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Wohnmobil nacht aufgebrochen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

...hätte ich meinenBeitrag nicht geschrieben!

Habe das Prozedere wegen Notwehr hinter mir....

Der STA wollte Mord daraus machen mit der Begründung dass der arme, schon mehrmals verurteile "nur" mit einem Messer und einer Brechstange bewaffnete Serien-Einbrecher ja nicht damit rechnen kann dass in dem (um 3 Uhr) dunklen Haus jemand zu hause (incl. Muttrer mit 3 kleinen Kids) ist und sich diese unbewafnete Person (angeblich Kampfausbildung, da bei US-Army tätig LOL) auch noch wehrt wenn der arme Einbrecher mit einem Messer auf diese böhse Person losgeht und die am Arm verletzt... wohlgemerkt das Messer was in seinem Brustkorb steckte war sein eigenes, er hatte es sogar in seiner eigenen Hand als es "eindrang", nagut.. der Arm war ein bischen gebrochen :)

Der wollte mich tatsächlich lebenslang in den Knast bringen.

Dem Richter (der den Typ schon 4 mal "verknackt" hatte) war das wohl zu blöd und er erkannte Notwehr, der Richter im Revisionsverfahren ebenso.... (geschehen 2001)

Also gaaaanz vorsichtig wenn man in D einem armen Einbrecher was antut... könnte sehr teuer werden...

Also stolz wäre ich darauf nicht, einen Menschen auf dem gewisen zu haben. Dein gewissen möchte ich haben. Du warst dem wahrscheinlich haushoch überlegen, und es hätte möglicherweise gelangt, ihm das messer abzunehmen und ihn auf andere Art kampfunfähig zu machen. ihm sein eigenes Messer noch in die Brust zu stecken ist schon reichlich makaber. wenn's denn stimmt.

Im übrigen hast Du mehr Glück als Verstand gehabt, daß Du bei Richtern gelandet bist, die Dir Deine Schilderung so hundertprozentig abgenommen haben.

Andererseits: Wenn einer einem mit einem Messer angreift - da überlegt man auch nicht lange, da geht es einfach Mann gegen Mann.

Ich hätte in der Situation trotzdem die Deskalation versucht, glaube ich. Bin halt ein anderer Mensch.

Und: Schußwaffen, egal ob legal oder nicht, gehen meiner Meinung nach schon mal gar nicht.

Wo bekommen diese anfangs genannten Gauner ihre K.o.-Betäubungsgase her? Was ist das für ein Zeugs? Warum kann man sowas überhaupt bekommen?

Geschrieben
@P.

Die können heute leider nachweisen welches die 1. Patrone und welches die 2. war....

Nur wenn Du etwas falsch machst - aber das wollen wir hier nicht weiter vertiefen.

Geschrieben
... wohlgemerkt das Messer was in seinem Brustkorb steckte war sein eigenes, er hatte es sogar in seiner eigenen Hand als es "eindrang", nagut.. der Arm war ein bischen gebrochen [smiley nicht zitiert]

Poste doch mal die Urteilsbegründung. Sthenischer oder ein asthenischer Notwehrexzess?

Geschrieben (bearbeitet)

Kommt doch bitte mal wieder runter von Eurem Selbstjustiz-Trip.

Es gibt ganz sicher auch andere Möglichkeiten als potenziell lethale, um sich zur Wehr zu setzen...

Im Zweifel kann man sich z.B. bei der Polizei oder evtl. auch einem Automobil-Club diesbezüglich beraten lassen.

Kopfschüttelnd, Sofa

(und ja, ich war auch schon mal gezwungen mich zu verteidigen!)

Bearbeitet von Sofafahrer
Geschrieben
Moin,

habt ihr eigentlich noch alle Tassen im Schrank??

Lass mich raten: Im Falle eines (Über-)falles sollte man sich stattdessen friedlich in sein Schicksal fügen und sein Eigentum bereitwillig hergeben......

Geschrieben
Lass mich raten: Im Falle eines (Über-)falles sollte man sich stattdessen friedlich in sein Schicksal fügen und sein Eigentum bereitwillig hergeben......

Ich weiß nicht, ob du Waffenscheinbesitzer bist. Bei uns in Österreich muss jeder, der eine Waffe besitzen bzw. führen darf, eine umfangreiche Schulung absolviert haben, in deren Rahmen er nicht nur den sicheren Umgang mit der Waffe nachweisen muss sondern auch sehr genau mit der Rechtslage konfrontiert wird.

Leib und Leben darf stets nur in angemessener Form verteidigt werden. Hält der Aggressor ein Messer in der Hand, heißt das noch lange nicht, dass du ihn über den Haufen knallen kannst, er muss sich also innerhalb einer kritischen Distanz auf dich zubewegen bzw. du musst beweisen, dass es in der Situation keine andere Möglichkeit der Notwehr gab.

Beim Verteidigen des persönlichen Eigentums kommt man noch leichter in Teufels Küche, es ist bei Wafengebrauch immer die Verhältnismäßigkeit des Waffeneinsatzes in Erwägung zu ziehen. Wenn du also einen füchtenden Taschendieb umnietest, brauchst du einen sehr guten Anwalt, denn das ist bereits eindeutig Notwehrüberschreitung.

Wenn da jemand in einem der vorangegengenen Beiträge davon spricht, mit einer 38er durchs Fahrzeugblech hindurch den potentiellen Einbrecher niederstrecken zu wollen, dann hat der gute Mann keine Ahnung, was gesetzten Falles auf ihn zukäme.

PS: Mein Womo ist ebenfalls bewaffnet, doch ich verlasse mich auf zusätzlich angebrachte Verriegelung sowie eine in der Nacht eingeschaltete Alarmanlage (Tür- und Fensterkontakte) inkl. Notfallstaste.

Geschrieben
Moin,

habt ihr eigentlich noch alle Tassen im Schrank??

Bei mir sind noch alle drin im Schrank, habe eben geguckt.

........Okay, eine steht noch in der Spülmaschine. :D

Geschrieben
@P.

Die können heute leider nachweisen welches die 1. Patrone und welches die 2. war....

@Joe:

Ich war da nur im Büro. Bin aber was "Kampftechniken" angeht nicht ganz hilflos, ich bin im "Slum" von FFM aufgewachsen :) und bei 2,08 Metern und 154KG Lebendgewicht knallts da ordentlich wo ich "hinlange" :)

Mal dumm gefragt (die 5 cm mehr beeindrucken mich nicht) - wo gibts in FFM den Slums, ich kenne da nur ein paar kleinere "soziale Brennpunkte" - Niedwiesen, Nordweststadt, Ahornstraße, Frankfurter Berg oder den Ben-Gurion-Ring? (Man will ja wissen, wo man besser nicht hinfährticon10.gif)

Eine grössere Einladung, als auf Womo-Stellplätzen zu übernachten, kann man auch nicht verschicken...

Rechts von der Landstrasse, 3km auf Feldweg gegurkt, Karre abgestellt und zu 100% gasfrei geschlafen.

Naja,

ganz so schreckfrei ist das nicht. Habe die Aktion in Frankreich gebracht - Nähe Lyon auf irgendeinem Feldweg - morgens wach ich mit den Kumpels neben dem Auto auf (weil ein Karnickel mir über die Fresse lief) - neben uns 2 Jeeps - auf dem einen stand auf der Ladefläche einer mit ner Schrotflinte! Naja, der grinste nur, murmelte auf französisch was von "den" Deutschen und fuhr weiter - lustig fand ich das nichticon4.gif

Gruß

Tower

Geschrieben

Moin,

ich habe ja schon des öfteren in diesem Forum darauf hingewiesen,daß der gemeine Citroënfahrer sich durch nichts,aber auch garnichts von Fahrern anderer Marken (wie z.B VW,Audi,BMW,Mercedes,Porsche,Alfa Romeo,Fiat,Renault,Lancia,Studebaker,Lincoln,Wehrmachtspanzer,Trecker usw.) unterscheidet.Dieser tread ist der 12498te der das belegt.Ich lese beispielsweise gern Agentenromane (nachts Träume ich dann ich wäre Jason Bourne).Auch schaue ich mir gern Spionagefilme an (gestern abend die Verfilmung von Follets "Die Nadel" ).Wenn ich dann morgens wieder aufwache weiß ich aber wieder wer ich bin - leider nur der kleine dicke Fred.Oder handelt es bei diesem Tread um den Satirischen Part der Woche???????

Geschrieben
Oder handelt es bei diesem Tread um den Satirischen Part der Woche???????

Schwierige Frage

Gruß Agent 0815 :D

Geschrieben

@hannes, ist in D ganz ähnlich, nur gibt es im Gegensatz zu Österreich noch den Unterschied Waffenbesitzkarte (die dich berechtigt eine Waffe zu besitzen) und Waffenschein (der Dich berechtigt eine Waffe (mit) zu führen).

Waffenscheine werden an Privatpersonen nur in Ausnahmefällen ausgegeben.

auch wenn Du also ganz legal den Tresor voller Knarren hast, darfst Du damit nicht ohne weiteres rumlaufen.

Geschrieben

man nennt es auch "Rollenspiele"..

In Deckung gehend,

DerDodel

Geschrieben
Wenn du also einen füchtenden Taschendieb umnietest, brauchst du einen sehr guten Anwalt, denn das ist bereits eindeutig Notwehrüberschreitung.

Um das Ganze mal - vorübergehend - zu versachlichen: Ich glaube nicht, dass es hier ernsthaft jemanden gibt, der einem flüchtenden Taschendieb von hinten niederstrecken würde.

Wenn jemand nachts in mein Wohnmobil einbrechen würde, könnte man jedoch kaum von mir verlangen, dass ich ihm bereitwillig mein Eigentum aushändige, oder? Es stellt sich also in der Tat die Frage, wie man sich in einer solchen Situation effektiv wehren kann. "Bitte verschwindet, sonst rufe ich die Polizei" wird vermutlich selbst bei normalen Taschendieben nur selten fruchten. Die kriminelle Energie von Leuten, die nachts in Wohnmobile einbrechen, schätze ich ungleich höher ein. Weiß ich, ob diese Typen - gesetzt den Fall, dass ich nicht eingeschläfert bin - vor Gewalt zurückschrecken? Wenn man wartet, bis einem das Messer erst mal an der Gurgel liegt, wird es schwierig sich zu verteidigen...

Geschrieben (bearbeitet)
Ich glaube nicht, dass es hier ernsthaft jemanden gibt, der einem flüchtenden Taschendieb von hinten niederstrecken würde.

Wenn es erlaubt wäre, schon. Selbstverständlich nur nach Anruf und wenn gesichert ist, daß sich keine Passanten in der Schusslinie aufhalten.

Bearbeitet von Sensenmann
Geschrieben (bearbeitet)

ja ja: beim flücht… angreifenden immer auf die beine: stirnbein, nasenbein, brustbein.

Bearbeitet von spacetank
Geschrieben

Keine halben Sachen: Zwei Unterkritische Massen ins Wohnmobil, die bei Einbruch aufeinander geschossen werden!

Geschrieben
@hannes, ist in D ganz ähnlich, nur gibt es im Gegensatz zu Österreich noch den Unterschied Waffenbesitzkarte (die dich berechtigt eine Waffe zu besitzen) und Waffenschein (der Dich berechtigt eine Waffe (mit) zu führen).

Waffenscheine werden an Privatpersonen nur in Ausnahmefällen ausgegeben.

auch wenn Du also ganz legal den Tresor voller Knarren hast, darfst Du damit nicht ohne weiteres rumlaufen.

Bei uns sehr äquivalent, Waffenscheine (um eine Waffe am Körper zu führen) werden seit einigen Jahren sehr restiktiv nur mehr an Geldboten, private Wachdienstbeamte usw. vergeben.

Da Womo hingegen ist jedoch kein gewöhnliches KFZ. Im KFZ darf ich theoretisch meine Waffe nur im zerlegten Zustand und ungeladen mit mir führen - theoretisch deswegen, weil ich meinen zweizölligen 38er- Trommelrevolver gar nicht zerlegen kann.

Ein WOMO, in dem ich übernachte, gilt aber als Heim. Wenn ich also "daheim" bin, kann ich die geladene Waffe griffbereit unter dem Kopfpolster liegen haben...

Geschrieben

Moin,

das was dem Gerd passiert ist, braucht kein Mensch.

Und die, die sowas machen, sind Profis die wahrscheinlich nix zu verlieren haben.

Bis du da eine Waffe gezogen hast, haste wahrscheinlich schon ein Loch zwischen den Augen. Dann lieber geschlafen und nix mitgekriegt.

Gruß HD

Geschrieben

Deshalb ja ein Gasalarm der bei geringsten Mengen Gas sofort loslegt und sinnvollerweise einen sehr starken Abluftventilator ansteuert.

Sollte das "Pack" vertreiben und andere Mit-Camper wecken, es soll ja schon, gerade in bestimmten Ländern, vorgekommen sein dass entsprechende Personen dann bis zum eintreffen der Ordnungsmacht "aufgehalten" wurden und dann 8-10 Wochen später auf der Intensivstation im Haftkrankenhaus ihrer Aussage machen konnten :) (kam mal ein Bericht im TV über Spanien und wie die mit "solchen" umgegangen sind).

Es geht ja nicht darum jemanden "umzulegen" sondern sich und sein Eigentum zu schützen, wenns halt einen von den "Böhsen" erwischt, seis drum, aber wenn der Krach losgeht rennen die eh meistens weg, weil dann merkts ja jemand....

Geschrieben

Die staatliche Erziehung des Volkes wirkt ja bis auf einige Ausreißer.

Immer nach dem Motto der arme Kriminelle hatte sicher eine schlechte Kindheit.

Ich bin der Meinung das jeder das Recht hat sein Eigentum und die Gesundheit seiner Familie zu schützen

und dies mit allen Mitteln.

Auch ein Ganove hat ein Berufsrisiko, zur falschen Zeit am falschen Ort.

Die Frage die sich mir stellt ist doch, fast jeder ist auf seine körperliche Unversehrtheit aus und schaut

lieber weg, wenn ein Verbrechen passiert.

Dies fängt beim Ladendiebstahl an und hört bei Totschlag auf offener Straße auf.

Ja es ist richtig man muss diese Menschen nicht gleich an die nächste Laterne hängen (obwohl Laternen hätten, wir ja zur Genüge).

Aber diese Einstellung, hätte ich mal besser geschlafen kann ja auch nicht richtig sein.

Ich möchte noch betonen, dass wir in Deutschland eine gute Gesetzgebung haben, ich frage mich nur, warum diese nicht angewandt wird.

Geschrieben
... Ja es ist richtig man muss diese Menschen nicht gleich an die nächste Laterne hängen (obwohl Laternen hätten, wir ja zur Genüge).

Aber diese Einstellung, hätte ich mal besser geschlafen kann ja auch nicht richtig sein.

...

Dem kann ich mal vorsichtig zustimmen.

Grüße, Sofa

Geschrieben

Das Problem liegt darin, daß man nicht weiß wie brutal der Verbrecher vorgeht und was er bereit zu tun ist. Zum zweiten ist Otto-Normalverbraucher nicht unbedingt geschult im Umgang mit solchen Subjekten und kann sich unter Umständen nicht selbst verteidigen, zumindest nicht mit "einfachen" Mitteln wie Schlagstock oder Messer. Darin sind die Verbrecher mit Sicherheit 90% der Bevölkerung überlegen. Also ist es sinnvoll "richtig" bewaffnet zu sein und mit dem Einsatz der Waffe natürlich bis zum letzten zu zögern. Bricht wer ein, Polizei rufen und sich still verhalten. Kommt selbige zu spät und wird man bedroht, sollte man keine halben Sachen machen, dann ist es ja Notwehr und man selbst hat nicht angegriffen oder dem armen fliehenden Dieb hinterrücks ins Bein geschossen.Traurig aber so sieht es das Gesetz vor.

Geschrieben
Das Problem liegt darin, daß man nicht weiß wie brutal der Verbrecher vorgeht und was er bereit zu tun ist. Zum zweiten ist Otto-Normalverbraucher nicht unbedingt geschult im Umgang mit solchen Subjekten und kann sich unter Umständen nicht selbst verteidigen, zumindest nicht mit "einfachen" Mitteln wie Schlagstock oder Messer. Darin sind die Verbrecher mit Sicherheit 90% der Bevölkerung überlegen. Also ist es sinnvoll "richtig" bewaffnet zu sein und mit dem Einsatz der Waffe natürlich bis zum letzten zu zögern. Bricht wer ein, Polizei rufen und sich still verhalten. Kommt selbige zu spät und wird man bedroht, sollte man keine halben Sachen machen, dann ist es ja Notwehr und man selbst hat nicht angegriffen oder dem armen fliehenden Dieb hinterrücks ins Bein geschossen.Traurig aber so sieht es das Gesetz vor.

Triff du den mal hinterrücks ins Bein... :)

Da ich einige Erfahrung im Umgang mit Waffen besitze (Sportschütze) kann ich dir sagen dass das garnicht so einfach ist... dann lieber auf die "große" Fläche schiessen, da triffst sicher.

Aber am "besten" den oder die "böhsen" vertreiben oder mit anderen Waffen ausser Gefecht setzen, was in einem engen Womo oder Wowa natürlich schwierig wird aber wenn durch einen Alarm der halbe Campingplatz aus den Federn fliegt oder diverse LKW Fahrer dasselbe Schicksal ereilt sollten schon genügen Leute zusammenkommen die dann sicherlich sehr gerne zur Hilfe bereit sind :)

Ich persönlich wüsste wie ich mich wehre :) PS: Es muss ja nicht immer Blei in einer Pistole sein, es reicht ja auch ein Gummigeschoss (ja sowas gibts auch :) )

Geschrieben

in meinem VW bus hab ich nen gaswarner eingebaut

in meinen wohnwagen,der vom VW bus gezogen wird,hab ich ne gaswarnanlage und ne eigene stromversorgung und ne 3klangfanfare eingebaut.

ich stell mir das so vor:

wenn ich nur mit dem campingbus unterwegs bin,dann werde ich in zukunft nur noch so parken,daß ich gleich wegfahren kann.

wenn der gaswarner anschlägt,schlüssel rein,licht an,hupe gedrückt und motor starten und wegfahren.

im wohnwagen,spring ich an den hupenschalter und die plärrt dann los....

alles in der hoffnung daß die dadurch aufgeschreckt abhauen.

weil im wohnwagen hab ich keine andere möglichkeit,gut das gepläse könnt ich noch einschalten.. blöd nur wenn sie gerade da das gas reinleiten...

echte sch... das,das unbeschwerte in urlaub fahren und aufm rastplatz übernachten,auf halber strecke,dann wenn ich müder werde ist vorbei...ich werde nur noch aufn camping gehen müssen... ;-)

30jahre urlaub machen wie ichs gut fand ist vorbei!

uwe

Geschrieben

Da Womo hingegen ist jedoch kein gewöhnliches KFZ. Im KFZ darf ich theoretisch meine Waffe nur im zerlegten Zustand und ungeladen mit mir führen - theoretisch deswegen, weil ich meinen zweizölligen 38er- Trommelrevolver gar nicht zerlegen kann.

Ein WOMO, in dem ich übernachte, gilt aber als Heim. Wenn ich also "daheim" bin, kann ich die geladene Waffe griffbereit unter dem Kopfpolster liegen haben...

Das ist hier anders, zerlegen mußt Du hier beim Transport einer Waffe nichts, sie muß nur "nicht zugriffsbereit" in einem verschlossenen Behältnis sein.

Ein Womo gilt nicht als Heim, führen einer Waffe ist nur auf einem "umfriedeten Besitztum" zulässig.

PS: Es muss ja nicht immer Blei in einer Pistole sein, es reicht ja auch ein Gummigeschoss (ja sowas gibts auch

Wo gibt es Gummigeschosse für eine Pistole? Ich kenne nur die Dinger für Flinten und für Revolver in .38

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