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OT: Neues aus Brüssel


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das steht heute, 08. April, in der "Welt".

Man weiss nicht wirklich, ob man darüber lachen oder weinen soll...

Grüsse aus dem hohen Norden und allen trotzdem einen schönen Tag ;-),

Andreas

______________________________

EU-Regelungswahn - Warum Marmelade jetzt Konfitüre heißen muss

von Christoph B. Schiltz

Wie muss eine Leiter aufgestellt werden? Welcher Abstand muss zwischen zwei Treckerleuchten sein? Warum darf Marmelade nicht mehr Marmelade heißen? Auf 80.000 Seiten hat die EU ihre Gesetze festgeschrieben. Gut gemeint, aber oft daneben. WELT ONLINE nennt die fünf verrücktesten EU-Gesetze.

Mehr als 110.000 Rechtsakte hat Brüssel seit 1957 verabschiedet. 80.000 Seiten dick ist das Gesetzbuch (Acquis Communitaire) der Europäischen Union. Ein Gestrüpp von Vorschriften, das in allen 27 EU-Ländern einheitliche Regeln garantieren soll. Vieles davon ist gut gemeint, aber häufig übertreiben die Brüsseler Beamten auch: Sie wollen selbst kleinste Details regeln - mit Gesetzen, die niemand versteht. Die Lieblingsspielwiese der EU-Kontrolleure ist dabei seit Jahren der Arbeits- und Verbraucherschutz.

Das schafft Unmut. So kritisierte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, dass der „ausgedehnte Apparat der EU-Kommission“ auch dazu beitrage, „dass inzwischen über dem sinnvollen Maß an Recht eine Schicht von Überregulierung liegt“. Lesen Sie mal, was sich die Brüsseler Gesetzesplaner so alles einfallen lassen – dies sind die fünf verrücktesten EU-Gesetze:

1. Zum Schutz von Arbeitnehmern wird in der so genannten Leiter-Richtlinie (2001/45/EG) detailliert geregelt, wie eine Leiter nach EU-Recht aufgestellt werden muss. Dazu heißt es in Artikel 4: „Die Leiterfüße von tragbaren Leitern müssen so auf einem stabilen, festen, angemessen dimensionierten und unbeweglichen Untergrund ruhen, dass die Stufen in horizontaler Stellung bleiben. Das Verrutschen der Leiterfüße von tragbaren Leitern muss während der Benutzung dieser Leitern entweder durch Fixierung des oberen oder unteren Teils der Holme, durch eine Gleitschutzvorrichtung oder durch eine gleichwertige Lösung verhindert werden.“ Der EU-Abgeordnete Alexander Radwan (CSU) stöhnt: „Brüssel hat immer kreative Ideen, wie man die Menschen mit neuen Regulierungen vermeintlich beglücken kann.“

2. Die Lärm- und Vibrationsschutz-Arbeitsschutzverordnung“ soll die Arbeitnehmer vor zu starken Erschütterungen, beispielsweise beim Bohren, schützen. Ziel ist, der „Weißfingerkrankheit“ vorzubeugen – sie kann allerdings auch durch Kälte ausgelöst werden und ist 2004 nur zweimal aufgetreten. Trotzdem müssen die rund 90.000 deutschen Bauunternehmen laut Verordnung nicht nur Gefährdungsbeurteilungen durchführen, sondern auch für jeden Mitarbeiter umfangreiche „Vibrationskonten“ führen, auf denen die individuellen Vibrationsmessdaten festgehalten werden. Ob die Beteiligten wirklich verstehen, wie viele Vibrationen beim Bohren zulässig sind, darf jedoch bezweifelt werden: „Die Bewertung des Ausmaßes der Exposition für Hand-Arm-Vibrationen erfolgt nach dem Stand der Technik anhand der Berechnung des auf einen Bezugszeitraum von acht Stunden normierten Tagesexpositionswertes A(8); dieser wird ausgedrückt als die Quadratwurzel aus der Summe der Quadrate (Gesamtwert) der Effektivwerte der frequenzbewerteten Beschleunigung in den drei orthogonalen Richtungen a (tief)hwx, a (tief)why, a (tief)hwz.“

3. Eine neue Richtlinie vom April 2007 regelt die Beleuchtung von Treckern zwischen Lappland und Kreta. Für 27 EU-Länder wurde festgelegt, was der Abstand zwischen zwei Leuchten ist: „Abstand zweier Leuchten, die in die gleiche Richtung gerichtet sind, ist der Abstand zwischen den Parallelprojektionen der Umrisse der beiden nach 1.6 bestimmten leuchtenden Flächen auf einer Ebene, die vertikal zur Betrachtungsrichtung dieser Umrisse liegt.“ Alles klar?

4. Die Verordnung 1774/2002 schreibt vor, dass nur Gülle von Nutztieren in Biogasanlagen verarbeitet werden darf. Die Folge: Pferdemist von Schlachtpferden darf für die Herstellung von Biogas verwendet werden, die Gülle von Reitpferden ist streng verboten. Die Verordnung hat Folgen: Pferdehalter gehen bei der Einspeisungsvergütung für Strom aus Biogasanlagen leer aus, wenn sie den Mist von Reitpferden zur Stromerzeugung verwendet haben.

5. Der in Deutschland und Österreich verbreitete Begriff „Marmelade“ darf laut Richtlinie 2001/113/EG nicht mehr verwendet werden, wenn der Fruchtaufstrich nicht nur aus Zitrusfrüchten besteht. Dies führte vor allem in Österreich zu Protesten. Die Eurokraten ließen sich nicht erweichen: Aus Marmeladen wurden „Konfitüre“ oder „Konfitüre extra“. Dabei dürfen für „Konfitüre“ nur 150 Gramm Ingwer auf 1000 Gramm Enderzeugnis verwendet werden, bei „Konfitüre extra“ sind es 250 Gramm Ingwer.

Geschrieben

klingt nach Aprilscherz;

wenn ich mir aber überlege, was diese ganze Beamtenplage kostet, die sich mit so 'nem Sch..ssdreck befasst.

Ein Hoch auf die gute alte EWG nach römischem Vertrag, alles was danach kam könnte man meinetwegen ganz schnell wieder einstampfen.

Geschrieben

Zumindest die Unterscheidung zwischen Marmelade und Konfitüre ist aber wesentlich älter als die EU. Das steht so schon in uralten Lebensmittelhandbüchern.

Würde mich nicht wundern, wenn da ein deutscher Bürokrat eine Anregung zur "Verbesserung" des EU-Rechtes gegeben hätte.

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