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Geschrieben

Hallo Leute,

kann mir mal jemand erklären, warum bei einem Kfz mit eingetragener Höchstgeschwindigkeit von 184 km/h Reifen mit einer Geschwindigkeitskennung H (bis 210 km/h)in den Papieren eingetragen sind. Hier würden es doch auch Reifen mit ner T-Kennung (bis 190 km/h)tun.

Beim Audi A6 2,5TDI von einem Arbeitskolegen sind auch T-Reifen eingetragen,

und die Karre ist schneller als mein XM.

Ich hab nämlich noch einen kompletten fast neuen Satz 195/65 R15 91T Michelin Reifen von meinem alten Popel-Opel rumliegen. Wäre schade wenn ich die Dinger für`n Appel und´n Ei verramschen müsste um dann für teures Geld neue zu kaufen.

Hier noch ein paar Fragen dazu:

1.) Besteht die Möglichkeit T-Reifen eintragen zulassen?

2.) Wenn ja woher bekomme ich die notwendigen Unterlagen?

Winkelige Grüße

popey

PS: Ich rede hier von Sommerreifen, daß ich M+S Reifen mit einer niedrigeren Kennung fahren darf(vorausgesetzt ich hab den dusseligen Geschwindigkeitsaufkleber am Armaturenbrett) weiß ich.

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

Geschrieben

Ich häde noch ein paar Vehler abzugeben ? Hatte den Fall bei 90 PS Golfs also gedrosselte GTIs da ist auch H vorgeschrieben und weniger Höchstgeschwindigkeit, der TÜV-Prüfer den ich deswegen ansprach wollte nix von Umrüstung auf T wissen ohne VW - Unterlagen. Bei den XM 2,1 TD ist aber Höchstgeschwindigkeit 192 angegeben ist Deiner evtl mit Kat, dann haben die die alten Reifeneintragungen vom Y 3 übernommen

Geschrieben

Ja mein XM ist ab Werk mit Kat ausgerüstet. Zwischenzeitlich hab ich auf einen Euro 2 Kat nachgerüstet, was zur Folge hat, daß ich 190 km/h (lt. Tacho) nur noch bei Rückenwind bzw. bergab erreiche.

Wobei bei diesen Geschwindigkeiten die gesparte Kfz-Steuer von Öko.- und Mineralölsteuer wieder aufgefressen wird (10-11 Liter auf 100 km). :-(

popey

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten.

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