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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was passiert wenn ich die Sicherung des ABS vorn im Motorraum rausnehem? Das ABS hat keine Funktion mehr ist klar, ist die Leuchte dann aus?

Geschrieben

nein, die Leuchte müsste anbleiben.

Bei einigen Autos funktioniert dann auch nicht mehr der Tacho...

Au revoir

ACCM Matthias

Geschrieben

Hallo,

beim Xantia geht dann halt das ABS nicht mehr. Ist nicht weiter schlimm, bis Du einen Unfall hast (Wer hat das schon?) oder zum TÜV mußt (Wer muß das schon?).

Gernot

ACCM Helmut Bachmayer
Geschrieben

es wäre nicht schlecht, zu wissen, um welchen typ es sich handelt. gruß der bachmayer

Geschrieben

Was sollte der TÜV sagen? Bremse bremst doch und ABS ist nicht Pflicht

Geschrieben
Was sollte der TÜV sagen? Bremse bremst doch und ABS ist nicht Pflicht

Wenn es im Auto verbaut ist, muss es auch Funktionieren! Das Auto hat schließlich damit seine ABE bekommen. Inzwischen wird ja wohl bei der HU auch der Bordcomputer abgefragt, und wenn sich das ABS dann nicht meldet, wird das als Fehler angesehen werden. Nebelschlussleuchten sind auch keine Pflicht, sind sie aber eingebaut, müssen sie auch funktionieren.

Markus

Gast ACCM Der Tänzer
Geschrieben

Das kann ich bestätigen, bei einem Umbau bei meinem damaligen Peugeot 205 auf Nebellampen, wurde beim TÜV die fehlende Funktion bemängelt (es war nur ein Kabel lose). Auf meinen Einwand, daß es auch Autos ohne Nebellampen geben würde, wurde dieser aus demselben Grund nicht gelten gelassen.

Geschrieben

Das einzige was bei mir mal als Bemerkung auf dem Bericht stand war, das die Räder zum blockieren gebracht wurden, durch gekommen bin ich trotzdem

Geschrieben

Das mit den Nebellampen kenne ich auch, hatte das mal bei den vorderen. Es reichte aber die mit schwarzem Isolierband abzukleben. Dann waren die für den TÜV nicht mehr vorhanden.... komisch, was

Geschrieben

Hallo,

also für alle Rätselrater: Aus den anderen Postings von "logile" weiß ich, daß es sich um einen etwas früheren Xantia handelt. Hier liegt vermutlich nicht nur ein einfacher defekter Sensor, sondern tatsächlich ein defektes ABS Steuergerät vor.

Gernot

Geschrieben

Die HU, fälschlicherweise auch TÜV genannt, besteht nicht nur aus gewackel an den Rädern, sondern ist erweitert worden auf die sog. Systemdatenabfrage, d.h. der Prüfer betätigt an seinem Rechner nach Eingabe der Fahrzeugdaten den Schalter Systemdaten und siehe da dort steht dann das z.b. ein ABV, falschliches weise auch ABS genannt, verbaut ist und schon bist du durchgefallen, so schnell geht das.

Gast ACCM Der Tänzer
Geschrieben

Was ist denn ABV? Ich kenne nur EBV.

Geschrieben

In der StVZO z.B. ist ABS=ABV="Automatischer Blockierverhinder". Klingt doch hübsch:D

Markus

Geschrieben

Ich nehm an, dass entweder Steuergerät oder Sensor kaputt ist.

Sensor kann einfach nen wackler sein, kann auch heien, dass du die Bremsen (hinten vielleicht??) neu machen musst.

Ein Check in der Werkstatt lohnt sich - nicht einfach das störende Lämpchen eliminieren.

Und, ja, meine Vorredner haben recht: Wenn ABS verbaut ist, muss es beim Tüv auch gehen., Sonst niente plaketti

.

Geschrieben

Moin,

wenn das Auto kein OBD hat (>Jahrgang 2000) dann kann der TÜV nicht die Bordsysteme abfragen - ist also auf die Diagnoseleuchte angewiesen.

Leuchtet diese nicht, dann ist das dann ok.

Ein Blockiertest wird nicht gemacht.

Im Falle eines (Un)-Falles kann aber durchaus ein Gutachter feststellen, dass das ABS nicht ok war. Eine Sicherung zu entfernen zählt da bestimmt als mutwillig...

Abgesehen davon hat ABS ja auch durchaus eine Berechtigung...

Nachdenkliche Grüße

Geschrieben

Im Cockpit ist ja die Leuchte für ABS (sieht man sowieso). Wenn die Zündung an ist, der Motor noch nicht läuft, muss die leuchten! Wenn Motor läuft, muss sie aus sein.

Ging einem Bekannten von mir - der hat deswegen (weil die Birne durch war) keinen Tüv gekriegt.

Trcksen hilft also nich...

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