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Haftpflichtschaden - Abzug, Neu für Alt,...


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Geschrieben

was muß ich akzeptieren, bzw. wann sollte ich mich wehren.

Ich habe mir die vor wenigen Wochen frisch geschweisste Abgasanlage (neue Rohre etc.) beim überfahren einer, durch einen LKW zerstörten Wasserrinnenabdeckung (Birko) zerstört.(Abends 20:30 und das Fahrlicht wird an dieser Stelle von einer Strassenlaterne komplett geschluckt. Das etwa 30 cm hochstehende Teil der Abdeckung hab ich wirklich nicht gesehen - erst gehört )

Die Arbeit eines ganzen Nachmittags war umsonst.

Getroffen wurden die beiden Rohre zwischen Vor- und Mittelschalldämpfer. Diese wurden total zerdrückt, ein Rohr aus dem VSD gerissen und die ganze Anlage nach rechts hinten verschoben. Die Verbindung vom MSD zum Endtopf hat gehalten (ist auch das Problem).

Ich hatte glücklicherweise am nächsten Tag frei und hab den Schaden in 6 Std. soweit "behoben" um überhaupt wieder fahren zu können.

Der Schaden wurde der Haftpflichtversicherung meines Vermieters gemeldet.

Soweit alles in Ordnung.

Ich also zur Cit.-Werkstatt. Der vordere Teil der Anlage kostet komplett mit Einbau 700.-€. PUNKT.

Dann schaut der Meister nach hinten und wird ziemlich ruhig. Er verschwindet im Büro und kommt wieder um mir zu sagen, der Endtopf müßte auch neu, da er keine Möglichkeit sieht die Verbindung so ( Ab Werk keine Schelle, sondern verschweißt!!) vernünftig herzustellen.

Ab Werk ist der Auspuff also 1 Teil.

Ersatz ist aber 2-teilig.

Neue Rechnung = 1082.-€ DOPPELPUNKT.

Nun erzählt mir der Versicherungsvertreter der Haftpflicht meines Vermieters etwas von "Neu für Alt" und fragt nach dem Alter der Abgasanlage und des Xm.

Frage:

Wieviel Eigenzuschuß muß ich akzeptieren und ab welchem Betrag sollte ich zu einem Ombudsmann, bzw. Anwalt ??

Gruß Herbert

Geschrieben

Falls Du eine Rechtsschutz hast, ist der Gang zum Anwalt sicher nicht das dümmste.

Die Schwierigkeit ist, dass es hier tatsächlich Abzug NFA geben kann, die Schwierigkeit ist, dass der Versicherungsvertreter das aber nicht selbst festlegt, sondern meist ein Gutachter...

Wenn Du allerdings nachweisen könntest, dass die Anlage erst kurz vorher drunter gebaut wurde, dann ist diese ja quasi noch neu.... gibt es da eine Möglichkeit?

Der Matthias

Geschrieben

Hallo Matthias,

die Töpfe sehen leider schon sehr mitgenommen aus.

Sind aber noch dicht.

Ein Gutachter wird warscheinlich mit dem Kopf schütteln.

Da ich alles selbst mache habe ich auch keine Rechnung.

Rechtsschutz leider auch nicht. Es wird aber langsam Zeit, die Sitten werden härter.

Gruß Herbert

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Das klingt allerdings tatsächlich nach "Neu für alt". Was spricht dann noch gegen eine Selbstbeteiligung?

>>Jürgen

Geschrieben

Hallo Jürgen,

in 2 Jahren oder so, hätte nichts dagegen gesprochen.

Wie gesagt, die Anlage war wieder dicht und Tüv-Konform.

Ich hätte also erstmal Ruhe gehabt.

Das ich den neuen nicht komplett geschenkt bekomme ist auch klar.

Nur, wo ist die rechtlich akzeptable Schmerzgrenze ?

Gruß Herbert

Geschrieben

Nachtrag:

Diese Abdeckungen (Gitter) der "Birko"-Rinnen waren schon öfter ein Problem.

Dadurch, das ein LKW (Viehfuttermischmaschine) da jeden Tag öfter drüber rumpelt und diese auch schon öfter aus ihrer Halterung gedrückt hat wurde seitens des Vermieters auch schon nachgebessert - durch eingeklemmte Holzstückchen und Bauschaum ?? - was jedoch nachvollziehbarer Weise nicht den entgültigen Erfolg brachte.

Ich will einfach nicht akzeptieren, dass ich jetzt dabei der Depp bin !

Gruß Herbert

Geschrieben

Hallo

Du wirst den schaden durch einen Gutachter begutachten lassen müßen (den Gutachter Zahlt die Versicherung / du kannst aber einen von der Versicherung bestimmten Gutachter durchaus ablehnen wenn er den anschein erwäkt das er nicht unpateiisch ist). Der Gutachter ist der ausschlaggebenen Punkt bei der sache.

Geschrieben
Der Gutachter ist der ausschlaggebenen Punkt bei der sache.

da kann ich mir die mühe sparen, das gleiche noch einmal zu schreiben..

Geschrieben

Der Gutachter kann aber nur noch meine Schweißkünste betrachten.

Den Rest müßte er mir glauben.

Bis jetzt war keine Rede seitens der Versicherung, einen Gutachter betreffend.

Ich warte mal auf deren Vorschlag.

Wäre halt schön wenn ich wüßte, mit 20,30,40 % SB bin ich dabei und das ist okay so.

Gruß Herbert

Geschrieben

Hallo,

sicher wird ein Abzug Neu für Alt gemacht werden.

Aber vorsicht. Die Versicherung wird versuchen für sich das "BESTMÖGLICHSTE" rauszuholen.

Der Geschädigte bleibt auf der Strecke. Grundsätzlich wäre der Gang zum Anwalt die bessere Lösung. Als Geschädigter erhält man nicht nur den Schaden ersetzt, sondern Nutzungsausfall, beim XM sollten es wohl EUR 65,-- pro Tag sein und Auslagen mit ca. EUR 20,-- bis EUR 25,--.

Die Anwaltskosten müssen durch die Gegenseite übernommen werden. (Prinzip der Waffengleichheit) Vielleicht vorher mit dem Anwalt klären. Wie will der Normalbürger wissen, ob die Versicherung alles richtig reguliert hat????? Sind die Abzüge gerechtfertigt?? Darf ich vielleicht nicht doch einen eigenen Gutachter beauftragen der die Schäden bewertet?? (Hauseigene Gutachter bewerten z.Teil anhand von Schadensbeschreibungen und Bilder mit dem Ergebnis der Geschädigte sollte nochmals über den Tisch........ )

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