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Geschrieben

Hallo,

mein Kumpel möchte Winterreifen für seinen BX GTI haben. 175/65r14 sind von Citroen erlaubt (Tabelle Werkstatthandbuch). Müssen die Reifen eingetragen werden? Ich weiß, daß in letzter Zeit sich viel getan hat und man z.B. keine AHKs mehr eintragen muß.

Viele Grüße

Thorsten

Geschrieben

so einfach ist das nicht, eine ahk muß eingetragen werden, es sei den sie hat ein e-zeichen oder eine abe/abg.

bei der verunsicherung sollte sowas immer mit dem tüv selber abgeklärt werden, kostet nix und man weiß bescheid. bei den reifen meine ich jetzt.

Geschrieben

Moin,

wenn die Reifen nicht im Schein stehen, sollte man sie eintragen lassen - spart Ärger, wenn es mal jemand kontrollieren sollte.

Wahlweise kann man auch immer die entsprechende Bescheinigung mitführen. Werkstatthandbuch reicht da nicht aus, muß schon was richtig Offizielles sein.

Gruß

Peter

Geschrieben

Hallo Thorsten,

ich denke Eintragung der Reifen ist notwendig. Mein BX 19 TZI hat bei Vollabnahme nach Umbau auf Saugdieselmotor die Reifengröße 195/60/14 auf 6*14 Borbet Felgen in die Papiere eingetragen bekommen.

Beste Grüße

Dirk

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