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Geschrieben

Hallo HY - Fahrer,

folgende Frage . Bestimmt haben schon einige von euch Fahrzeuge aus Frankreich importiert.

Wie ist die Vorgehensweise, wenn ich ein Fahrzeig in Frankreich erworben habe?

Welche Papiere muß der Wagen auf jeden Fall haben,welche Umbauten sind in der Regel für den deutschen Strassenverkehr notwendig und welche Abnahme muß gemacht werden, damit ich einen deutschen Fahrzeugbrief erhalte?

Vielen Dank im Voraus

Tschüss

Thomas

Geschrieben

Du brauchst die carte gris(französischer Fahrzeugschein) und einen französischen Kaufvertrag. Dann holst du das Fahrzeug am besten mit einem Anhänger. Danach beschäftigst du dich so etwa ein halbes Jahr mit der Restaurierung und wenn dann alles funktioniert machst du ein Vollgutachten beim Tüv. Und schon hast du die deutsche Zulassung. Bis dahin hast du viel Spass, viel Arbeit und auch gelegentlich Ärger.

Also ran an den HY.

HY-A.

Geschrieben

Mein Prüfer hat nur eine zusätzliche Kontroll-leuchte für's Fernlicht verlangt, der Rest war kein Problem. Aber es kommt wie immer auf den Prüfer und die Prüfstelle an, denk ich mal. Umbauten für den deutschen Straßenverkehr? Du hast einen Oldtimer und brauchst sowieso für bestimmte Punkte zusätzlich ein Sondergutachten (wie z.B. Selbstmördertüren, falls vorhanden usw.)

Mit lieben Grüßen

>>Dieter

GSASpecialViersen
Geschrieben

Moin,

wichtig bei der carte grise: Zum einen (falls Fahrzeug noch zugelassen) muss der Verkäufer eigentlich nach frz. Recht noch eine CT machen, falls älter als 6 Monate. Zudem muss der Verkäufer den Verkauf auf der carte grise vermerken. Bedeutet, dass er das Papier mit zwei Strichen diagonal durchstreicht und mit den Worten "vendu" (verkauft) versieht. Oder aber er schneidet eine Ecke ab. Zudem ist es üblich (Auskunft eines befreundeten Franzosen), dass beim Kauf ein Attest unterschrieben wird, dass das Fahrzeug dem geschilderten Zustand entspricht, dass alle Wartungen usw. ausgeführt sind. Dies erhöht schlimmstenfalls die Chancen auf Schadensersatz bzw. rechtliche Ansprüche. Falls der Verkäufer nichts zu verbergen hat, wird er dies unterschreiben. Ausserdem gilt die Zulassung (carte grise) nach Verkauf noch 14 Tage, das heisst, theoretisch könnte man das Auto auch mit der frz. Zulassung überführen.

LG,

Oliver

Geschrieben

habe ich bei meinem CX genauso erlebt: carte grise wurde zweimal durchgestrichen und mit "vendue" versehen, die CT war neu, wichtig: die Versicherung war noch für ein halbes Jahr bezahlt: So konnte ich die alte Dame von Strasbourg nach Freiburg überführen, ohne mich um weiteres zu kümmern.

Fast hätte mir dann die defekte Lima einen Strich durch die Rechnung gemacht, aber das ist eine andere Geschichte :-)

Geschrieben

...wobei die französische controle technique nicht unbedingt den Anforderungen des deutschen TÜV entspricht.

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
...wobei die französische controle technique nicht unbedingt den Anforderungen des deutschen TÜV entspricht.
nee, nicht wirklich: die Franzosen wünschen sich unseren deutschen TÜV! Den, der seit Einführung von Konkurrenz objektiver und korrekter geworden ist, als er früher war. In F herrscht die totale Willkür, trotz strengster Regeln, von denen die Hardcore-Altautohasser unter unseren TÜV-Prüfern nur träumen können. Nach diesen Regeln, konsequent angewendet, wären sicher die Hälfte unserer Autos über 8 Jahren sofort von der Straße.

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