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Geschrieben

Ich habe die 4 für 3 Aktion bei ATU genutzt und meine alten Alu-Felgen gegen neue getauscht.

Die alten Felgen wurden von der GTÜ nach Vorlage des Teilegutachten abgenommen und dies durch eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung §19" belegt.

Abmessung Felge alt: 7x15 ET 13

Abmessung Felge neu: 7x15 ET 15

Bei den neuen Felgen lag nun eine ABE und ein Teilegutachten bei. Mein Xsara ist bei beiden mit den identischen Auflagen hinterlegt.

Laut ATU muss ich wieder mit dem Teilegutachten zur "Vorführung".

Wie kann der Prüfer bei der HU eigentlich erkennen, ob die ABE oder das Teilegutachten bindend ist?

In der ABE ist kein Fahrzeug ohne Auflagen aufgeführt, so dass die Variante ABE für Fahrzeuge ohne Auflage wohl nicht gilt.

Gibt es Auflagenkategorien die die TÜV-Vorführung begründen?

M.f.G.

Ronald

Xsara 1.8 SX Break

Geschrieben

"Wer lesen kann ist im Vorteil."

Auch mit einer ABE muss ich zur TÜV-Vorführung.

Auflage 11A:

"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend

dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."

Allein die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.

M.f.G.

Ronald

Xsara 1.8 SX Break

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