Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ein neuer C1 ist durchaus auf 10 Jahre gerechnet für etwa die gleichen Kosten wie ein alter BX Diesel zu fahren. Wo ist das Problem?

Ein C1 bietet weder den Platz noch den Komfort eines BX. ;o)

Der C1 hat ja nichtmal einen Kofferraum! Nur ein Handschuhfach am falschen Ende. ;oP

Mir ist auch klar das die Hersteller keine Produkte herstellen die sich kaum verkaufen.

Aber dieser Plaketten-Schwachsinn ist Zwangsenteignung und übelster Lobbyismus.

Dann müssten Sie ab 2010 auch alle Kohlekraftwerke abschalten. Und Heizungen müssen dann in der "Umweltzone" auch abgeschaltet werden!

Geschrieben

Auf der Seite der Firma Matrix findet sich eine Erklärung:

http://matrix-partikelfilter.de/portal/

Zitat von dieser Seite:

"Leider hat die zuständige Behörde auf Grund grossangelegter Betrugsmanöver eines unserer "Kollegen" entschieden, dass für Nachrüstungen von Euro1 auf Euro 2 oder 3 vom Sachverständigen keine Teilegutachten egal welcher Hersteller mehr anerkannt werden dürfen. Es werden vom KBA auch keine neuen ABE mehr ausgegeben. Ob alte ABE für solche Umrüstungen weiterhin anerkannt werden, muss noch geklärt werden, wir sehen da noch nicht richtig klar. Das alles gilt ohne Übergangsfrist ab sofort.

Deshalb sind unsere Euro-2-Kats für Citroen und Peugeot mit 1,4 / 1,8 / 1,9 ltr Dieselmotoren bis auf weiteres nicht mehr lieferbar. 2,1 ltr Turbodiesel: wird noch geklärt und dann hier bekanntgegeben.

Wir haben aus diesem Grund auch die Nachrüstung von Jaguar mit Einspritzmotoren und Porsche aus dem Programm genommen.

Nicht davon berührt sind alle Nachrüstungen mit Schlüsselnr. 77. Im Bereich der Fahrzeuge mit Benzinmotor reicht das für eine grüne Feinstaubplakette.

Durch die Machenschaften dieses "Kollegen" waren andere Hersteller von Diesel-Nachrüstungen nicht wettbewerbsfähig. Wenn wir ein Prüfverfahren für Diesel-Fahrzeuge im Einklang mit dem Gesetzgeber durchführten, können wir das Endprodukt nicht zu solchen Dumpingpreisen verkaufen wie es hier erfolgt ist. Diese Dumpingpreise kamen natürlich den Kunden zugute, führten aber letztendlich dazu, dass derzeit (und vermutlich auch in Zukunft) gar keine Nachrüstungen in diesem Bereich mehr möglich sind.

Vielen Dank, lieber "Kollege"!! Sehr gerne würde ich IHren Namen hier bekanntgeben, um Ihnen den ungefilterten Zorn all der Diesel-Fahrzeugbesitzer zukommen zu lassen, denen jetzt nur noch die Fahrt zum Schrottplatz bleibt. AUs rechtlichen Gründen darf ich das leider nicht, aber ersatzweise würde ich Sie samt Ihrer ganzen Mannschaft gerne etwa eine Woche lang dem angeblich gefilterten Abgas aller jener Autos aussetzen, die mit IHren Abgas"reinigungen" ausgerüstet sind. Da ich das leider nicht kann, tröste ich mich mit dem Gedanken, dass ein guter Staatsanwalt mich hoffentlich in dieser Angelegenheit würdig vertreten wird. "

So ein Pech. Hätt ich mich mal ein halbes Jahr früher zur Nachrüstung entschlossen.

Grüße, Hans

Geschrieben

Naja, Du könntest versuchen, ob Du einen gebrauchten Kat mit der "alten" ABE eingetragen bekommst. Laut Matrix ist das ja noch nicht einwandfrei geklärt. Wenn mit diesem Kat schon eine AU gemacht wurde, dann sieht der Sachverständige ja, ob die Euro 2 Norm eingehalten wurde. Ansonsten hilft vllt. auch gleich nach dem Einbau eine AU zu machen und dann mit altem Teilegutachten und aktueller AU die Eintragung zu bekommen.

Oder man hofft darauf, das die Rücknahme des TGA vom KBA beim Sachverständigen noch nicht "angekommen" ist...

Das gleiche Theater gab es ja auch mit den GAT-Kats für VW.

Dem könnte man entgegenwirken, indem man zur Eintragung einfach eine AU zur Pflicht macht. Einfache Lösung, aber der Gesetzgeber ist ja lieber kompliziert...

Geschrieben (bearbeitet)

Was ich nicht verstehe:

Wenn ein Hersteller von Nachrüst-Kats beschuppst, dann werden gleich den Produkten aller Hersteller die ABE's entzogen?

Die Antwort kann ich mir schon denken.

Grüße, Hans

Bearbeitet von HansWendel

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...