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Gast Turbo Diesel
Geschrieben
Moin,

und ob ein Auto in Frankreich zugelassen werden muss! Es gibt allerdings keine Steuer und auch kein Melderegister, d.h. man weist seine Existenz bei der Prefecture mit einer Gas-, Strom-oder Telefonrechnung nach und entrichtet eine einmalige, leistungsabhängige (nach CV-Zahl/Steuer-PS) Abgabe. Diese Summe ist von Departement zu Departement unterschiedlich, wobei aber alte Autos günstiger weg kommen als Neuwagen, für die zum Teil schon Strafsteuern gelten.

Wenn das favorisierte Auto gekauft wurde, darauf achten, dass der Verkäufer die carte grise (falls vorhanden) entweder mit einem Scherenschnitt (eine Ecke) oder mit zwei diagonalen Strichen und dem Vermerk "vendue" (verkauft) entwertet. Damit kann man dann noch 14 Tage fahren, allerdings sollte man sich in F kurzzeitig versichern.

LG,

Oliver

Das st ncht ganz richtig, wenn man ein Auto in Fankreic kauft und der Verkäufer hat eine Versicherung darf man den Waen mit der Versicherung solange fahren bis der Verkäufer ihn bei seiner Versicherung abmeldet (meist noch am selben Tag, am besten vorher aushandeln)

Ansonsten wenn die Reise z.B. nach Deutschland länger sauerteinfach eine franz. Versicherung abschließen.

Ansonsten darf man in Frankreich mit der entwerteten Carte Grise 1 Monat lang fahren in Deutschland genaso.

Doch in Deutschland wollen die Polizisten die Carte Grse nicht sehen, sondern viel lieber die Carte Verre (Versicherungsbestätigung)

Ausserdem darf man mit den WW Kennzeichen nach Deutschland fahren, diese Kennzeichen ekommt man nmlich nur dann wenn man in Frankreich wohnt und ein aus Deutschland stammendes Auto in Frankreich zulassen will (zählt nur 21 Tage)

Beim ADAC gibt es ausserdem Ausladsüberfürungsschilder (um 160 €) ähnlich wie die Roten die man aber im Ausland fahren darf (glaube 14 Tage)

Hoffe ich konnt euch helfen...

Geschrieben
Moin,

und ob ein Auto in Frankreich zugelassen werden muss! Es gibt allerdings keine Steuer und auch kein Melderegister, d.h. man weist seine Existenz bei der Prefecture mit einer Gas-, Strom-oder Telefonrechnung nach und entrichtet eine einmalige, leistungsabhängige (nach CV-Zahl/Steuer-PS) Abgabe. Diese Summe ist von Departement zu Departement unterschiedlich, wobei aber alte Autos günstiger weg kommen als Neuwagen, für die zum Teil schon Strafsteuern gelten.

Wenn das favorisierte Auto gekauft wurde, darauf achten, dass der Verkäufer die carte grise (falls vorhanden) entweder mit einem Scherenschnitt (eine Ecke) oder mit zwei diagonalen Strichen und dem Vermerk "vendue" (verkauft) entwertet. Damit kann man dann noch 14 Tage fahren, allerdings sollte man sich in F kurzzeitig versichern.

LG,

Oliver

Wie bitte, es gibt kein Melderegister ?? ** woher bitte kommt dann für Dich der titre de séjour (bzw. die carte de séjour) wenn Du in Narbonne wohnst wie oben angegeben ?? ** Oder bist Du einer der schätzungsweise 4 Millionen Illegalen in Frankreich ? Oder wohnst Du vielleicht doch auf Korsika ? dort ist eh alles möglich, dort fackelt man ja auch gelegentlich Finanzämter und Polizeistationen ab, wenn die mal wieder zu sehr übertrieben haben *** Aber zurück nach Innerfrankreich: Ohne eine Indenditätskarte mit Angabe der Wohnadresse bekommst Du mit Sicherheit kein Auto regulär angemeldet, eine Rechnung z.B. der EdF oder der Telecom oder sowas brauchst Du nur ZUSÄTZLICH, wenn der Django hinterm Schalter Zweifel hat ob Deine im Ausweis angegebene Adresse noch Gültigkeit hat, Du könntest ja umgezogen sein und vergessen Dich umzumelden. Genau das passiert ÖFTER hierzulande. Und darum haben die auch IMMER Zweifel und verlangen so einen Zusatzbeleg fast IMMER, es sei denn Du wohnst in einem kleinen Städtchen und die kennen Dich. *** Und noch mal zur WW Nummer: Es war früher ein Exportkennzeichen das ist richtig. Und zwar gab es die WW1 für die ENDGÜLTIGE Ausfuhr eines Autos und es gab die WW2 für die VORÜBERGEHENDE Ausfuhr. Heute gibt es zwar gelegentlich immer noch diese alten Vorddrucke einer C.G. Provisoire genutzt, aber nur noch für die EINFUHR, und die braucht man für die Zeit bis man schliesslich erfolgreich bei der Technischen Kontrolle war, ohne die eine reguläre Zulassung nicht möglich ist. Für die AUSFUHR gibt es heute eigentlich diese grünen Zollschilder, aber dieses System kennt kaum jemand und ich glaube die gelten auch nur für FABRIKNEUE Autos, mehr weiss ich da auch nicht drüber. Im übrigen kann ich mit diesen Infos zuverlässig aufwarten, weil ich hier solch eine WW -Carte vorliegen habe, ausgestellt am 10. Mai 2005 auf meinen Namen, mit Gültigkeit bis 01. Juni - also ca. 3 Wochen - und verlängerbar um weitere 20 Tage. Ich hatte damals ein (abgemeldetes) Auto in Deutschland gekauft und hierher nach F gebracht. ** Das alles hat aber nichts damit zu tun, wenn ein Ausländer in Frankreich ein Auto kauft und mit noch bestehendem Numernschild + entwerteter carte grise (das tatsächlich NIE abgemeldet wird und natürlich so auch NIE WIEDER verwendet wird) nach dem Ausland fahren will UND AUCH DARF. Natürlich möglichst versichert, - klar - kannst auch unversichert fahren wenn Du Risiko liebst, kontrollieren tut das keiner, ausser wenn Du Pech hast unterwegs, dann nageln die Bullen Dein Auto sowieso erst mal fest, und solltest Du so jemand womöglich totfahren, gehst Du halt auch in den Bau für eine beachtliche Zeitspanne. *** Im Übrigen, siehe mein Beitrag von gestern ... Noch irgendwelche Einwände ?? Schönen Abend noch. ***** PS: Leider streikt im Moment mein Scanner, wenn er wieder fit ist stelle das oben beschriebene CERTIFICAT d'IMMATRICULATION PROVISOIRE DE VEHICULE (WW-Nummer) mal ein, denn selbst schlecht gesehen ist immer besser wie gut beschrieben.

Geschrieben

Bin nochmal hier: Entschuldigung zur meiner Einlassung: ".....du wohnst in Narbonne...." Ich habe Dich während des schreibens doch tatsächlich mit jemand anders verwechselt..

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo,

ich fahre im Oktober nun mit meiner liebsten im XM nach Südfrankreich. Da ich mittlerweile sehr vom Citroen Virus infiziert bin, besteht dass Risiko, dass ich mir da unten womöglich irgendwo einen kaufen könnte. Allerdings nur, wenn irgendwo günstig einer angeboten wird.

Nun ist mir aus den bisherigen Beiträgen nicht klar geworden, wie ich vorgehen müsste.... Die paar Jahre Schulfranzösich sind nun auch schon eine Weile her, so dass es vor Ort für mich schwierig werden würde, denen klar zu machen was ich will.

Wenn der Wagen noch versichert ist, könnte ich Ihn dann einfach ohne weitere Vorkerhugen nach D überführen?

Wenn der Wagen schon lange irgendwo steht und nicht mehr versichert ist, was wäre dann nötig um den Wagen versichert bis nach D zu bringen?

Für Antworten wäre ich dankbar

Johannes

Geschrieben

Ich würde zuerst einmal sehen, wo das zu kaufende Auto steht. Wenn es halbwegs Grenznah ist, wäre es wohl keine schlechte Idee mit dem Verkäufer eine "Lieferung" zur Grenze zu vereinbaren, entweder auf eigener Achse oder mit dem Trailer.

Bei einer gut erhaltenen DS würde ich sogar erwägen, sie zu kaufen und mit einem Trailer hinzufahren um sie abzuholen. Das könnte etwaige technische Probleme auf der Rückfahrt verhindern.

Geschrieben

Hallo fliege,

kannst dir nicht die blauen Probefahrtkennzeichen ausborgen (für die Fahrt in Österreich), weiterer Vorschlag: Auto im Reisezug - sonst ist ein angeschraubtes frz. orig. Kennzeichen die beste Variante.

mit hydropneumatischen Grüßen aus Wien,

Walter

Geschrieben

Die Wirtschaftsabteilung der französischen Botschaft in Berlin müßte es wohl am besten wissen, oder??

Marco

Geschrieben

Die französische Botschaft am Wiener Schwarzenbergplatz ist seit 1945 wieder für Österreich zuständig - aber keine Frage, zw. 1938-1945 hätte man (wenn man den Mut gehabt hätte) die Botschaft in Berlin fragen können...

Siehe Posting #1 !

mit hydropneumatischen Grüßen aus Wien,

Walter

Geschrieben

Sorry....ich meinte für die in Deutschland Interessierten...!!!icon12.gif

Für Österreicher und Schweizer natürlich dann die Dienststellen und Konsulare in den jeweiligen Ländern....

Ich möchte dich aber noch berichtigen, dass es damals nicht schwierig war sich bei der französischen Botschaft zu melden, allerdings nicht im Kriegsjahr 1940......Von Juli 1940 bis August 1944 hatte die Vichy-Regierung eine ständige Vertretung in Berlin...

Marco

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