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Mal ne Rechtsfrage zu einem Gestohlenem Auto das auf der Fahndung steht.


Empfohlene Beiträge

ACCM F. von Waldow
Geschrieben

Hallo, letzte Woche am Montag habe ich einen LandRover Discovery bei einem Großem Autoverwerter gekauft ( Trier ) , das Auto ist Bj. 1999 2.5 TD , verkauft wurde mir das Auto ohne Brief für 1000,-€ . Aus Lust und Laune fragte ich bei meinem Onkel der Polizist ist nach überprüfung der Fahrgestellnummer , es kam heraus dass das Auto seit 2006 als gestohlen gemeldet ist durch den Besitzer. Daraufhin habe ich das Auto sofort zurück gebracht und forderte das Geld zurück ,der verkäufer gab mir 800,-€ und der Rest von 200,-€ behält er für unkosten da er das Auto rangieren mußte. Inzwischen habe ich dies der Polizei mitgeteilt und das Auto wurde beschlagnahmt , der Verkufer weigert sich jedoch weiter den Restbetrag auszuzahlen , macht nichts da ich Morgen eine Strafanzeige erstatten werde gegen den Veräufer wegen Betrung und Helerei.

Kufvertrag habe ich auch, sogar mit der Fahrgestellnummer die auf der Fahndung steht.

Hat Jemand sowas erlebt?? ich finde es schon richtig merkwürdig das sowas auf den deutschen Schrotplätzen abgeht.

Gruß Fabian

Geschrieben

Hallo,

Bj.99

1000.-

kein Brief

Da müßten eigentlich die Alarmglocken schrillen.

Gruß Herbert

Geschrieben (bearbeitet)

Einen 10 jahre alten Discovery für einen 1000er? Dass die Kutsche geklaut sein könnte, lag ja schon ein wenig auf der Hand... Übrigens gibt es rechtlich gesehen keinen gutgläubigen Erwerb bei Diebesgut.

Wäre sicher eine spannende Aktion bei der Zulassungsstelle geworden, wenn Du einen neuen Brief beantragt hättest und die KBA-

Abfrage positiv gewesen wäre...

Halt uns mal auf dem Laufenden, wie die Sache weiter geht!

Bearbeitet von Thomas Hirtes
Gast Thorsten Czub
Geschrieben

ich bitte euch, wenns ein Xantia gewesen wäre,der Preis wäre doch total normal gewesen :-)

Geschrieben (bearbeitet)

Schön und gut, dass Du dein Geld zurückhaben möchtest. Aber mal so gesehen – Du bist ja in der „Verwertungskette” mit drin gewesen. Und wissend, dass es sich um Hehlerware handelt, das Ding zurückgegeben und dann noch maulen? Ob das rechtlich so dicht ist? Dein Onkel hat Dir ja nun drei Wünche auf einmal erfüllt (Amtsmissbrauch, Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, Versuch der Vertuschung einer Straftat) – und da beklagst Du Dich? Sei froh, dass Du überhaupt Deine €800 zurückbekommen hast. Wenn der Verwerter Dir die nämlich nicht gegeben hätte, er hätte nämlich einfach nur mit den Schultern zucken brauchen …

Was war denn jetzt eigentlich Deine Rechtsfrage? Ob Du da sauber rauskommst?

Was hast Du denn beim Erstatten der Anzeige gesagt, woher Du wüsstest, dass das Auto gestohlen ist?

Bearbeitet von holger s
Geschrieben
Hallo,

Bj.99

1000.-

kein Brief

Da müßten eigentlich die Alarmglocken schrillen.

Gruß Herbert

Naja, wenn der Karren einen Totalschaden hatte, dann vielleicht nicht...

Aber ansonsten dürften da dennoch unbequeme Fragen bei der Anzeige auftreten.

Geschrieben

eine fahrgestellnummer kann jeder der ein auto kaufen tut bei der polizei überprüfen lassen ob sie irgendwo gelistet ist, also keine straftat.

Geschrieben (bearbeitet)
eine fahrgestellnummer kann jeder der ein auto kaufen tut bei der polizei überprüfen lassen ob sie irgendwo gelistet ist, also keine straftat.

Ich schätze, da muss man aber mindestens den Dienstweg einhalten, und der führt nicht durchs Gartentürchen beim Onkel. Und wenn man auf dem Abschnitt einfach ne Nummer aufsagt, ich kann mir nicht vorstellen, dass die dann eine Abfrage machen. So nach dem Motto: Ich frag mal vorher, ob der geklaut ist. Zumal man ja keine Papier hat. Dafür gibt es die Abfrage beim KBA. Aber ich lerne gerne dazu.

Bearbeitet von holger s
ACCM F. von Waldow
Geschrieben

Was war denn jetzt eigentlich Deine Rechtsfrage? Ob Du da sauber rauskommst?

Was hast Du denn beim Erstatten der Anzeige gesagt, woher Du wüsstest, dass das Auto gestohlen ist?

Hallo, ich habe bei der Polizei ausgesagt das ich nach eigenen forschungen drauf gekommen bin.

Auf jeden Fall werde ich sauber dabei rauskommen, für den Schrotplatzbesitzer sieht schlechter aus da er verpflichtet ist Autos ohne Brief nicht anzunehmen und notfalls so ein Fahrzeug zu überprüfen.

Ich hatte nicht vor das Auto zu anmelden sondern nur ausschlachten , bevor ich jedoch etwas ausschlachte will ich es überprüfen da mir der Preis auch Spanisch vor kam .

Und was ich damit sagen will?? nur das dass sowas Jedem passieren kann.

Gruß Fabian

Geschrieben

Hallo

Auf den Trierer Schrottplätzen liegt so einiges interessantes wo man sich fragt ob das da wirklich hingehört. Und ich glaube das einhalten irgendwelcher Dienstwege ist hier in der Gegend eh nicht so angesagt, denkt mal an den Raser Rauen :-), daher kein Problem.

Hätte mich gewundert wenn Fabian in dem Fall wirklich ärger bekommen hätte.

Gruß daniel

Geschrieben

und was haben wir jetzt gelernt? wenn schon was spanisch vorkommt, lieber gleich schlachten statt fragen?

roman

Geschrieben

ich finde es schon richtig merkwürdig das sowas auf den deutschen Schrotplätzen abgeht.

Gruß Fabian

aber Hallo - guten Morgen !

Geschrieben
ich finde es schon richtig merkwürdig das sowas auf den deutschen Schrotplätzen abgeht.

Verständlich.

lufolfsrl3.jpg

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Auf deutschen Schrottplätzen nur faule...

... Zähne! :P :p :P

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