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Zwei jugendliche Vollidioten - das ABS hat mich vor einem Abflug bewahrt


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Geschrieben

Mit meinem Lancia Delta HF, ja, mit dem wäre ich vermutlich wie auf Schienen an den beiden Kerlen vorbeigefahren. Der hatte ein Kart-ähnliches Fahrverhalten mit minimalen Lenkeinschlägen, etc. Aber das Fahrwerk ist dafür wiederum absolut nicht Langstreckentauglich.

Schonmal Xantia Activa gefahren???

Sicher, der hat nicht die superweichen Comfortkugeln drin, aber trotzdem HP mit der Qualität eines g'scheiten Sportfahrwerks.

Nur so ne Idee...

Geschrieben

@Klaus

Mein Y3 hat kein ABS - ist im Oktober '92 vom Band gerollt. Ich weiß nicht, ab wann das verbaut wurde. Aber meiner hat leider keines.

Ja, mein Y4 federt weicher, weil die Kugeln letztes Jahr im November neu reingemacht wurden.

Die im Y3 sind originale von Citroen und auch schon recht alt (laut Rechnung kamen die vor 8 Jahren neu) und sind mittlerweile recht hart. Die werden nächsten Monat endlich erneuert.

Geschrieben (bearbeitet)
Was wäre denn passiert, wenn ich mich dank der Penner abgelegt hätte? Die Kerle wären getürmt und das hätte mir keine Polizei der Welt geglaubt, denke ich.

Dann wäre ich im dümmsten Falle, wenn alles schief gegangen wäre, sicher auf meinen Kosten sitzengeblieben - oder?

Lenkrad fest halten, Vollbremsung einleiten und hupen. Bei 80 km/h mache ich keine Anstalten das Lenkrad zu verreißen. Wer mir bei 80 km/h vor die Karre springt, möchte offensichtlich aus dem Genpool ausscheiden.

Versteht mich nicht falsch: Ich fahre nicht grundsätzlich in Rambo-Manier drauf zu. Ich halt auch nicht drauf und erzwinge mir überall meine Vorfahrt (dann wären mein Xantia und ich schon x-mal platt). In einer solchen Situation wäre allein durch die Reaktionszeit der Käs gegessen. Ich würde schon im Rahmen meiner Möglichkeiten den Jungs versuchen zu ersparen ins Gras zu beißen - aber nur, solange das ohne Gefahr für mein Leben möglich ist. Ist ein Ausweichmanöver ohne Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder das mein Leben bzw. das Leben meiner Mitfahrer nicht möglich, dann rappelts halt.

Vollbremsung ja. Verreißen nein. Deine beiden Flachschippen waren sicher voll bis obenhin oder haben mächtig ihrern Spaß gehabt. Nochmehr Spaß haben die, wenn sich 1300 kg XM mit 80 km/h auf sie zuschieben. Vielleicht lernen die dann, dass man so etwas nicht macht.

Viele Grüße

Fred

Bearbeitet von Kugelblitz
Geschrieben

Auf einer Bundesstraße rumlaufen kann böse ins Auge gehen:

Klick

Gruß

Fred

Geschrieben
@Klaus

Mein Y3 hat kein ABS - ist im Oktober '92 vom Band gerollt. Ich weiß nicht, ab wann das verbaut wurde. Aber meiner hat leider keines.

.

Verbaut wurde ABS von Anfang an (also 1989), jedoch nicht Serie, deshalb wird dein Y3 kein ABS haben. Jedoch: laut meinem Prospekt von 9/92 hatten alle angebotenen XM Versionen hier schon ABS serienmäßig!

Geschrieben (bearbeitet)
Schonmal Xantia Activa gefahren???

Sicher, der hat nicht die superweichen Comfortkugeln drin, aber trotzdem HP mit der Qualität eines g'scheiten Sportfahrwerks.

Nur so ne Idee...

24 stundenrennen nürburgring ist ungefährlicher da sitzt der mob hinter zäunen.

WOW LANCICA DELTA INTEGRALE EVO DUE BELLA MACHINA

ach nochwas im Motorsport fährt man 4 Kanal abs früher hatten wir nix nur den fuss und die bremse, so in pulk beim massenstart war das cool.

Bearbeitet von BadDürkheim
Geschrieben

Hallo Leute,

was spricht dagegen, sich so zu verhalten wie beim "Wild"??

"Lenkrad festhalten,nicht ausweichen,bremsen und dann im Schadensfall Jäger oder Polizei benachrichtigen, um den Unfall zu protokollieren??" Dann hat man auch keinen Ärger mit dem "Schadensnachweis"!!!

So gefährde ich nicht noch "Unbeteidigte" und mich selbst auch nicht!!!

Denn für solch eine Gefährdung "Anderer" gibt es keine Entschuldigung und auch keine Erklärung!!

Gruß Rolf

Gast citpower28
Geschrieben
Hallo Leute,

was spricht dagegen, sich so zu verhalten wie beim "Wild"??

"Lenkrad festhalten,nicht ausweichen,bremsen und dann im Schadensfall Jäger oder Polizei benachrichtigen, um den Unfall zu protokollieren??" Dann hat man auch keinen Ärger mit dem "Schadensnachweis"!!!

So gefährde ich nicht noch "Unbeteidigte" und mich selbst auch nicht!!!

Denn für solch eine Gefährdung "Anderer" gibt es keine Entschuldigung und auch keine Erklärung!!

Gruß Rolf

das ist wohl ein Witz? vielleicht weil es sich zwar um Idioten,aber trotzdem um Menschen gehandelt hat? wenn du Wild umfährst, lässt du dein Auto reparieren und hast die Sache vergessen. wenn sichs um Menschen handelt schaut das wohl anders aus,oder?

Geschrieben
das ist wohl ein Witz? vielleicht weil es sich zwar um Idioten,aber trotzdem um Menschen gehandelt hat? wenn du Wild umfährst, lässt du dein Auto reparieren und hast die Sache vergessen. wenn sichs um Menschen handelt schaut das wohl anders aus,oder?

Hallo, ich frage mich gerade,wie Deine Familie wohl damit fertig wird ,wenn Du durch "solche idiotischen Menschen" im Rollstuhl Dein weiteres Leben verbringen darfst und die "Verursacher" sich aus dem Staub gemacht haben.

Obendrein die Polizei im Unfall-Bericht schreibt-- Unfallursache :

"duch überhöhte Geschwindigkeit oder Übermüdung!!"

Ich hoffe es wird Dir im Leben erspart bleiben!! Gruß Rolf

Geschrieben
Hallo, ich frage mich gerade,wie Deine Familie wohl damit fertig wird ,wenn Du durch "solche idiotischen Menschen" im Rollstuhl Dein weiteres Leben verbringen darfst und die "Verursacher" sich aus dem Staub gemacht haben.

Obendrein die Polizei im Unfall-Bericht schreibt-- Unfallursache :

"duch überhöhte Geschwindigkeit oder Übermüdung!!"

Ich hoffe es wird Dir im Leben erspart bleiben!! Gruß Rolf

Das ist eine Sache - eine andere ist es, damit fertig zu werden, daß man einen Menschen auf dem Gewissen hat. Kann auch nicht jeder.

Gruß

Jan

Geschrieben

Das Problem kommt wenn die 2 unter dem Auto keinen Muckser mehr tun und der Wachtmeister dir die Handschellen anlegt. Es wird äusserst schwierig nachzuweisen dass die "Besoffenen" vor das Auto sprangen und nicht dort liefen oder gar auf der Strasse lagen, der Richter wendet in diesem Fall ganz einfach geltendes Gesetz an und dann hast du nicht nur 2 Menschen auf dem Gewissen sondern auch noch eine saftige Strafe. Bei Tieren winkt jeder ab weil man davon ausgeht dass die tantsächlich vor das Auto gesprungen sind.

Ich kenne aber auch Fälle bei denen jemand über verlorene Ladung gefahren ist. Am Schluss hat er nicht nur seinen Schaden bezahlt sondern auch eine saftige Strafe da er sein Auto nach Polizei und Richteransicht nicht beherrschte: einmal Autobahn, einmal Stadt.

Geschrieben

Das Problem ist doch, dass nur mit Abblend- statt Volllicht gefahren wurde. Mein Fahrlehrer hat mich vor über 10 Jahren auf das Problem aufmerksam gemacht und noch heute halte ich mich daran, vor dem Zurücknehmen des Volllichtes auf eine angemessene Geschwindigkeit zu verzögern. Ich hoffe, dass tönt nicht kluggeschissen, ich glaube eher, das Forum bietet auch die Gelegenheit, seine Fahrweise und eingschliffenes Verhalten zu hinterfragen.

Das die zwei Dö**l leichtsinnig, fahrlässig, ... gehandelt haben, steht natürlich ausser Frage.

Geschrieben
Das Problem ist doch, dass nur mit Abblend- statt Volllicht gefahren wurde. Mein Fahrlehrer hat mich vor über 10 Jahren auf das Problem aufmerksam gemacht und noch heute halte ich mich daran, vor dem Zurücknehmen des Volllichtes auf eine angemessene Geschwindigkeit zu verzögern. Ich hoffe, dass tönt nicht kluggeschissen, ich glaube eher, das Forum bietet auch die Gelegenheit, seine Fahrweise und eingschliffenes Verhalten zu hinterfragen.

Das die zwei Dö**l leichtsinnig, fahrlässig, ... gehandelt haben, steht natürlich ausser Frage.

Wo du Recht hast, hast du Recht - die Frage ist bloß, was eine angemessene Geschwindigkeit ist. Ich hab' z.B. in der Fahrschule gelernt, daß man bei Abblendlicht maximal 80 fahren soll. Mehr ist nicht verboten, macht aber beim Unfall Probleme. Allerdings sind die 80 km/h natürlich zu viel, wenn man übermüdet bzw. unkonzentriert ist, aber das merkt man beim Fahren nicht unbedingt in der Form.

Gruß

Jan

Geschrieben

Netzfundstück:

§ 20 Abs 1 StVO normiert, dass der Fahrzeuglenker seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen muss. Damit wird die grundsätzliche und uneingeschränkte Verpflichtung des Fahrens auf Sicht festgelegt.

Fahren auf Sicht

„Fahren auf Sicht“ bedeutet, dass die Fahrgeschwindigkeit so gewählt werden muss, dass beim Auftauchen eines Hindernisses das Fahrzeug rechtzeitig zum Stehen gebracht oder zumindest das Hindernis umfahren werden kann.

Unter Berücksichtigung der Reaktionszeit muss ein Anhalten innerhalb der eingesehenen Strecke möglich sein. Für das Fahren bei schlechten Sichtverhältnissen und in der Nacht heißt das: Mit Abblendlicht darf nur mit einer solchen Geschwindigkeit gefahren werden, die ein Anhalten innerhalb der ausgeleuchteten Strecke ermöglicht.

Die Verpflichtung des „Fahrens auf Sicht“ gilt grundsätzlich auch auf Autobahnen, uneingeschränkt jedoch vor allem bei Vorliegen besonders außergewöhnlicher, sichtbehindernder Umstände wie Nebel, starkem Schneefall sowie einer unübersichtlichen Verkehrslage.

Mit Abblendlicht muss daher auch auf Autobahnen eine solche Geschwindigkeit eingehalten werden, die eine entsprechende Reaktion auf unvermutet auftauchende Hindernisse und ein Anhalten innerhalb der ausgeleuchteten Strecke ermöglicht.

Fahren auf halbe Sicht

Bei „Fahren auf halbe Sicht“ muss die Fahrgeschwindigkeit so gewählt werden, dass innerhalb der halben zur Verfügung stehenden Sichtstrecke angehalten werden kann.

Das ist immer dann erforderlich, wenn die Fahrbahn so unübersichtlich oder so schmal ist, dass eine gefahrlose Begegnung mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kaum möglich ist. Auch wenn die Fahrbahn vereist oder verschneit ist, muss „auf halbe Sicht“ gefahren werden.

Gefahrensicht

Wenn es die besonderen Umstände erfordern, muss auf „Gefahrensicht“ gefahren werden. Das bedeutet, dass lediglich eine solche Geschwindigkeit gewählt werden darf, die ein Anhalten bis zur Gefahrenstelle ermöglicht. Das ist vor allem in Baustellenbereichen, bei Unfallstellen oder während Schulzeiten vor Schulen notwendig.

Bestätigt, dass ich bei normalen Sichtverhältnissen nachts innerhalb der Reichweite meines Scheinwerferkegels anhalten können muss. Hat mein Fahrlehrer auch immer gesagt.

Gruß

Fred

Geschrieben

Bestätigt, dass ich bei normalen Sichtverhältnissen nachts innerhalb der Reichweite meines Scheinwerferkegels anhalten können muss. Hat mein Fahrlehrer auch immer gesagt.

Gruß

Fred

Jo, das war auch die Begründung, die mir mein Fahrlehrer gegeben hat... Zeigt mir auch, daß die 80 km/h, die ich gelernt habe, evtl. etwas zu hoch gegriffen bzw. etwas zu pauschal sind...

Gruß

Jan

Geschrieben

Bedeutet faktisch (und nach ´nem Gerichtsurteil, daß es irgendwo geben soll) Tempo 40.

Eher weniger.

Der Rest ist Kontrollillusion.

Bitter, aber ist so.

Oder andersrum:

Es ist einfach nur Glück, wenn nichts passiert.

Aber wirklich so fahren kann KEINER.

Grüße,

N_W

Geschrieben (bearbeitet)
Bedeutet faktisch (und nach ´nem Gerichtsurteil, daß es irgendwo geben soll) Tempo 40.

Auch auf Autobahnen?

Immerhin gibt es kaum einen Autobahnabschnitt, wo man länger als ein paar Sekunden Fernlicht einschalten kann, ohne einen LKW Fahrer zu blenden.

Und nicht vergessen: Auf Landstraßen heißt das bei Gegenverkehr, daß mindestens einer komplett anhalten muß, denn kurzzeitig kann die Sicht NULL sein. Dann: Schon der ADAC empfahl, bei Blendung durch Gegenverkehr den Blick auf den rechten Fahrbahnrandstreifen zu lenken... das ist in meinen Augen Sichtweite Null.

Bearbeitet von DanielW
Geschrieben

Auf Autobahnen ist das Sichtfahrgebot etwas aufgeweicht.

Da hat aber m.W. auch schon einer Schuld aufgebrummt gekriegt, weil er auf ´nen stehenden, unbeleuchteten Militärlaster draufgefahren ist.

Also: Im Prinzip ja.

Geschrieben

Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. ... Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann

Wunderbar und theoretisch völlig richtig, wenn ich mit Abblendlicht fahre darf ich auf Landstraßen usw. nur so schnell sein, daß ich im überschaubaren Bereich anhalten kann.

Aber im Ernst, wer macht das in der Praxis? Das hieße doch bei jedem Gegenkommer (Abblendlicht) auf etwa 50 runterbremsen.

Geschrieben
Schadensliste : 1 großer

Hund gegen XM Kombi; Tier lief unerkannt weiter ; 1 Wildschwein gegen BX TGD,

dito; 1 Wildschwein gegen CX Athena, ebenso ; 1 Eichhörnchen unter Visa Super,

R.I.P. )

Ich keinne einen Fahrlehrer, der hat die Devise: Erst ab Schäferhundgröße ausweichen.

Wie sah denn der BX nach der Kollision mit der Wildsau aus? Die Viecher sind ganz schön massiv und zäh!

"Fahren auf halbe Sicht" ist übrigens die Methode der Wahl für Landstraßen...

(auch wenn's keiner macht...)

Geschrieben (bearbeitet)

"Fahren auf halbe Sicht" ist übrigens die Methode der Wahl für Landstraßen...

Ja, DIE Methode sich umzubringen... weil nämlich von hinten einer reinrauscht, der nicht erwartet, daß du unter 50km/h fährst.

*edit*: Eher 30 km/h. Anhalteweg 25 Meter (halbe Abblendlicht-Reichweite): Gute 10 Meter Reaktionsweg, 15 Meter Bremsweg... könnte bei 30 gerade so langen.

Bearbeitet von DanielW
Geschrieben

...hast ja recht, ist auch nur die "offizielle" Variante ;) (ich hatte den Ironiesmiley vergessen...)

Wenn ich aber gestern in einer engen Waldkurve mit der Guzzi so schnell gefahren wäre, wie es die Geometrie zugelassen hätte, würde ich jetzt wohl nicht schreiben. In der dazu passenden Schräglage wäre ich dann nämlich nicht mehr an dem fetten Lkw vorbeigekommen, der mir da auf der Fahrbahnmitte entgegenkam...

Eines der besten Bücher zu solchen Themen ist übrigens "Die obere Hälfte des Motorrads" von Bernt Spiegel - auch für Nicht-Motorradfahrer!!

Geschrieben

Wie sah denn der BX nach der Kollision mit der Wildsau aus? Die Viecher sind ganz schön massiv und zäh!

Gar nicht soo schlimm : Stoßfänger vorne beschädigt, da hing was runter, mußte ich abreißen zum Weiterfahren, Kotflügel unbeschädigt, Fahrertür eingedrückt: Das Vieh

wurde wohl durch das Auto gedreht.

Reparatur : gebrauche Stoßstange und Fahrertür in Wagenfarbe ( letztere hatte ich noch

liegen gekauft und Einbauen lassen zum Freundschaftspreis von 180 Öre - es gibt Schlimmeres. (Teilkasko hatte ich gar nicht mehr - bei 450 tkm ist der Zeitwert ja

nicht mehr so riesig ... )

mfg accm Klaus U.

( heute noch ohne Wildsichtung )

Geschrieben
Ja, DIE Methode sich umzubringen... weil nämlich von hinten einer reinrauscht, der nicht erwartet, daß du unter 50km/h fährst.

Das passiert wohl nur, wenn du ohne Licht fährst.

Bisher sind wir von einer stockdunklen Nacht ausgegangen. Sichtweite heisst nicht nur in Sichtweite zu fahren, die der Scheinwerferkegel bietet. Sondern, wenn einer vorausfährt, sieht es ja wieder etwas anders aus.

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