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Empfohlene Beiträge

Gast Thorsten Czub
Geschrieben

da sieht man mal wieder wie wichtig es ist wenn man noch aus dem fenster klettern kann.

Geschrieben

es empfiehlt sich wohl immer eine camera dabei zu haben...

Geschrieben

Hi,

je nachdem, in welche Richtung die Sensoren für die Lufttüten empfindlich sind, kann es schon sein, daß die nicht auslösen. Zwei Bekannte von mir (einer davon Unfallchirurg) sind mal an einem dicken Benz vorbeigekommen, den es gerade in den Wald gegen einen Baum geschmissen hatte. Kein einziger Airbag hatte ausgelöst, obwohl das Auto völlig vermangelt war und der Fahrer ohne die (zufällige) fachkundige Erstversorgung wohl nicht ohne weiteres überlebt hätte.

Man sollte daher immer so fahren als sei keiner drin....

Geschrieben

V40 hat aber SIPS und die hätten schon aufgehen sollen.

Die Kommentare zu dem Video sind auch mal wieder völlig daneben gegriffen.

Es kann schnell gehen, dass das Auto mal nicht mehr das macht, was es soll. In diesem Fall konnte man auch nicht erkennen, dass der Fahrer gro fahrlässig gefahren ist.

Woran es wohl lag? Ausweichmanöver?

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Ich glaube nicht, daß hier irgendwelche Airbags hätten aufgehen müssen! Wenn ich das Video richtig deute, hat der Volvo genau einen seitlichen Überschlag gemacht, ist wieder auf den Rädern zum Stehen gekommen und ist weder frontal noch seitwärts hart gegen irgendein Hindernis geknallt! (Ansonsten hätten die Relativbewegungen der Passagiere zur Karosserie sicher weitaus dramatischer ausgesehen.)

Die Konstrukteure der Airbagsteuerung haben ja abzuwägen zwischen dem Nutzen der Auslösung bei einer sehr hohen Verzögerung und dem Verletzungsrisiko (Hörschaden) beim unnötigen Auslösen der Airbags.

Für mich sieht das so okay aus.

>>Jürgen

Geschrieben

Hallo

Es ist genau wie Jürgen Schreibt. Es ist keine "Energie" auf zu nehmen bzw abzubauen. Da der Wagen diese ja durch den Seitlichen überschlag abgebaut.

Geschrieben

ob sie aufgehen oder nicht ist immer glückssache, hab schon viele pkw gesehen da sind sie nicht aufgegangen, selbst frontal gegen einen baum nicht(mondeo kombi).

ich halte von denen nix, beim twingo gabs ne serie da sind die wärend der fahrt einfach hochgegangen, gut anschnallen und vernünftig fahren ist immer noch das beste.

Achim (Kantia)
Geschrieben

Gut, dass es kein offener Pluriel war...

Geschrieben
ob sie aufgehen oder nicht ist immer glückssache, .....

muß hier einen meiner Lieblingsvideos nochmal loswerden......

Drive carefully

rmm_humor_RoadHog.jpg

>>Oberhesse

Geschrieben

@ Pizzikato und die anderen SIPS Spezialisten. Das SIPS besteht hauptächlich aus einem Rohr im hintern Bereich des Sitzes. Dieses stellt Überlebensraum dar und leitet die seitlich eintreffende Last in einen Absorbtionskörper im Tunnelbereich weiter. Da geht NICHTS auf.

Bitte nicht mit Seitenairbag verwechseln.

aruwac

Geschrieben
ob sie aufgehen oder nicht ist immer glückssache, hab schon viele pkw gesehen da sind sie nicht aufgegangen, selbst frontal gegen einen baum nicht(mondeo kombi).

ich halte von denen nix, beim twingo gabs ne serie da sind die wärend der fahrt einfach hochgegangen, gut anschnallen und vernünftig fahren ist immer noch das beste.

Dieser Liste kann ich noch viele ander Marken hinzufügen sowoh in die eine wie in die andere Richtung.

Auch Citroen Jumper bei dem die Gurtstraffer beim Zündung einschalten losgingen und dem Fahrer böse Verletzungen zufügten.

Sowas kann mir nicht passieren :D

Geschrieben
@ Pizzikato und die anderen SIPS Spezialisten. Das SIPS besteht hauptächlich aus einem Rohr im hintern Bereich des Sitzes. Dieses stellt Überlebensraum dar und leitet die seitlich eintreffende Last in einen Absorbtionskörper im Tunnelbereich weiter. Da geht NICHTS auf.

Bitte nicht mit Seitenairbag verwechseln.

aruwac

Zum Seitenaufprallschutz in den Türen und verstärkten B-Säulen gehören aber auch(man höre und staune!) die Seitenairbags im SIPS!!!

Geschrieben

ich will meinen airbag loswerden, mir liegt da nich so viel drann eine bombe vorm gesicht zu haben, leider hab noch ich keinen gefunden der mir sagt was für ein wiederstand man braucht. einmal erlebt und ich muß sagen, ich kann drauf verzichten einen im wagen zu haben, das mit den geplatzten trommelfell, verätzter luftröhre und augen hat mir gereicht, das brauch ich nicht nochmal. sobald ich weiß was für ein wiederstand rein muß, ist der bag draussen.

Geschrieben

Dann verlierst Du aber Deine Betriebserlaubnis. Würde ich nicht machen.

Ich habe einmal einen Airbag ins Gesicht bekommen (in einem C2). Sowas ist schon heftig, meine Nase war verbrannt, aber dafür war sie noch am Stück. Dem Trommelfell hat es nichts gemacht, weil gleichzeitig auch alle Fenster geplatzt sind und die Luft dadurch schnell ins Freie gelangen konnte. Der Rauch im Auto ist schon übelst, aber nach einigen Sekunden war der wieder weg. Einatmen sollte man das Zeug vielleicht nicht unbedingt.

Ich würde trotz allem den Airbag nicht missen wollen.

Martin

Geschrieben

Hallo,

möchte meinen Airbag nicht mehr hergeben. Hat mir bei meinem Unfall das Leben gerettet, keine Hörschäden icon12.gif, kein Nasenbeinbruch, nur leichte Verbrennungen an beiden Armen...

Yves

Geschrieben

Ich habe als Fahrersitz einen Recaro ohne Seitentüte, dafür gibts bei Recaro mit der Konsole extra einen Stillegungssatz (da sind die passenden Widerstände drin).

Der Firlefanz mit dem TÜV war aber schon heftig, bis das korrekte Funktionieren des nicht mehr existierenden Teils geprüft und bestätigt war!

Jetzt ist ein Aufkleber am Armaturenbrett wg fehlender Tüte, eine mitzuführende Prüfbescheinigung und noch (beinahe ;) ) eine eidsstattliche Erklärung, daß ich mir des erhöhten Risikos bewußt bin und keinerlei Ansprüche gegen den TÜV oder sonstwen zu erheben gedenke.

Anderswo ist das aber ähnlich absurd: ältere Kindersitze, die eine bestimmte neue Norm nicht einhalten, sind juristisch mittlerweile nicht mehr existent, d.h. eine Versicherung kann die Zahlung verweigern, wenn so einer bei einem Unfall drin war.

Geschrieben

Immer dieses Ammenmärchen "Versciherung kann Zahlung verweigern"

So einfach ist das nicht!

Ginge ja vor allem im Falle eines erheblichen Personenschadens mit Spätfolgen schwer zu lasten des Geschädigten.

Die Versicherungsgesellschaft kann lediglich bis zu einem gewissen Betrag Regreß beim Versicherungsnehmer nehmen! Erkundigt euch mal richtig, statt hier so was vom Hörensagen zu verbreiten. Und dieses Märchen hält sich ziemlich hartnäckig.

Gleiches gilt bei Erlöschen der Betriebserlaubnis infolge Veränderungen am Fahrzeug.

Geschrieben

Also ich weiß ehrlich gesagt nicht ich würde nie bei Youtube den Müll durchforstenselbst wenn mir langweilig wäre.

Der Typ im offenen Mercedes ist jedenfalls ein Arschloch und hat es nicht anders verdient.

Recht so alte Oma! Wehr Dich!

Geschrieben
Die Versicherungsgesellschaft kann lediglich bis zu einem gewissen Betrag Regreß beim Versicherungsnehmer nehmen! Erkundigt euch mal richtig, statt hier so was vom Hörensagen zu verbreiten. Und dieses Märchen hält sich ziemlich hartnäckig.

Gleiches gilt bei Erlöschen der Betriebserlaubnis infolge Veränderungen am Fahrzeug.

Entscheidend ist immer, ob die Veränderung den Schaden oder einen Unfall verursacht hat.

Wenn z.B. ein nicht zugelassenes Lenkrad verbaut wurde und man begeht eine Vorfahrtsverletzung, dann zahlt die Versicherung voll.

Anders ist es, wenn jemand aufgrund eines ungenehmigt entfernten Airbags auf's Lenkrad knallt und schwer verletzt wird. Dann kann es sein, dass die Versicherung Regressansprüche stellt.

Viele Grüße!

Martin

PS: Der Film mit der Oma ist doch ein Fake ;-)

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