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Empfohlene Beiträge

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Die Geschädigten können sich freuen, die Versicherungen werden weinen und vermutlich die Beiträge erhöhen ...

Geschrieben

Das war durchaus immer schon grundsätzlich so, dass der Schadenersatz den ERLITTENEN Schaden ersetzen sollte - gleichgültig ob du eine hundertprozentige Reparatur durchführen lässt, die den Wert des Fahrzeugs wieder herstellt, oder durch eine minderwertige Reparatur eine Wertminderung des Fahrzeugs hinnimmst und dafür das übrige Geld behältst, oder gar nicht reparierst und nur das Geld nimmst.

In der Regulierungspraxis haben die Gesellschaften in den letzten Jahren versucht, das aufzuweichen - das Gerichtsurteil bestätigt nur wieder mal, dass die Versicherungen den Verlust an FahrzeugWERT (also den Schaden) zu begleichen haben, nicht die wie auch immer gearteten Reparaturkosten.

Geschrieben

Hallo Oliver,

dieses Urteil wäre aber nur ein VORWAND, um die Beiträge zu erhöhen. Denn wie Peter schon geschrieben hat, ist dieses Urteil nur eine Bestätigung eines schon lange geltenden Schadenersatzrechts. Und die Versicherungen versuchen seit Jahren, dieses aufzuweichen, um sich besser vor dem Bezahlen drücken zu können. Was den Versicherungen am liebsten wäre, wären Verträge mit Ausschluß ALLER Risiken, der dann etwas niedrigere Beitrag müßte ja auch nur noch die Gehälter der Mitarbeiter decken....

(augenzwinkernder) Gruß

Bernhard

ACCM Simone Langenfeld
Geschrieben

Jeder Geschädigte hat ein Recht auf eine fachgerechte Reparatur - ob diese nun in einer Fachwerkstatt oder beim "Hinterhofschrauber" vorgenommen wird.

Nach Rechnungsvorlage wird dann auch von den Versicherungsgesellschaften die Regulierung in voller Höhe übernommen, oftmals zahlt das Unternehmen ja auch direkt an den Rechnungsaussteller.

Lediglich bei einer Regulierung nach Kostenvoranschlag werden die MwSt. und fiktive Kosten, wie bspw. Verbringungskosten zum Lackierer abgezogen. Weist der Geschädigte jedoch nach dieser Regulierung die vollständige Reparatur nach, werden die MwSt. und die fiktiven Kosten nachreguliert.

Grüsse aus dem "verhagelten" Osnabrück

Simone v. LVM

Geschrieben

Neineinein. Ersetzt wird der entstandene SCHADEN, also die dir entstandene Wertminderung an deinem Eigentum. Was du mit der Kohle dann anstellst - Schaden reparieren (lassen) oder die Minderwertigkeit deines Guts belassen und das Geld einstecken - ist allein deine Sache. Wie dieses neue Urteil bestätigt, gibt es hier kein Recht und keine Pflicht auf irgendwas; die Leistung der Versicherung hat zu sein, DICH materiell-finanziell wieder so zu stellen, wie du vorher warst. Eben NICHT, dein AUTO wieder so hinzustellen, wie's vorher war. Feiner Unterschied im Satzbau, großer Unterschied in der Auswirkung.

So Nebenkosten wie etwa die Verbringungskosten zum Lackierer abzuziehen, oder je nach Fahrzeugalter an den Ausfallkosten zu kürzen, wird immer wieder gerne versucht, hält aber rechtlich nicht stand. Gibt's auch genügend Urteile dazu - und es kostet oft nicht mehr als einen Anruf bei der Versicherung (durch den eigenen Anwalt notfalls), dieses Geld dann auch noch zu kriegen.

Die Praxis, bei Privatleuten die Mehrwertsteuer nur für belegte Wiederherstellungskosten zu erstatten, ist dagegen vom Gesetzgeber wiederum gern gesehen im Kampf gegen Schwarzarbeit - und letztlich finanziell für den Geschädigten auch nicht von Nachteil.

Geschrieben

bei meinem unfallbeschädigten ax-diesel lag die unfallreparatur über dem

doppelten des zeitwertes ich bekam den zeitwert-märchensteuer ausgezahlt.

so das ich in etwa nur ein drittel des schadens letztlich bekam,achso

der restwert des autos wurde auch noch abgezogen.

ich hatte das auto 3stunden in meinem eigentum(unbeschädigt)!!!

meint ihr das ist "rechtens"-komme mir von der vers.ein bisserl "über den nuckel"gezogen vor.

tschö--------döschwo-----

Geschrieben

Nochmal: Die Aufgabe der Versicherung ist es, den Geschädigten finanziell so zu stellen, als wäre der Schaden nicht aufgetreten. Es ist NICHT das Ziel, die beschädigte Sache wiederherzustellen!

Der dir entstandene Schaden ist die Differenz zwischen dem Wert des Fahrzeugs vor und nach dem Unfall - NICHT die Reparaturkosten!

Das kann, bei schon relativ wertarmen Sachen, natürlich auch bedeuten, dass man aus dem Erlös des Schadenersatzes dieses eine Exemplar Sache nicht wieder repariert kriegt. Du kannst aber sehr wohl ein gleichwertiges beschaffen, daher die Zeitwert-Bemessung. Die Mehrwertsteuer hättest du - bei Kauf eines zeitwertgleichen anderen AX beim Händler - auch gekriegt; genauso lässt sich die Zeitwert-Bestimmung durch einen Blick auf den aktuellen Markt leicht überprüfen (mobile.de macht's möglich), auch da wird gerne mal nach unten gedrückt.

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