Zum Inhalt springen

Feinstaub - in BaWü wirds (noch) nicht so schlimm


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In der Hoffnung, dass diese Information hier noch nicht mitgeteilt wurde:

Endlich mal eine halbwegs gute Nachricht aus Baden-Württemberg:

- Alte, nicht nachrüstbare Fahrzeuge dürfen (jeweils befristet für ein Jahr) weiter in die Umweltzonen einfahren

- zudem ist anscheinend endgültig für Oldtimer in alles "im grünen Bereich": H-Kennzeichen und 07er-Nummer haben bundesweit freie Fahrt und in BaWü zusätzlich alle Fahrzeuge, die älter Baujahr 1971 sind.

Grüsse,

Mario.

Im Detail liest sich das so:

[...]"Wir wollen die Fahrzeuge nicht aussperren, sondern werben für Nachrüstung und Modernisierung der Abgastechnik", hob Tanja Gönner [Landesumweltministerin BaWü (CDU)] hervor. Laut Experten ist dies nach aktuellem Stand bei rund 80 Prozent der alten Fahrzeuge möglich. Für Fahrzeuge, die laut Werkstattnachweis nicht nachgerüstet werden, sollen befristete Ausnahmeregeln von jeweils einem Jahr gelten. [...]

Entgegen der Pläne vom Frühjahr hat das Umweltministerium jetzt im Rahmen so genannter Allgemeinverfügung großzügige Ausnahmeregelungen verkündet, wenn ein Auto nicht nachgerüstet werden kann. Dies muss durch eine AU-Werkstatt, Technische Überwachungsorganisationen oder einen Prüfingenieur bescheinigt werden. Der Fahrzeughalter muss die Bestätigung mit sich führen. Die auf ein Jahr befristeten Ausnahmen sind sogar dann vorgesehen, wenn eine Nachrüstung zwar möglich ist, aber wirtschaftlich nicht zumutbar ist. "Das gilt dann, wenn die Nachrüstkosten den Zeitwert des Fahrzeugs übersteigen oder die Nachrüstungskosten bei Gewerbetreibenden zu einer Gefährung der wirtschaftlichen Existenz führen können", teilt das Umweltministerium mit. Dies muss das Bürgermeisteramt oder das Landratsamt bestätigen, auch hier gilt: Eine Bescheinigung muss im Auto liegen. [...]

Zum Thema Oldtimer, H-Kennzeichen und 07er-Nummer:

[...] Fahrer von klassischen Automobilen benötigen für die freie Fahrt durch ganz Deutschland keine Plakette. In Baden-Württemberg werden Autos, die vor 1971 gebaut wurden, als nicht nachrüstbar eingestuft und dürfen fahren. [auch ohne H-Kennzeichen!]

[...] Der Bundestag wollte es den Ländern überlassen, ob Oldtimer in Umweltzonen fahren dürfen. Doch der Bundesrat befürwortete eine bundeseinheitliche Regelung. Einem entsprechenden Bundesratsbeschluss hätte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) widersprechen müssen. Dies unterließ er auch vor dem Hintergrund, dass sich die für Mitte November geplante Verkündung der Kennzeichenverordnung und damit die Einführung von Umweltzonen verzögert hätte. Begründung des Bundesrates: "Die Anzahl solcher Fahrzeuge und deren geringe Fahrleistung rechtfertigen eine Ausnahme von den Fahrverboten."

Bundesweit wurden bisher rund 170 000 H-Kennzeichen ausgegeben. Gleich behandelt werden auch die roten 07-Wechselkennzeichen. Dieses Kennzeichen darf für mehrere alte Fahrzeuge verwandt werden, allerdings nur für stark eingeschränkte Fahrten. Weil beide Gruppen am Kennzeichen zu erkennen sind, bedarf es keiner Plakette. Baden-Württemberg schränkt auch den Aktionsradius von Fahrzeugen nicht ein, die vor 1971 gebaut wurden. "Vor diesem Zeitpunkt gab es keine Abgasvorschriften", erklärt dazu ein Sprecher des Umweltministeriums, "deswegen gehen wir davon aus, dass diese alten Autos nicht nachrüstbar sind."

Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 2.11.07, in Auszügen.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...