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Geschrieben

Mein CX hat ein Saisonkennzeichen 04–10 und nun ein neues Automatikgetriebe verpasst bekommen, wegen diverser Verzögerungen hat die Reparatur bis gestern gedauert. Das heißt, es ist November, das heißt es ist außerhalb der Saison. Ich muss den Wagen nun von der Werkstatt in die Garage bringen. Das Rote Kennzeichen der Werkstatt ist mitsamt einem havarierten Citroën irgendwo in Frankreich verschollen und kurzfristig nicht verfügbar. Nun ist guter Rat bzw. eine Lösung vermutlich teuer.

Die korrekte Version wäre wohl, ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Das ist erstens mit Rennerei verbunden, außerdem ist ja die Versicherung für so ein Kennzeichen ziemlich teuer, und anrechnen auf eine spätere Anmeldung kann ich es ja auch nicht lassen, denn der Wagen ist ja zugelassen und versichert. Bei meiner störrischen Versicherung sehe ich da auch wenig Verhandlungsspielraum.

Halblegale Methode: Ich besorge mir online von meiner Versicherung eine EVB (was früher mal die Doppelkarte war) und fahre mit dem CX zur Zulassungsstelle, denn Fahrten zur Zulassungsstelle zwecks Anmeldung sind erlaubt, das habe ich schon mal so gemacht, als ich einen Wagen außerhalb der Saison umgemeldet habe. Zufällig liegt meine Garage genau auf dem Weg … da könnte ich ja stehenbleiben und die EVB verfallen lassen.

Schleppen fällt aus, weil nicht erlaubt. Wär ja eh nur ein Pseudo-Schleppen, aber trotzdem.

Gibt es andere sinnvolle Möglichkeiten?

Geschrieben
Moin!

Trailer...

Grüße

anfichtn

Moin,

und den hänge ich mir mit nem Bindfaden an den XM? Und leihe ihn bei Umsonsttrailer24.de?

Geschrieben

Halblegale Methode: Ich besorge mir online von meiner Versicherung eine EVB (was früher mal die Doppelkarte war) und fahre mit dem CX zur Zulassungsstelle, denn Fahrten zur Zulassungsstelle zwecks Anmeldung sind erlaubt, das habe ich schon mal so gemacht, als ich einen Wagen außerhalb der Saison umgemeldet habe. Zufällig liegt meine Garage genau auf dem Weg … da könnte ich ja stehenbleiben und die EVB verfallen lassen.

Illegal!! Ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen gilt zulassungsrechtlich nicht als stillgelegt!

Geschrieben

Hi,

laß ihn dir doch von der Werkstatt bringen. Wen die ja so lange gebraucht haben.

Oder laß ihn bis April dort stehen.

Was kostet den ein Abschleppdienst? Und wie weit ist es überhaupt?

Gruß Daniel

Geschrieben

Erschlagt mich nicht gleich wenn ich jetzt Unrecht habe...

ABER! Warum soll Abschleppen nicht erlaubt sein?

Ich meine mal gelesen zu haben daß man durchaus ein abgemeldetes Fahrzeug abschleppen darf wenn der Fahrer im schleppenden Fahrzeug die Führerscheinklasse 2 für LKW besitzt.

Dann würde nämlich der zu schleppende Wagen als 2-achsiger Anhänger eingestuft und wäre durch die Haftpflichtversicherung des schleppenden Fahrzeuges mitversichert.

Natürlich muß ein entsprechender Grund für das Abschleppen vorhanden sein.D.h. der Wagen darf sich nicht mehr aus eigener Kraft bewegen....

Ohne Gewähr!!! Ich weiß nicht ob das so noch aktuell ist!

Gruß Bernd

Geschrieben (bearbeitet)
Hi,

laß ihn dir doch von der Werkstatt bringen. Wen die ja so lange gebraucht haben.

Oder laß ihn bis April dort stehen.

Was kostet den ein Abschleppdienst? Und wie weit ist es überhaupt?

Gruß Daniel

Das hilft irgendwie nicht weiter. Wenn die den bringen könnten, würden sie es wohl machen. Und es war nicht ausschließlich Sache der Werkstatt, dass es so lange gedauert hat. Und bis April da stehenlassen – wohl kaum in der Werkstatt, die wollen da schließlich drin arbeiten. Außerdem soll der den Winter über nicht draußen stehen. Und ein Abschleppdienst ist bestimmt teurer als ein Kurzzeitkennzeichen. Die Strecke geht über vielbefahrene Straßen und mehrere große Kreuzungen. Also scheiden alle Nacht- und Nebelaktionen aus.

Bearbeitet von holger s
Geschrieben

Anhänger müssen immer zugelassen sein. Ausnahmen sind m.E. nur Anhänger hinterm Schlepper in der Landwirtschaft.

Geschrieben
Erschlagt mich nicht gleich wenn ich jetzt Unrecht habe...

ABER! Warum soll Abschleppen nicht erlaubt sein?

Ich meine mal gelesen zu haben daß man durchaus ein abgemeldetes Fahrzeug abschleppen darf

s.o., Saisonzulassung außerhalb der Saison gilt nicht als stillgelegt.

Geschrieben
Erschlagt mich nicht gleich wenn ich jetzt Unrecht habe...

ABER! Warum soll Abschleppen nicht erlaubt sein?

Ich meine mal gelesen zu haben daß man durchaus ein abgemeldetes Fahrzeug abschleppen darf wenn der Fahrer im schleppenden Fahrzeug die Führerscheinklasse 2 für LKW besitzt.

Dann würde nämlich der zu schleppende Wagen als 2-achsiger Anhänger eingestuft und wäre durch die Haftpflichtversicherung des schleppenden Fahrzeuges mitversichert.

Natürlich muß ein entsprechender Grund für das Abschleppen vorhanden sein.D.h. der Wagen darf sich nicht mehr aus eigener Kraft bewegen....

Ohne Gewähr!!! Ich weiß nicht ob das so noch aktuell ist!

Gruß Bernd

Ein abgemeldetes Fahrzeug kann man rechtlich gesehen nicht abschleppen, sondern nur schleppen. Und dazu braucht man eine Genehmigung. Abschleppen kann man nur in einer Pannensituation, und die kann bei einem abgemeldeten Fahrzeug nicht vorliegen.

Geschrieben

Versicherungswechsel zum 30.11. und Du kannst die Kurzzeitkennzeichen anrechnen lassen... :D

Geschrieben (bearbeitet)
Versicherung für Kurzzeitkennzeichen gibt es hier für 42 EUR:

http://deckungskarten.eu/shop/catalog/browse?shop_param=ecid%3D3%26

Zusammen mit Schildern und Gebühren bist Du bei rund 65 EUR.

Dafür darfst Du aber auch 5 Tage CX fahren :-)

Darauf wirds hinauslaufen, schließlich musste ich so lange auf den Wagen verzichten … bist Du sicher, dass der EVB-Trick nicht möglich ist? Dh. ein nicht zugelassenes Auto kann ich ohne Zulassung mit EVB fahren, ein zugelassenes aber nicht?

Ich hoffe nur, dass die hier auf dem Amt nicht wieder streiken, das wär der Horror. Man braucht eh immer einen halben Tag Urlaub. Oder ich muss mal so einen Zulassungsservice bauftragen.

Bearbeitet von holger s
Geschrieben
Versicherungswechsel zum 30.11. und Du kannst die Kurzzeitkennzeichen anrechnen lassen... :D

Schöne Idee, aber ich habe gerade im Sommer mit der Versicherung verhandelt (und Versicherungswechsel angedroht), ich fahre jetzt beide Autos auf 40%, obwohl der CX im Sommer theoretisch Zweitwagen ist, in der Praxis wird aber jeweils nur ein Wagen bewegt. So billig bekomme ich die nie wieder versichert.

Geschrieben
… bist Du sicher, dass der EVB-Trick nicht möglich ist.

Sicher. Der fettgedruckte Satz ist das Problem. Wenn Du allerdings Deine Versicherung motivieren kannst,

auf Dein aktuelles Kennzeichen eine Versicherungsbestätigung für die Haftpflicht auszustellen, dürftest Du

fahren. Ob das allerdings billiger als eine Kurzzeitzulassung ist?

§16 FZV

(1) Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.

§9 (3) FZV

Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Abmeldung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des § 10 Abs. 4.

§10 FZV

4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Geschrieben

Ich weiß ja nicht - deine Werkstatt dürfte schon irgendeine befreundete Werkstatt haben, wo sie für 'nen Zehner in die Kaffeekasse mal für ein paar Stunden ein rotes Kennzeichen ausleihen kann.

Wer einen CX reparieren kann, sollte doch an solchen Banalitäten des wirklichen Lebens nicht scheitern.

redneb

Geschrieben

schleppen bedeutet 4 Achsen also 2 er Führerschein und verleihen von roten Nummern außerhalb des betrieblichen Zwecks ( Kaffeekassenschwarzgeld) ist nicht versicherungsrechtlich und zulassungstechnisch abgedeckt

Geschrieben

Die Werkstatt soll mit roten Nummern eine Probefahrt durchführen und den Wagen dabei zufällig in deiner Garage abstellen.

Viele Grüße

Fred

Geschrieben
Die Werkstatt soll mit roten Nummern eine Probefahrt durchführen und den Wagen dabei zufällig in deiner Garage abstellen.

Viele Grüße

Fred

Nochmal: Wie ich schon schrub: Es gibt keine Rote Nummer, die wir benutzen könnten. Sonst würden wir es ja machen.

Geschrieben

Dann bleibt dir nur die Nummer mit den Kurzzeitkennzeichen. Dürfte günstiger und stressfreier sein als ein Zugfahrzeug mit Trailer zu organisieren. Ich hab mal was gehört von 75 Euro inkl. Schildern. Ärgerlich, aber nicht zu vermeiden.

Viele Grüße

Fred

Geschrieben

Du darfst den Wagen zur Zulassungstelle ausserhalb der Saision bewegen, wenn du ihn abmelden willst. Wenn du es Dir auf der Fahrt anderes überlegst...

Geschrieben
Du darfst den Wagen zur Zulassungstelle ausserhalb der Saision bewegen, wenn du ihn abmelden willst. Wenn du es Dir auf der Fahrt anderes überlegst...

Aber doch nicht unversichert! Das ist doch das Problem und gerade da entstehen ja die grössten Kosten.

Geschrieben

Dein post lässt drauf schliessen, daß Du nichts illegales machen willst (ich würde mich vermutlich durchringen, die Kennzeichen meines Ganzjahresautos dranzupappen.....) .

Anregung: Abschleppunternehmer sind in der Regel zwar absolut unverschämt teuer, aber wenn man da Transporte anfragt ohne Zeitdruck (von wegen Panne - es muss schnell gehen) gehen manche auf recht annehmbare Preise runter.

Hier in Stuttgart zumindest hab ich einen von der Sorte, der nimmt z.B. für die 40 km von meiner alten Werkstatt zu mir nach Hause 85 Euro. Klar - schon viel, aber bezahlbar...

Geschrieben

Hallo Holger,

Finger weg von Fahrten mit Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison - das ist Fahren ohne Zulassung und Fahren ohne Versicherung - seeehr teuer bei Erwischtwerden. Die Polizei achtet besonders im November und März auf Saisonkennzeichen.

Schleppen ist auch nicht möglich, da Fahrzeug ausserhalb der Saison als nicht zugelassen gilt, denn das Saisonkennzeichen erspart nur das Ab- und Anmelden. Nur die Teilkaskoversicherung besteht kostenfrei weiter.

Es gibt aber noch eine Möglichkeit: Das ziehende Fahrzeug muss ein LKW sein und der Fahrer den CE-Führerschein haben. Ausserdem muss eine feste Verbindung zwischen den Fahrzeugen bestehen, z.B. eine Abschleppstange oder Schleppachse. Dann gilt das abgeschleppte Fahrzeug als gezogene Last. Das ist eine noch bestehende Regelung aus den 50er Jahren. Der kleine Haken ist die Tatsache, dass viele Polizisten zu jung sind um das noch zu wissen. So gibt es meist endlose Diskussionen, wenn man angehalten wird.

Daher wie schon gesagt: Trailer und entsprechendes Zugfahrzeug. Alles andere ist mehr oder weniger Selbstmord.

Gruss

Robert

Geschrieben

@Bernd:

Grundsätzliches zum (Ab-)Schleppen:

Abschleppen ist als Nothilfe, d.h. echte Panne auf offener Straße, erlaubt.

Ein irgendwie planbares Schleppen - also z.B. eines nicht zugelassenen Fzgs - ist ein Zug mit mehr als drei Achsen, also mit ´nem 2er prinzipiell erlaubt, ABER bedarf (da es kein "richtiger" Anhänger ist) einer Sondergenehmigung - die die Behörde wohl regelmäßig mit Verweis auf andere Möglichkeiten ablehnen wird...

Von mir keine Schläge ;-) aber ´ne echte Möglichkeit ist das auch nicht :-(

Grüße,

N_W

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