell blinkt, wenn beim Anhänger die Lampe defekt ist. Das machen heute fast alle elektr. Relais. Aber eine Blinkerkontrolle für den Anhänger ist weiter Pflicht.

Moin Arne,

kannst Du mir sagen, wie ein solcher lastabhängiger Blinkgeber den Zustand "von drei Blinklampen leuchten nur zwei" von dem Zustand "von zwei Blinklampen leuchten alle beiden" unterscheidet?

Hallo gute Frage,

jedenfalls kann zwischen dem Leuchten von 3 statt 4 (respitive 5 statt 6 insgesamt) unterschieden werden....

Gruß

Tower

Geschrieben

lustig wirds nur , wenn die Blinkleuchten im Kotflügel ausfallen.

Die registriert das Relais nicht.

Gruß Herbert

Geschrieben
lustig wirds nur , wenn die Blinkleuchten im Kotflügel ausfallen.

Die registriert das Relais nicht.

Gruß Herbert

Hallo Herbert,

die hab ich beim Zählen ja vergessen - moderne Fahrzeuge halt.....

Gruß

Tower

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