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Empfohlene Beiträge

Bruno Betschart
Geschrieben

Hallo Zusammen

Ab wann ist eigentlich ein Auto nicht mehr Unfallfrei??

Ich habe bei meinem neu erworbenen BX 16 Valve gemerkt, dass ich nicht mehr die orginal Stosstange hinten dran habe. Nun vermute ich das da mal ein Unfall passiert ist.

Gruss Bruno aus der Schweiz

Geschrieben

LOL Ein Unfallauto ist ein Auto was total schrott is, also wo man selbst noch hand anlegen muss um es heile zu bekommen... Dein Auto ist dann nichtmehr Unfallfrei... Aber kein Unfallauto ;D

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Meines Wissens gitl folgende REgel: wurde ein Teil wegen eines Unfalls ausgetauscht, ist dieser Wagen nicht mehr unfallfrei.

Kratzer an der Stoßstange gelten somit nicht als Unfall.

Gruß

Olli

Geschrieben

Man nehme "google" und lege los. Das Resultat:

"...Unfallwagen

Der etwas antiquierte Begriff "Unfallwagen" wird in den Bewertungsrichtlinien BWR2000 vom +vffs, dem Fachverband der freiberuflichen Fahrzeug-Sachverständigen exakt definiert: "Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primärtragende Fahrzeugstruktur erfolgte".

Daraus geht unmissverständlich hervor: Fahrzeuge moderner Bauart, welche Deformationselemente vor den primär tragenden Teilen haben, sind kaum von diesem Begriff betroffen. Eine Ausnahme sind sehr hochpreisige Fahrzeuge bei welchen sich rein wirtschaftlich gesehen auch Instandsetzungen lohnen, welche einige zehntausend Franken kosten. Wird ein solches Fahrzeug perfekt instand gestellt, ist es qualitativ und technisch einem unbeschädigten gleichzustellen, der Schaden muss jedoch unbedingt deklariert werden...

Bagatellschaden

Als Bagatellschaden werden geringfügige Deformationen, kleinere Karosserie- oder Lackschäden bezeichnet. Ein Fahrzeug mit erlittenem Bagatellschaden ist nicht mehr unfallfrei, gilt jedoch nicht als Unfallwagen.

Demzufolge ist es äusserst gefährlich, den Begriff "Garantiert unfallfrei" zu verwenden. Wohl zigtausend Automobilisten dürften aufgrund der ausgestellten Kaufverträge auf Umtausch des Fahrzeuges oder Rückvergütung eines Teils des Kaufpreises klagen. Die richtige Bezeichnung lautet deshalb: "Garantiert kein Unfallfahrzeug".

Gruss, ///Stephan.

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