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Geschrieben

Hallo ! Einige von Euch wird es ja auch schon getroffen haben.

Ich habe heute meinen Steuerbescheid vom 02.11.07 bekommen. Daraufhin wird mir rückwirkend zum 01.04.07 eine höhere Stuer berechnet. Statt 353 EUR sind es nun 379 EUR.

Als Erklärung schreibt das FA, das PM5 nicht erfüllt wird. Wenn der Fahrzeughersteller dies jedoch bestätigt kommt eine Änderung von Amtswegen in Betracht. Oder man nimmt die Herstellerbescheinigung und lässt es bei der Zulassungsstelle eintragen (mit Kosten verbunden).

Nun hat der ADAC in seiner letzten Ausgaben geschrieben: Diesel mit Filter:

Keine Strafsteuer

Ärgernis beendet: Serien-

mäßig eingebaute Rußfilter

bei Diesel-Pkw der Baujah-

re 2006 und älter werden

endlich anerkannt. Besit-

zer müssen die Filter nicht

mehr unter hohen Verwal-

tungskosten nachträglich

eintragen lassen, um der

Strafsteuer für filterlose

Autos zu entgehen. Bishe-

rige Steuerbescheide sol-

len automatisch korrigiert,

zu viel bezahlte Steuern

erstattet werden. Dafür

hat das Bundesfinanzmi-

nisterium gesorgt.

Wie sind eure Erfahrungen ? Wie ist denn der tatsächliche Werdegang, um die Strafsteuer zu umgehen. Wo bekomme ich so eine Herstellerbescheinigung her. Kann mir die jemand zur Verfügung stellen, oder ist die Fahrzeugindividuell ? (ich habe einen C8 2.2 hdi 5 Gang)

Danke !!!

Geschrieben

na da bin ich aber auch mal gespannt !

Das über die Herstellerbescheinigung ändern zu lassen ist ja kein Problem, führt dann aber dazu, daß kostenpflichtig neue Papiere ausgestellt werden und genau dazu habe ich überhaupt keine Lust.

Insofern hatte ich mich gefreut, als ich hörte, daß Citroen das KBA informiert habe und die Steuerbescheide automatisch richtig liefen. War wohl nix. Also doch wieder Rennerei und Zahlemann und Söhne? Kann doch alles nicht wahr sein.

Gruß

Andreas

Geschrieben

Hallo,

genauso ging/geht es mir auch:

Im Sommer erhöhten Steuerbescheid bekommen -> Einspruch -> Antwort des FA = abgelehnt, nur die Zulassungsstelle kann die Änderung vornehmen (Kosten für mich wegen neuer Papiere) -> erneuter Widerspruch mit Hinweis auf den ADAC-Artikel -> Antwort des FA = wir prüfen erneut, kann aber etwas dauern.

Das ist nun schon fast 2 Monate her. Der erhöhte Betrag wurde inzwischen abgebucht, soll aber bei positiver Entscheidung automatisch ausgeglichen werden.

"Die" sind offenbar nur flink, wenn "sie" Geld haben wollen.

Gruß Volker

ACCM WOLFGANG ZX
Geschrieben

Hallo!

Der C8 2,2 HDI gibbt in einigen Versionen trotz Filter 7 mg Ruß pro km ab. Der PM5-Grenzwert liegt MW bei 5 mg Ruß pro km. Oder anders gesagt: 7 C5 HDI geben zusammen soviel Ruß wie ein gefilterter C8 ab.

Die genannten Zahlen liefert ein Blick in die EG-Übereinstimmungserklärung (muss bei Auslieferung des Neuwagns dem Fahrzeugbrief beigelegt sein) oder KFZ-Typprüfwerteliste des KBA.

Ein Auto das mit Filter 7 mg Ruß pro km abgibt, übereschreitet eben den PM5-Grenzwert von 5 mg/km.

379 EUR ist meiner Meinung nach völlig korrekt:

der C8 ist nach der EURO-3-Norm für Klein-LKW typgeprüft. Die Abgasgrenzwerte der EURO-3-Norm für Klein-LKW entsprechen just den Grenzwerten der PKW-Euro-2-Norm. Ohne diesen bewusst ermöglichten Zulassungstrick wären diese Autos überhaupt gar nicht zulassungsfähig gewesen.

Da das Finanzamt den Zulassungtrick als Klein-LKW nicht unterstützt, wird die Steuer für die PKW-Euro-2-Norm berechnet.

Hinzu kommt der Aufschlag, weil der Filter zwar ab Werk vorhanden ist, aber der Grenzwert überschritten wird.

Ähnliche "Probleme" haben auch Eigner schwerer Geländewagen, wie z.B. des BMW X5.

MFG

ACCM WOLFGANG ZX
Geschrieben

Hallo!

Nochmal in Kurzform:

Partikelemissionen pro km: diverse C5 2,2 HDI: 1 mg, diverse C8 HDI: 7 mg, PM5-Grenzwert: 5 mg

Der C5 2,2 HDI kommt also auf 339 EUR Steuern, der C8 2,2 HDI eben auf 379 Euro Steuern. Und ab 2011 entfällt für den C8 wieder der Aufschlag für das Nicht-Unterschreiten des PM5-Grenzwertes: der kostet dann wieder 353 EUR.

Also alles ziemlich undramatisch.

Wenn der ADAC mitliest kann der hier noch was lernen....Genau hinsehen ist eben immer wieder sinnvoll.

MFG

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

in Ergänzung zu #004:

Heute (nach ca. 2 Monaten!) kam nach zwei Einsprüchen und ohne neue Papiere der geänderte Steuerbescheid.

Jahresbeitrag: 339 €

Partikelminderung: ab 31.10.2003 PM5 (Datum der Erstzulassung)

Der zuviel gezahlte (automatisch abgebuchte) Betrag von 40 € wird erstattet.

Geht doch, selbst in Berlin!

Gruß Volker

Geschrieben

@ volker

den hast du wahrscheinlich aber nicht wegen deinen Einsprüchen bekommen, sondern weil das FA mittlerweile vom Kraftfahrtbundesamt die neuen Steuerdaten/FAP-PArtikelfilter-Daten erhalten hat. die berichtigten Steuerbescheide werden derzeit automatisch verschickt. Eintragungn/Änderungen in den Fahrzeugpapieren sind keine notwendig.

Geschrieben

Hallo foxymail,

ob meiner Einsprüche wegen oder "automatisch" ist letztlich egal, wobei ich mehr zu der Einspruchvariante tendiere:

1. Einspruch

"Höherer Steuersatz, weil Partikelfilter fehlt" ist falsch, habe Partikelfilter von Anbeginn an -> kann nicht in Papieren stehen, weil es das 2003 noch garnicht gab -> Partikelfilter-Unterlage (aus den citdoks), wofür ich die grüne Plakette bekam, mitgeschickt -> auf unsinnigen Papiere-Tausch verwiesen, da die partikelbestückten Autos dem KBA von Cit. gemeldet wurden.

Antwort vom FA:

Egal -> zur Zulassungsstelle und eintragen lassen, wenn nötig, mit Papieretausch.

2. Einspruch:

Auf ADAC-Informationen verwiesen, daß kein Papieretausch nötig sei.

Antwort vom FA:

Wir prüfen. Das war vor gut 2 Monaten, heute geänderter Bescheid s.o..

Gruß Volker

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