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Geschrieben

Weiss jemand wie die aktuellen Bestimmungen sind?

Ich soll für meinen Vater einen 2CV (mit frischer französischer Kontrolle) von der Bretagne nach Deutschland fahren.

Kann ich einfcah ein Überführungskennzeichen hier holen in F dranschrauben und dann nach D fahren?

Ich hab im Internet keine klare Antwort gefunden.

Geschrieben

Du darfst offiziell in F nicht mit deutschen Überführungskennzeichen fahren, die erst an der deutschen Grenze montiert werden sollen/müssen.

Wenn der 2CV in F noch zugelassen und versichert ist, sollte dieser Weg doch gangbar sein?

Gruß Jörg

Geschrieben

Wichtig ist, dass die frz. VERSICHERUNG auch noch gilt. Zum dt. Kurzzeitkennzeichen: Frag bei deiner Versicherung an, ob sie den Geltungsbereich FRANKREICH mit abdecken. Ich habe schon mehrfach davon gehört, dass Autos aus F mit diesem Kennzeichen überführt wurden. Wenn Versicherung Deckungsbereich zusagt, schriftl. geben lassen. Solltest du in eine Kontrolle kommen, kannst du es nicht nur erklären, sondern auch zeigen.

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