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Geschrieben

Hallo alle zusammen!

Bin zwar jetzt erstmal ohne Cit, habe trotzdem eine nicht unwichtige Frage:

Ich habe heute morgen den Wagen meiner Freundin in die Werkstatt gebracht.

Nach einem kurzen check(Wagen war zur Inspektion da), sagte mir der Freundliche, daß die Achsmanschette im Eimer sei(Hat er mir auch gleich gezeigt, war gerissen). Die Bremsen, so er , seien hinten in Ordnung, vorne müssten neue Bremsbeläge drauf. Nach einem kurzen Blick war auch das ok für mich.

Darufhin unterschrieb ich den Auftrag: Inspektion und Bremsklötze vorne.

Ich wies hin daraufhin, daß, falls etwas größeres anstehe,dann solle er mich anrufen.

Dann die ersten Probleme:er rief mich an und meinte, ich könne den Wagen doch heute nicht mehr abholen, der Ölfilter sei nicht mitgeliefert worden. Ich erklärte ihm , ich brauche den Wagen, da ich ja von Ka nach Heidelberg zurück müsse und da ich morgen früh einen wichtigen Termin in Frankfurt habe, müsse er eine Lösung finden. Darauf er: Ja da kann ich auch nix machen. Ich hätte ihnen ja einen Ersatzwagen gegeben, aber ich habe keinen mehr auf dem Hof. Ich erklärte ihm nochmals, daß ich abends einen Wagen bräuchte, egal wie...

Naja eine halbe Stunde später rief er an und meinte , er habe einen Ölfilter auftreiben können. Der Wagen sei demnächst fertig. Es sei alles in Ordnung.

Dann der Hammer als ich den Wagen abholte:

Sie hatten nicht nur die Bremsbeläge ersetzt, sondern gleich auch die Bremsscheiben.

Nun meine Frage: Geht das so einfach?

Die Dame am Empfang wollte mir dann auch erst gar nicht mehr den Auftrag aushändigen...Nach längerem Motzen bekam ich dann doch eine Kopie davon.

Ich meine, ich weiß, daß wenn die Bremsscheiben im Eimer waren, dann müssen sie halt ersetzt werden. Aber doch nicht ohne Auftrag oder Telefonat vorher?

Bringt Motzen da was?

Grüße, Ray

(der sich ärgert, daß er keine Zeit hat, sowas selbst zu mahen.....)

Geschrieben

Hallo,

alte Bremsscheiben zeigen lassen, wenn Dicke unter oder fast bei Min, dann OK, sonst nicht. Der Händler hat eine Sorgfaltspflicht. Neue Klötze auf abgenudelte Scheibe geht nicht. Das wäre Gammelfleisch bei Bremsen. Darf er nicht machen.

Was ist es für ein Wagen? Dann schaue ich nach Möglichkeit die Mindestdicke nach.

Gernot

Geschrieben

Hi Gernot.

Audi 80 Tdi Baujahr 94 (1,9 l)

Gruß Ray

Geschrieben

Mindestdicke steht auf der Scheibe.

Müßten bei der innenbelüfteten 20 mm sein ?

Sehe das wie Gernot.

Der tatsächliche Zustand ist oft erst beim Ausbau der Beläge zu erkennen oder nachzumessen.

Wenn das nach eurem Telefonat war, hat der Meister sehr warscheinlich gesagt,

das Auto muß bis heute abend laufen und die Scheiben sind runter - also neu.

Manchmal geht es wirklich nicht anders.

Gruß Herbert

Geschrieben

Hallo,

AUDI ist leider ausserhalb meiner Möglichkeiten. Ein fetter Grat aussen wäre aber ein Indiz. Oder man vergleicht mit den jetzt im Auto befindlichen Scheiben. Üblich wären etwa 2 mm zulässiger Dickenverlust.

Fällig sind Bremsscheiben so nach etwa 100.000 km auch bei einem vorsichtig gefahrenen Premiumauto.

Gernot

Geschrieben
Hallo,

alte Bremsscheiben zeigen lassen, wenn Dicke unter oder fast bei Min, dann OK, sonst nicht. Der Händler hat eine Sorgfaltspflicht. Neue Klötze auf abgenudelte Scheibe geht nicht. Das wäre Gammelfleisch bei Bremsen. Darf er nicht machen.

Moin,

sehe ich genauso. Scheibenbremsbeläge nützen sich nicht gleichmäßig ab, sondern außen stärker als innen, weil dort die Bahngeschwindigkeit beim drehenden Rad größer ist. Dem passt sich die Scheibe an, sie ist außen stärker als innen. Montiert man nun neue Beläge, dieren Oberfläche parallen zur Bremskolbenauflage ist (sein sollte...), werden diese zunächst außen tragen. Und Du würdest Dich wundern, wenn Du bei gewohntem Bremsverhalten Dich plötzlich im Heck Deines Vordermannes (oder bei noch Schlimmerem) wiederfindest. Hinzu kommt der aufgebaute Termindruck. Ich würde das Motzen sein lassen.

Geschrieben

Naja und abgesehen davon sind Bremsscheiben ja nichts größeres oder?

Was haben die den dafür berechnet?

Gruß Daniel

ACCM Bock auf XM
Geschrieben

Er hätte Dich trotzdem darauf hinweisen müßen!

Dazu gibts bereits mehrere Urteile, brauchst nur kurz googeln.

Er muss Dich darauf hinweisen, dass das Fahrzeug sonst nicht verkehrssicher ist. Wenn er dann die Bremsbeläge nicht tauschen möchte, dann ist es seine Sache. Er kann natürlich Dich dann anzeigen, dass Du wissentlich mit einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug unterwegs bist. Mehr aber auch nicht!!!

Du musst wissen, wie du zu der Werkstatt stehst. In der Regel wird dann auch oft so gehandhabt, dass Du die Teile zahlst, aber die Arbeit nicht. Lässt du es auf ein Verfahren ankommen, so musst du nicht mal die Scheiben bezahlen. Die Frage ist nur, ob es das wert ist. Denn wenn die fällig waren, wärest Du auch nicht drumherum gekommen.

MfG aus Stuttgart

PS: eine der Quellen: http://www.oldtimerrecht.de/reparatu.htm

Auszug:

Problem: Ärger über den Auftragsumfang

Ein gewisser Ärger kommt häufig dann auf, wenn der Unternehmer Arbeiten durchführt, die der Kunde überhaupt nicht - oder zumindest nicht ausdrücklich - in Auftrag gegeben hat. So werden hin und wieder beispielsweise Bremsen erneuert, mit dem Hinweis darauf, die Arbeiten seien notwendig gewesen, um die Betriebssicherheit des Fahrzeuges zu erhalten.

Welche Arbeiten der Unternehmer durchzuführen hat und durchführen darf, ergibt sich alleine aus dem Vertrag, den der Unternehmer mit seinem Kunden abschließt. Sofern sich beide beispielsweise darauf einigen, dass der Unternehmer den Motor abdichtet, so hat diese vertragliche Vereinbarung nichts mit den Bremsen zu tun, weshalb eine Überarbeitung der Bremsen vom Unternehmer nicht geschuldet war - auch dann nicht, wenn die Überarbeitung der Bremsen dringend erforderlich war! Daher hätte in dieser Konstellation der Kunde die Überarbeitung der Bremsen auch nicht zu zahlen.

An dieser Stelle sei der Hinweis erlaubt, dass der Unternehmer durchaus die Pflicht hat, den Kunden auf gegebenenfalls notwendige Arbeiten hinzuweisen, wenn das Fahrzeug ohne diese Arbeiten nicht verkehrssicher ist. Unterbleibt aber eine Zustimmung des Kunden, braucht der Unternehmer nicht zu reparieren. Repariert er ohne Zustimmung, darf er keine Vergütung verlangen.

Die Problematik der nicht in Auftrag gegebenen Arbeiten geht regelmäßig einher mit einer Beweisproblematik über den Auftragsumfang. Sofern sich beide (Unternehmer und Kunde) nur mündlich über den Auftragsumfang einigen, kann es sowohl zu Missverständnissen als auch zu bewussten Betrügereien kommen. Um derartiges zu vermeiden, sollten sie den Auftragsumfang nicht nur klar und deutlich beschreiben, sondern auch schriftlich fixieren. Erst dieses gibt beiden Parteien die Sicherheit, bei späteren Streitigkeiten über den Auftragsumfang brauchbare Beweismittel vorweisen zu können.

Sofern gleichwohl Arbeiten durchgeführt wurden, die der Kunde nicht in Auftrag gegeben hat, muss der Kunde diese Arbeiten auch nicht vergüten. Er muss es jedoch hinnehmen, wenn der Unternehmer die Reparatur rückgängig macht, wobei der Unternehmer dann wirklich zur vollständigen Rückgängigmachung der nicht in Auftrag gegebenen Arbeiten verpflichtet ist. Allein die Tatsache, dass er die verbauten Ersatzteile wieder abbaut, hilft nicht, wenn die vormals vorhandenen Teile noch nicht wieder angebaut sind. Auch dies müsste der Unternehmer dann durchführen, wobei er dann ggf. ein Problem bekommt, wenn die vormals vorhandenen Teile nicht mehr vorhanden sind.

Geschrieben

Moin!

Minestdicke innenbelüftet 20 mm, unbelüftet 9 mm, Altteile gehören bis zur Abholung des fzg aufgehoben. Wenn kunde nichts bemängelt -> altteile in den schrott. könnte also wenn du den wagen schon abgeholt hast schwierig werden.

Grüße

anfichtn

Geschrieben

Moin,

aus der Realität: habe selbst einen Kundenwagen nicht "vom Hof" gelassen, gerade eben wegen der "Sorgfaltspflicht", VerkehrsUNTAUGLICHKEIT des Wagens. Man kann den Kunden zwar nicht anbinden und er kann in seinen Wagen steigen und vom Hof fahren, aber ICH kann und MUSS die Polizei rufen, was ich getan hätte und dem Kunden glaubhaft versicherte. Der Wagen hatte damals tatsächlich mehr als grobe Mängel und hätte mich in den Knast gebracht, wenn der Kunde einen schweren Unfall gebaut hätte. Bremse war da nur ein Thema...

"Deine" Bremse: Du brauchst die Scheiben nicht bezahlen, wenn Du dazu weder am Telefon, noch schriftlich einen Auftrag erteilt hast. Wenn der Meister mit Dir den Wagen auf der Bühne zusammen besehen hat, festgestellt hat, dass die Bremsbeläge runter sind, hätte er das Scheibenmaß auch sehen können, zumindest mit ins Kalkül ziehen müssen -> unprofessionell!

Wenn Du nun also Ärger gemacht hast/hättest, die Scheiben nicht begleichen hast/wirst etc pp, dann sollen sie Dir die Scheiben zeigen, die aus Deinem Wagen stammen, um Ihre Dienste zu rechtfertigen. Wenn es aber HART auf HART kommt (und bleibt), hat die Werkstatt tatsächlich - in jede erdenkliche Richtung gedacht - pech!

Deshalb (als KDB): Keine Arbeit OHNE Auftrag. Nicht nur aus dem Grund, den Kunden nicht verärgern zu wollen. Denn das haben die jetzt ja schon geschafft. Man geht nicht nur davon aus, dass die Werkstatt weiß, was sie tut, der Meister war mit Dir ja auch am Wagen. Würde ihm im Fall des Falles alles vorgehalten. Nur der Weg ist lang...

Hast Du keinen Auftrag erteilt, können sie Dir mit keinem Grund der Welt Deinen Wagen vorenthalten. Da musst Du nur Zähne zeigen, dranbleiben!

Ich habe den Polo meiner Schwester mal direkt am Morgen nach einem vorabendlichem Anruf, der Wagen bräuchte einen neuen Scheinwerfer(!) und neue Bremsen vorne, aus der Werkstatt mit frischem TüV geholt. Hatte den zuvor durchgesehen, er war mängelfrei.

Deren Problem war, die Plakette schon am Vortag (dem Tag des abendlichen Anrufes) geklebt zu haben und, man sah das wunderschön am noch sehr dreckigem Wagen, man hatte noch keine Arbeit ausgeführt. Weder Bremse, noch Scheinwerfer - so stand der Wagen auf dem Hof. Beste Argumentationsgrundlage. Als der Kundendienstberater uns Probleme bereiten wollte, habe ich ihm mit einem Anwalt gedroht, die Sachen mit einem vorsätzlichem Betrug untermauert und bekamen den in Auftrag gegeben Service sowie den TüV, damals rund 210 DM, kostenfrei nach einem Gespräch mit seinem Serviceleiter. Aus Erfahrung, das wird der KDB/Meister kein weiteres Mal gemacht haben.

Sagen will ich damit, man muss nur überlegt vorgehen und sich nicht vera... lassen, auch wenn die Werkstatt einem blöd kommt. In Ruhe den Sachverhalt ausloten und überlegen, dann klappt das schon.

Empfehlen würde ich, niemals nicht klar definierte Aufträge zu erteilen bzw. zu unterschreiben. Ich habe beispielsweise auch immer den mir erteilten Freibetrag, bis zu dem wir noch Teile oder Arbeiten ausführen dürften, mit auf dem Auftrag vermerkt. Das schafft viele Probleme aus dem Weg, auch als KDB mit dem Kunden. Es soll ja auch schwierige Kunden geben...

Beste Grüße und viel Spass in der Werkstatt Eures Vertrauens,

Jochen

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