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Reifen eintragen „ja oder nein“????


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Geschrieben

War die Woche beim TÜV, der Prüfer war sehr zufrieden mit dem

Zustand des PKW. Also alles ohne Mängel und 2 Jahre Ruhe.

Ich will hier auch keine schlafenden Hunde wecken, geht mir voll

am Ars… vorbei ob die Reifen eingetragen sind oder nicht.

Nun kommt die Frage:

Ich hatte mir diese gebrauchten Zenderfelgen (2 für vorne und 2 für hinten) mit Bereifung

205/60/15 für den XM gekauft.

Vorne die Felgen passen wegen einer Änderung der Bremse nur für

XM bis Mitte Bj. 1991, danach nur mit einer Spurverbreiterung.

An Unterlagen habe ich die ABE für die Felgen, für die Spurverbreiterung und einen Prüfnachtrag für die zulässige Bereifung beim XM.

Ich habe vorher bei einigen Prüfern nachgefragt, Antworten gingen von

eintragen ja, bis wenn ABE vorhanden, ist uns das egal.

Wie sieht denn nun die gültige Regel aus???

Geschrieben

ABE reicht, Eintragung überflüssig.

Anders ausgedrückt, in den neuen Fahrzeugpapieren wird ohnehin nur noch eine Räder - und Reifengrösse angegeben, nämlich die serienmässige.

Geschrieben

ABE für Spurscheiben .. sicher? oder ein TÜV-Gutachten? Rü

Geschrieben

Zu 003

Die genaue Bezeichnung ist: Spurverbreiterungen mit ABE / TÜV-Teilegutachten.

Ist das jetzt recht so ??? :)

Geschrieben

Also dürfen die Felgen nur in Verbindng mit einer Spurverbreiterung, die ABE oder ein Gutachten hat, eingebaut werden.

Falls keine ABE für alle Teile vorliegt ist eine Eintragung erforderlich. Wenn die Dinger weder ABE noch Eintragung haben ---- viel Spaß im Falle eines Unfalls.

Geschrieben

Zu 005

Ähh welche Dinger meinst du?

Wenn es um die Felgen gehen sollte, so waren diese bis Mitte 1991 als Alufelge

für den XM Serie.

Es sind die Zenderfelgen welche speziell für den XM gebaut worden sind.

Nur hatten diese immer die Eigenheit, sie waren nicht von vorne nach hinten oder

umgekehrt kompatibel.

Geschrieben

Mit Dinger waren die Spurverbreiterungen gemeint. Wenn die Felgen mit der Reifengröße eine ABE haben und die "Dinger" auch dürfte alles im grünen Bereich sein und eine Eintragung ist nicht nötig.

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Hallo!

Es kommt auf die ABE an!

Die ABE für die Sonderfelgen Swift 2 für den BX z. B. hat folgenden Passus:

Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugvkehr über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis für das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde (Zulassungsstelle) zu beantragen (§ 19 Abs. 2 StVZO).

Es reicht also nicht, nur die ABE mitzuführen.

Fehlt solch ein Passus in beiden ABE´s, reicht es diese bei einer Kontrolle vorzuzeigen. Natürlich mußt Du auf die für Deinen Wagen geeignete Felgen-/Reifenkombination achten.

Geschrieben

Also klar bin ich mir auch nicht, sonst hätte ich mir diesen Fred gespart.

Aber anscheinend ist keiner so ganz sicher und ich habe

20 Seiten bedrucktes Papier(amtliches ist immer gut) im Kofferraum liegen.

Ich glaube nicht, dass sich jemand bei einer Kontrolle die Mühe macht und auch den Sachverstand hat diese Unterlagen einzuordnen.

Es ist halt alles mühsam in deutschen Landen und ich kann doch nicht mehr wissen als der TÜV.

Geschrieben

Also wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich mir die 185er Reifen ohne Probleme drauf zimmern, da keiner danach fragen wird, ob die Reifen eingetragen sind oder nicht? (da keine Breitreifen oder ähnlicher Blödsinn, wird das ja nicht mal auffallen) Oder sehen das die Polizisten auf der Straße doch etwas anders? ^^

Ich suche ja noch Winterräder, aber habe in den Papieren nur die 175er eingetragen. Also muss ich nun 175er nehmen? (Bzw. sollte ich?) Oder sag ich mir: Was solls...?

Geschrieben

Ich suche ja noch Winterräder, aber habe in den Papieren nur die 175er eingetragen. Also muss ich nun 175er nehmen? (Bzw. sollte ich?) Oder sag ich mir: Was solls...?

Da die X1 wie Du ihn hast serienmäßig auf 185/65R14 gestellt wurden, kannst du die natürlich auch fahren. Ebenfalls würden 185/60R15 gehen. In den neuen EU homologen Papieren wird nur noch die Minimal- (alte autos, deren Papiere getauscht wurden) oder Standartgröße (neue Autos) angegeben.

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