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Geschrieben

Hallo,vor 2 Tagen hatte meine Freundin einen Arbeitsunfall.Ein Lieferant hat seine Laderampe vom LKW abgesenkt,diese ist ganau auf dem Fuß meiner Freundin aufgekommen.Der Fuß ist jetzt gebrochen.Sicher stand sie zu dicht.Aber muß der Jenige der die Rampe bedient nicht umsichtg sein und wenn nötig umstehende Leute warnen.

Meine Frage ist jetzt,hat sie Anspruch auf Schnerzensgeld,wenn ja welche Versicherung zahlt (Haftpflicht)?

Kann sie der Chef die Lohnkosten für die Krankschreibzeit erstatten lasssen?

danke Holza

Geschrieben

Hallo Holza,

in dem Fall Deiner Freundin sieht es so aus, dass sie ihre Ansprüche gegenüber der Betriebshaftpflichtversicherung des LKW Fahrers ( oder der Spedition ) geltend machen muß, da der LKW Fahrer durch fehlerhafte Bedienung seiner LKW Bühne den Schaden verursacht hat.Hätte er mit der Bühne einen schönen Citroen beschädigt, so würde dafür auch die Betriebshaftpflicht seines Arbeitgebers aufkommen, denn der Schaden ist durch die falsche Bedienung des Arbeitsgerätes des LKW Fahrers entstanden.

Gruß Kai

Geschrieben

Außerdem hat der Arbeitgeber Ansprüche an der Verursacher bzw. dessen Versicherung auf Erstattung der Kosten für die Entgeltfortzahlung.

Mir ist auch mal eine Ladeklappe auf dem Fuß gelandet. Hab ihn erst wegbekommen, nachdem der Fahrer sie wieder anhob, ganz schön schwer so ein Teil wenn noch ein paar Paletten draufstehen. Deshalb sollte man Sicherheitsschuhe tragen.. die Stahlkappe war hinterher recht breit, mein Fuß aber heil.

Geschrieben

Wenn sich deine Freundin dort zu Recht ( weil dort arbeitend) befand, und dort auch (gemäß den ihr übertragenen Dienstpflichten hätte sein müssen, aber keine Sicherheitsschuhe anhatte, sieht die Sache kompliziert aus.

PSA (Persönliche Schutzausrüstung) ist durch den AG zu stellen, tut er dies nicht, kann, bzw. muss der AN die Tätigkeit im "gefährlichen" Umfeld verweigern.

Wenn deine Freundin dort nur mal rumstand, um eine zu rauchen, also "aus freiem Willen" dort war, muss sie keine S3-Schuhe anhaben. Da aber trotzdem was passiert ist, greift zuerst die GUV ( Wenn AG und Spediteur irgendwie haftpflichtversichert sind).

Wenn nein, kann sie unter Umständen bei der Privat-Haftpflicht des Treckerfahrers was rauszotteln. Die Versicherung wird sich aber sicher beschweren, wieso sie dort war.

Geschrieben

Mein Beispiel:

Beim Beladen ist meine damalige Freundin an die halbgeöffnete Heckklappe gestoßen. C5 Kombi im Winter, bergauf abgestellt. Ziemlich dunkel und einfach dumm gelaufen.

Ich bekam Post (von ihrer Krankenkasse), sinngemäß: Sie haben einen Unfall mit Personenschaden verursacht ...

Hab mich damals ziemlich geärgert.

Soweit ich weiß, ist sofort die AutoHP mitbeteiligt, sobald ein Fahrzeug beteiligt ist.

Tut euch gegenseitig den Gefallen und regelt das so, daß sich alle Beteiligten hinterher noch in die Augen sehen können.

Gute Besserung!

Gruß Philipper

Geschrieben

Hallo Holza,

zunächst ist mal die Berufsgenossenschaft für derartige Unfälle im betrieblichen Bereich zuständig und kommt auch für die Behandlungskosten auf (somit keine SB bei Medikamenten, Verbandsmaterial etc.), die Berufsgenossenschaft arbeitet mit der Krankenkasse zusammen und rechnet auch über selbige z.B. das eventuell anfallende Krankengeld ab.

Zur Frage des Verschuldens wird festzustellen sein, ob Deine Freundin sich "berechtigt" oder nicht berechtigt dort aufhielt. Weiter sollte geklärt sein, ob ihr die von LKW-Hebebühnen ausgehende Gefahr bekannt war oder nicht. Der Fahrer kann beim Bedienen der Hebebühne nicht alles übersehen, insofern wird es recht schwierig sein

ihm dabei grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen so die Bühne technisch inkl. der Blinker in Ordnung war. Es bleibt jedoch die Tatsache der Körperverletzung bestehen und die kann entweder angezeigt werden oder wird von der Polizei oder Staatsanwaltschft strafrechtlich verfolgt sowie diese etwas davon erfahren. Dieses strafrechtliche Verfahren ist unbedingt notwendig wenn Deine Freundin als Nebenklägerin und Geschädigte ein eventuelles Schmerzensgeld einklagen will. Dabei wird dann ziemlich sicher die KFZ-Haftpflicht des Schädigers (Fahrer/Unternehmer) zur Leistung herangezogen werden.

Wenn Du noch Fragen hast melde Dich, Im Rahmen meiner Möglichkeiten gebe ich gerne Auskunft.

Einen schönen Abend noch und für Deine Freundin gute Besserung.

Grüße

Letronc

Geschrieben
Hallo,vor 2 Tagen hatte meine Freundin einen Arbeitsunfall.Ein Lieferant hat seine Laderampe vom LKW abgesenkt,diese ist ganau auf dem Fuß meiner Freundin aufgekommen.Der Fuß ist jetzt gebrochen.Sicher stand sie zu dicht.Aber muß der Jenige der die Rampe bedient nicht umsichtg sein und wenn nötig umstehende Leute warnen.

Meine Frage ist jetzt,hat sie Anspruch auf Schnerzensgeld,wenn ja welche Versicherung zahlt (Haftpflicht)?

Kann sie der Chef die Lohnkosten für die Krankschreibzeit erstatten lasssen?

Hi,

ich schließe mich letronc an: War sie berechtigt da?

Ich würde davon ablassen, den Fahrer als Sündenbock hinzustellen, um Schmerzensgeld oder was auch immer da rauszuleiern. Den rechtlichen Rahmen kann man bei der Berufsgenossenschaft hinterfragen.

Aber einfach mal so: Ist Deine Freundin eingwiesenes Personal, dann muss sie wissen, dass sie ihre Griffeln nicht in den Arbeitsbereich der Bühne stellen darf. Ist sie kein eingewiesenes Personal, wird man sich (und ihr) die Frage stellen, was sie dort zu suchen hatte. Schließlich sind (Ladebordwand technisch ok vorausgesetzt) diese Dinger mit Blinkern und reflektiereden Schlappen ausgestattet, die einen eigentlich warnen sollen, da herumzuturnen. Da aufgrund der Unübersichtlichkeit stehend auf der Ladebordwand Fracht zu manövrieren der Fahrer im allgemeinen auch nur beschränkt eingreifen kann bzw. die Chose absichern kann, würde ich mich bei solchen Sachen etwas bedeckt geben. Der Fahrer kann und wird nicht auf seiner Bordwand stehen und grölen, dass jeder weg geht, alle ansprechen und gleichzeitig seine Palette jonglieren und die Fuhre abwärts gleiten lassen. Wie soll das beim Endladen in Fußgängerzonen gehen? Und wenn Du schon sagst, sie stand zu dicht.... also bitte... wenn Du vor Gericht Schmerzensgeld erkämpfen willst, dann solltest Du Dir solche Äußerungen besser vorher überlegen. Da ist die Schuldfrage doch schon klar.

Erst mal gute Besserung und sich gütlich einigen. Die BG sollte da Rat wissen, bzw. ist es wichtig, alle Verletzungen im Verbandsbuch eingetragen zu haben.

Gruß, Sascha

Geschrieben

1. Das ist ein klarer Fall der KFZ Haftpflicht, da das Be- und Entladen im Zusammenhang t der KFZ-Nutzung steht. Das wird übrigens sehr weit ausgelegt.

2. Die Krankheitskosten übernimmt erstmal die BG. Im Rahmen von Teilungsabkommen übernimmt i.d.R. die Hälfte der Kosten der KFZ-Versicherer unabhängig vom Verschulden.

3. Wegen Schmerzensgeld hilt nur ein Anwalt. Hier übernimmt evt. die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten, da hier auch Fußgänger versichert sind. Hier kann aber der RA eine Kostenübernahmeerklärung einholen.

Gruß

Horst

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