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Geschrieben

Moin, Briefverkauf eines CX TRD2...Wäre bei einem TRD2 CX folgendes möglich: jemand besitzt einen heruntergekommenen CX mit Brief der LKW zugelassen war. Das Fahrzeug wiederzubeleben wäre zu kostspielig und ist vorübergehend stillgelegt. Nun findet der Besitzer jemand der den Brief aufkauft. Dazu noch das Typschild vom Chassis und das Typschild vom Motor. Diese Schilder baut der Briefaufkäufer nun in einen tatellosen CX ein und meldet es nun mit dem neuen Brief an, als LKW. Möglich oder nicht? GRuss BUS

Geschrieben

Dürfte ein geschmeidiger Betrug sein und von Gesetzeswegen etwas Illegal denke ich mal....Aber man"n" soll ja nicht denken sondern NACHDENKEN!!!

Geschrieben

JA, Ondra das wäre Betrug. Steuerhinterziehung ebenfalls. Will dieses Ding nicht drehen. Mir wäre die technische Durchführbarkeit wissenswert, mehr nicht. BUs

Geschrieben

Wieso lässt der jemand den guten CX nicht als LKW zu???

Geschrieben

Solche Dinger wurden in der Praxis damals in der Mini-Szene erfolgreich "gedreht".

Ich würde allerdings die Finger davon lassen, siehe oben - außerdem wird gerade bei Zulassung von "eigentlich als PKW vorgesehenen Fahrzeugen" auf "LKW" gerne mal ein Prüfer hinzugezogen. ;)

Sofa, ehemals mit Mini Van und legaler LKW-Zulassung

Geschrieben

Folgender Tipp:

Brief des zu verschrottenden Fahrzeugs nehmen und mit dem Brief des typgleichen Fahrzeugs die LKW-Zulassung beantragen. Sollte ohne grössere Probleme möglich sein und ist legal. Habe ich auch mal für einen Kollegen so gemacht, gab absolut keine Probleme, da die Anerkennung für ein gleiches Fahrzeug schon vorhanden war...

Die andere Geschichte ist in jedem Fall technisch machbar, aber sehr aufwendig und Spuren bleiben immer zurück, selbst wenns noch so gut gemacht ist. und die Illegalität lässt grüssen. Die ev. anfallenden Strafen lassen die Einsparungen bei der Steuer sehr schnell ins Gegenteil umschlagen...

Gruss Holger

Geschrieben

- "derjenige" sollte dem Interessenten das ganze auto hinstellen bzw. verkaufen mit Kaufvertrag. Der Andere soll damit machen was er will und am besten nicht drüber reden.

Macht eh nur sinn, wenn der wagen wieder auf dieselben kennzeichen angemeldet wird.

Bei einer Umledung in einen anderen Kreies/Stadt werden die karten neu gemischt.

- was spricht dagegen den "guten wagen" als LKW eintragen zu lassen. Die sache ist beim TÜV kein Problem.

Den Streß machen nur die Finanzämter.

Geschrieben
Nun findet der Besitzer jemand der den Brief aufkauft. Dazu noch das Typschild vom Chassis und das Typschild vom Motor. Diese Schilder baut der Briefaufkäufer nun in einen tatellosen CX ein und meldet es nun mit dem neuen Brief an, als LKW.

Also, unabhängig von LKW- oder PKW-Zulassung habe ich mal einen Rechtsanwalt gefragt, wieviel Prozent eines Autos man austauschen darf, bevor es ein anderes Auto geworden ist. Oder genauer: wie ist es rechtlich einzuordnen, wenn man eben alles austauscht bis auf ein paar Quadratzentimeter Blech um die Fahrgestellnummer herum und das Typenschild.

Interessanterweise konnte mir der Anwalt (immerhin ein Angestellter eines großen deutschen Automobilclubs) keine Rechtsvorschrift nennen, nach der das verboten wäre - immer vorausgesetzt natürlich, die 99,99% "Ersatzteile" passen zum Originalauto.

Hintergedanke bei mir war, dass am Schluss ein Auto übrig bleibt, das rechtlich über 30 Jahre alt ist.

Rein gefühlsmäßig kann das natürlich nicht legal sein - und ich habe die Idee auch nicht weiter verfolgt. Aber bei Justitia geht's ja nicht nach Gefühl, sondern nach Rechtsvorschriften, und für dieses Vorhaben gibt es zumindest keine, die einem Anwalt auf Anhieb einfallen würde. (Was natürlich nicht heisst, dass es keine gibt.)

Cheers

tadzio

ACCM Dieter Hochhuth
Geschrieben

Hallo,

ich bin kein CX Experte, jedoch kann dies Betrug sein. Manche Fahrzeuge haben mehrere Fahrgestell-Prägungen. Sollte beim "Austausch" eine der verborgenen vergessen werden, ist es offensichtlich, das manipuliert wurde. Dann lieber das andere Fahrgestell umschlüsseln wie in #6 beschrieben, könnte sonst vermeidbaren Ärger ergeben.

Geschrieben

In Betracht kommt die Bestrafung wegen Urkundenfälschung.

Steuerhinterziehung kommt auch in Betracht.

Betrug ist wohl Fehlanzeige, da mit der Steuerhinterziehung bereits erfüllt. Zu wessen lasten soll dann noch betrogen werden? Der Kfz-Versicherung? Die müßte das erst anzeigen.

Reicht aber alles auch so.

Wirklich schlimm ist die urkundenfälschung, das ist kein Spaß.

Wenn man es allein ohne zeugen machen kann, warum nicht.

Sobald aber einer davon weiß, sei es die eigene Frau, Finger weg!

Geschrieben

Prinzipiell könnte man doch einen CX Leichenwagen als LKW zulassen, oder? Ist schließlich eindeutig ein Nutzfahrzeug... Könnte gehen. Anschließend eine Familiale-Rückbank 'rein und fertig ist die günstige Familienkutsche... Man muss nur einen Teil des Gepäcks zwischen den Sitzbänken stapeln ;)

Gruß

Jan

Geschrieben

Danke für die Teilnahme, war Aufschlussreich. NonsensE, dann wäre gewissermaßen hinten der Geistersitz, so wie in der Geisterbahn. Gruss BUS

Geschrieben
Prinzipiell könnte man doch einen CX Leichenwagen als LKW zulassen, oder? Ist schließlich eindeutig ein Nutzfahrzeug... Könnte gehen. Anschließend eine Familiale-Rückbank 'rein und fertig ist die günstige Familienkutsche... Man muss nur einen Teil des Gepäcks zwischen den Sitzbänken stapeln ;)

Gruß

Jan

ein leichenwagen wird als so.kfz.bestattungsfahrzeug zugelassen und wie ein lkw versteuert. eine weitere sitzbank einzubauen, ist natürlich illegal.

Geschrieben

zumindest ein liegesitz hinten müßte doch gehen...:)))

Geschrieben

je nach zustand der beförderten person, die dann eher den tatbestand einer sache erfüllen müsste, wäre das zumindest dem grunde nach vertretbar.

Geschrieben

und was ist mit der eingeschlagenen fahrgestellnummer.....wenn du da zum sachverständigen fährst ,schreibst du da mit filzstift die neue nummer drüber?????

das schild alleine wechseln ist doch wohl blauäugig

Geschrieben
ein leichenwagen wird als so.kfz.bestattungsfahrzeug zugelassen und wie ein lkw versteuert. eine weitere sitzbank einzubauen, ist natürlich illegal.

Na gut, dann müsste man wohl einen viertürigen Loadrunner als Leiche mit fünf Sitzplätzen zulassen... ;)

Schöne Grüße

Jan

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