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Geschrieben

High zusammen,

Vor ein paar Wochen fuhr ich spät abends bei Sauwetter nach Hause. Heizung voll auf. Nach wenigen Kilometern war es richtig warm im Auto und ich wollte die Heizung kleiner drehen, ging aber mal wieder nicht. In den Endlagen verklemmt sich die Heizungsmimik gerne mal, da muß man dann an den Wärmetauschern den Klappen von Hand etwas über den Totpunkt helfen.

Angesichts des schüttenden Regens verspürte ich aber keine Neigung auszusteigen, den Deckel vorne hochzuklappen und den Eingriff vorzunehmen. Statt dessen ging ich den trockenen Weg: Jacke, Hemd und Hose ausgezogen und nackich weitergefahren.

Wiederum ein paar Tage später flatterte mir ein Schreiben der Obrigkeit ins Haus, in dem es hieß: Ihnen wird vorgeworfen, blablabla, begangen zu haben, blablabla, überschritten blablabla um 12 km/h. Beweismittel: TraffiPhot S Film-Nr. usw.

Und dieses "Beweismittel" zeigte eindeutig ein Gespenst.

Geisterfahrer2.jpg

Klar, daß ich anhand dieses Bildes den Fahrer nicht identifizieren und somit weder mich als Schuldigen bekennen noch jemand anderen als Täter denunzieren konnte.

Klar auch, daß es sich um einen typischen Fall von Fehlbelichtung aufgrund der durch den hohen Kontrastumfang überforderten Belichtungsautomatik des TraffiPhot S handelt. Und klar ist auch, daß man diesen Effekt reproduzieren kann, und zwar nicht nur, indem man barfuß fährt, sondern durch den Einsatz geeigneter technischer Maßnahmen.

Und nun die Frage an die Juristen unter Euch: Welchen Verbrechens macht man sich schuldig, wenn man solche technischen Maßnahmen einsetzt?

LG, das Gespenst

Geschrieben

Es ist einerseits sehr schade, daß das Bild nicht deutlicher ist :), andererseits sieht das Fahrzeug doch sehr nach einem Burton aus.. Achso, es ging ja um das rechtliche. Keine Ahnung. In deinem Einzelfall: Lohnt sich der Streß wg. 12 km/std. ?

Geschrieben

Hy, eine Antwort auf Deine konkrete Frage habe ich nicht, aaaaber: mir erging es mal ähnlich, das Foto war vollkommen unklar. Auf meine Aussage hin, daß ich meinen Kleinbus öfters mal verleihe und nicht wisse, wer vor 5 Monaten damit unterwegs war, durfte ich dann 1 Jahr lang jeden gefahrenen Meter in einigen Fahrtenbüchern dokumentieren....auch kein Spaß!!

Geschrieben
...

daß ich meinen Kleinbus öfters mal verleihe und nicht wisse, wer vor 5 Monaten damit unterwegs war, durfte ich dann 1 Jahr lang jeden gefahrenen Meter in einigen Fahrtenbüchern dokumentieren....auch kein Spaß!!

5 Monate, da sind solche Bußgelder doch gar nicht mehr einforderbar. Oder war es was größeres ?

Geschrieben

Nö, nix großes, habe solange auf der Kreuzung gewartet, bis die Fußgängerin drüber war, inzwischen war`s halt rot...auch die festgestellte Geschwindigkeit (gegen 0km/h) war kein schlagendes Argument, der Leiter der zuständigen Behörde wörtlich: Dann wollen wir an Ihnen mal ein Exempel statuieren!....ist allerdings auch bald 15 Jahre her!

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Wie sieht denn die Windschutzscheibe von dem Auto aus, und was ist es überhaupt für ein Auto?

>>Jürgen, sorry für o-t

Geschrieben
Wie sieht denn die Windschutzscheibe von dem Auto aus, und was ist es überhaupt für ein Auto?

>>Jürgen, sorry für o-t

Hab vorhin auch mal eben nach Burton googeln müssen. Entenumbau, putzig:)

Geschrieben

Rougie beschreibt mit seinem Problem eindeutig ein Entenderivat: "Wärmetauscherklappen verklemmt..."

Geschrieben

Kann eine Ente eigentlich derartig heizen, daß die Begleitumstände des Delikte so sein mußten ? Dabei fällt mir auf, daß das Fahrzeug frisiert sein muß: 12 km/std. über der Geschwindigkeitsbegrenzung !

;)

Geschrieben

Wenn die Heizklappen richtig eingestellt sind, kann es in der Ente brüllend heiß werden. Wegen manchmal klemmenden/schwergängigen Klappen, kommt es bei mir öfters im Winter vor, daß ich mit offenem Fenster fahre.

Und da der Burton eine kleinere Karosserie hat, klingt das sehr realistisch.

Wie gesagt: vorrausgesetzt die Heizklappen sind richtig eingestellet; sonst friert man sich den A***** ab.

MfG DS

Geschrieben

Meine Annekdote zum Thema: Ich war mal nachts gegen 0 Uhr Auf dem Weg von Köln nach Stuttgart. Irgendwo zwischen Heidelberg und Stuttgart an der vierspurigen Autobahn war ein fester Blitzer hinter einem Brückenpfeiler versteckt und aus irgend einem Grund war an der Stelle gerade Begrenzung auf 100 kmh. Ich war das einzige Auto weit und breit und entsprechend schnell unterwegs. Ich hab die Schilder "100" gerade noch so aus dem Augenwinkel gesehen, hab das Gas losgelassen, und mir gerade überlegt, was das hier soll... "Blitz!" Na super! Eine Falle. Zu dem Zeitpunkt fuhr ich vermutlich um die 130.

Ein paar Wochen später kam dann der nette Brief ins Haus geflattert. Darin wurde ich aufgefordert, das Amt über die Identität der Person auf dem Foto aufzuklären. Witzig. Auf dem Bild war ein sehr alter Mann zu sehen, der offensichtlich einen alten Benz 124er fuhr, wie ich zufällig erkennen konnte. Angegeben war aber mein Kennzeichen. Beim Amt war denen dann offensichtlich aufgefallen, dass ein (damals) 27jähriger nicht so aussehen kann. Das mein Auto aber ein Golf ist...

Ich habe denen dann geantwortet, dass ich den Mann auf dem Foto nicht kenne, das Auto auf dem Bild (man hat eigentlich nur den Fensterrahmen samt Spiegel und Fahrer gesehen) nicht meines sei, obwohl es meine Kennzeichennummer war. Sie sollen mir bitte erklären, wie es sein kann, dass meine Kennzeichennummer in Verbindung mit einem anderen Fahrzeug auftaucht. Ich habe nie mehr was von denen gehört.

Soviel zum Thema "Beweisfoto Nr. xxxxx"

Geschrieben

"technische maßnahmen"

ist die folie zugelassen? dann kein problem - du kannst dir auf die karre kleben, was du willst.

ansonsten (wahrscheinlich) erlöschen der betriebserlaubnis. siehe auch hier

…keine ahnung…

Geschrieben

Ich meine mit "technischen Maßnahmen" keine Folie; daß das nicht funzt, weiß man ja inzwischen. Ich dachte da mehr so an eine Vorrichtung, die, sensorgesteuert vom Blitz ausgelöst, eine zusätzliche Beleuchtung des Fahrers bewirkt, so daß der Übeltäter auf dem Foto so überbelichtet wird, wie es in meinem Fall (zufällig) geschehen ist.

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