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Geschrieben

Hallo zusammen,

mir ist kürzlich in der Waschanlage die Motorhaube meines fast neuen C4P aufgerissen worden.

Der Betreiber sagt -nicht meine Schuld- ich war´s auch nicht, der Verschluß hatte schlieslich gehalten und war ordentlich zu.

Ist das auch noch Anderen passiert??

Bitte melden, ich muß das gerichtlich durchsetzen, sonst bleib ich auf ca. 1.000 € sitzen.

Danke

Geschrieben

Wenn der Verschluss der Motorhaube i.O. und verschlossen, sprich an deinem Auto alles ordnungsgemäß war, haftet der Waschanlagenbetreiber.

Das muss nicht anderen auch passiert sein (im Gegenteil, das spräche ja eher für einen typischen Mangel am C4...).

Nimm dir einen Anwalt oder sprich mal mit deiner eigenen Versicherung, die wissen sicher, was man am besten macht. Hast Du den "Unfall" polizeilich aufnehmen lassen, oder Zeugen?

Eigentlich dürfte der Waschanlagenbetreiber auch gegen so was versichert sein.

Geschrieben

Autsch!

Das wird darauf hinauslaufen, dass ein Gutachter das Haubenschloß unter die Lupe nimmt.

Sind Spuren zu finden, dass das Schloss mit Gewalt geöffnet wurde (Kratz-/ Quetschspuren am Riegel) gehts wohl auf die Kappe des Waschanlagenbetreibers (bzw. seiner Betriebshaftpflichtversicherung) w/ zu großem Anpressdruck der Walze o. Ä.

Sind dagegen keine Spuren am Verschluss zu finden, sieht es düster für dich aus. Der Richter wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dir unterstellen, das die Haube nicht richtig zu war. Dann wäre noch die Frage, ob du 5 min vorher aus der Cit-Werkstatt gerollt bist und der Fehler bei der Inspektion passiert sein kann.

Viel Glück!

*daumendrück*

Gruß vom Hightowericon6.gif

Geschrieben

Hi,

ich muss mich jetzt outen, noch nie in einer Wanschanlage gewesen zu sein. Bei unserem Xantia haette ich z.B. Angst um die Antenne in Dachmitte, bei meiner DS sowieso. Oder muss man sowas vor der Waschung abschrauben?

Ich habe da echt keinen Plan von...

Gruss,

Tom

ACCM Markus Justin
Geschrieben

Hallo,

@Tom, der Xantia ist "Waschanlagenfreundlich" :-)

die Antenne in Dachmitte schraube ich bei meinem immer ab, bevor ich in die Waschstraße fahre. Mein CX hat früher, als er noch Alltagsauto war, Maschinenwäschen bekommen, heute wasche ich ihn jedoch von Hand - mit einer DS würde ich allerdindgs glaube ich auch nicht in die Waschanlage fahren

Gruß,

Geschrieben
Bei unserem Xantia haette ich z.B. Angst um die Antenne in Dachmitte, bei meiner DS sowieso. Oder muss man sowas vor der Waschung abschrauben?

Ja, kann (und muß) man abschrauben. Kann man auch dranlasssen, wie der Vorbesitzer meines Wagens, und dann wunderbare Schleifspuren auf dem Dachlack bekommen.

Beim Wiedereinschrauben einen Tropfen Öl (notfalls Motoröl vom Messstab) nehmen, dann klappts auch beim nächsten mal mit dem Abschrauben.

Und mit meiner seligen DS war ich damals auch in der Waschanlage, würde das aber heute auch nicht mehr machen - außerdem kann man beim Handwaschen alles besser kontrollieren.

Gruß

Ulrich

Geschrieben

motoröls solltest du nicht unbedingt nehmen, sonst kannste die antenne auch weglassen, da kein oder nur schlechter kontakt hergestellt wird. besser ist hier wd40.

Die Veteranenscheune
Geschrieben

Bitte nicht mit einer DS in die Waschanlage !

Die Felgenbürste ist leider nicht immer abschaltbar, und somit für den hinteren Kotflügel nicht so gut.....

Geschrieben
Bitte nicht mit einer DS in die Waschanlage !

Die Felgenbürste ist leider nicht immer abschaltbar, und somit für den hinteren Kotflügel nicht so gut.....

Moin,

bringt man Madame per Hydraulik in die Höchststellung, bevor der Motor gestoppt wird, können die Felgenbürsten den Kotflügeln nichts anhaben.

Geschrieben

...ich fahr gar den SM durch, und da geht es hinten nicht- ist aber eine Anlage ohne Felgenbürsten...

Carsten

Geschrieben

Hallo,

gibt es denn Spuren, daß die Waschbürste vorne an der Haubenkante eingehakt hat. Da müßte man massig abgerissene Borsten finden. Und selbst wenn die Haube nur vom Fanghaken gehalten wird, wird die nicht aufgerissen. Da muß die Bürste schon richtig anpacken. Die Chromleisten um den Doppelwinkel sind da schon verdächtig.

Gernot

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo zusammen,

erstmal danke für die Antworten.

Vermutlich habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Die Haube war und blieb verriegelt!

Aufgerissen hat es das lackierte Blech der Motorhaube (Alu), im Verschluss blieb der innere Teil oder Rahmen, wie man das sehen will, an dem auch der Verriegelungsbügel hängt.

Hier ein Bild: c4phaube.jpg

Toll, was!!!

Hat noch jemand zweckdienliche Hinweise?

Dintinger

Bearbeitet von Dintinger
ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben (bearbeitet)

Sehr heftig! Die Waschanlage hat Ober- und Unterteil der Haube voneinander getrennt.

Da müsste man doch tatsächlich an Waschborsten-Resten erkennen können, wo sich die Anlage verfangen hat.

>>Jürgen

Bearbeitet von ACCM Jürgen P. Schäfer
Gast gelöscht[107]
Geschrieben
motoröls solltest du nicht unbedingt nehmen, sonst kannste die antenne auch weglassen, da kein oder nur schlechter kontakt hergestellt wird. besser ist hier wd40.

Wüsst ich aber. Dann hätte ich seit Jahrzehnten keinen Empfang. Ist aber doch sehr gut. Und im Motor habe ich kein WD40.....

:):):)

Geschrieben

Hallo,

ein Kollege erzählt mir gerade, daß an der Waschstraße am "V-Baumarkt" in Günzburg (das GZ in Deiner Nummer war leider nicht zu übersehen) eine Liste hängt mit Autotypen, die nicht durchfahren dürfen. In welcher Waschdstraße warst Du?

Gernot

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Das Schadensbild dürfte die "Schuldzuweisung" eher vereinfachen, weil klar erkennbar ist, dass die Motorhaube richtig geschlossen war. Es sei denn, er kann direkt optisch visuell erkennen, dass die Haube einen Baufehler hat ... (dann wars aber so besser, als wenn die Haubenhaut bei 150 auf die Scheibe donnert).

Zudem glaube ich kaum, dass ein Gutachter eine Festigkeitsprüfung an einer anderen Motorhaube machen wird, um den Schaden zu reproduzieren.

Bleibt also der Betreiber der Anlage, der ohnehin für so was versichert sein MUSS. Selbst seine AGBs, die aushängen müssen, geben da keine Ausrede her (Sonderaufbauten, Spiegel, Dachgepäckträger, Zubehör).

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Hallo!

Das schaut wirklich heftig aus.

Ich denke auch, daß hier nur ein Gutachter weiter helfen kann. Und der wird dann sagen können, ob die Waschanlage einen Defekt hat/hatte oder die Haube bei Cit einen Materialfehler.

Einer von beiden wird Dir den Schaden dann bezahlen. Nur leider wirst Du mit dem Gutachten wohl in Vorkasse gehen müssen. Der Waschanlagenbetreiber wird garantiert auf stur stellen und so wie ich Cit kenne werden die das Wort Kulanz oder den Begriff kundenfreundliches Verhalten in diesem Falle wohl auch nicht kennen wollen.

Dir ist hier meiner Meinung nach kein Fehlverhalten nachzuweisen. Denn was soll man denn noch machen, als zu überprüfen, daß die Haube richtig geschlossen ist? Selbige verschrauben?

Aber wie gesagt, wirst Du mit mit dem Gutachter erstmal in Vorkasse gehen müssen. Vollkasko hast Du ja wahrscheinlich nicht, da Du was von "auf dem Schaden sitzen bleiben" schreibst.

Dennoch sehe ich gute bis sehr gute Chancen, daß Du dein Geld zurück bekommst. Von wem, das sagt Dir der Gutachter.

Geschrieben (bearbeitet)

wenn eine Waschanlage sowas anrichtet, was ist dann erst bei tempo 200 und gegenwind, eine parallele zur DS ? da sind auch die Hauben reihenweise aufgeflogen. Ich Tippe mal auf Materialfehler oder fehlerhafte Haube, sowas kann eine Waschanlage nicht schaffen. Sei froh das das nicht auf der BAB passiert ist, ab zu Citroen und Reklamieren

Bearbeitet von CX-***
Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Glaub mir, das tut einen Schlag, der sich "gewaschen" hat. Und das anschließende Stehenbleiben mit Hilfe der Beobachtung des Wegesrandes ist auch eine Kunst .......Kenn mich da aus .......:):)

DIe DS-Haube ist ja noch leicht; es gibt aber auch schwere Hauben ....

Gast gelöscht[107]
Geschrieben
Hallo!

Das schaut wirklich heftig aus.

Ich denke auch, daß hier nur ein Gutachter weiter helfen kann. Und der wird dann sagen können, ob die Waschanlage einen Defekt hat/hatte oder die Haube bei Cit einen Materialfehler.

Einer von beiden wird Dir den Schaden dann bezahlen. Nur leider wirst Du mit dem Gutachten wohl in Vorkasse gehen müssen. Der Waschanlagenbetreiber wird garantiert auf stur stellen und so wie ich Cit kenne werden die das Wort Kulanz oder den Begriff kundenfreundliches Verhalten in diesem Falle wohl auch nicht kennen wollen.

Dir ist hier meiner Meinung nach kein Fehlverhalten nachzuweisen. Denn was soll man denn noch machen, als zu überprüfen, daß die Haube richtig geschlossen ist? Selbige verschrauben?

Aber wie gesagt, wirst Du mit mit dem Gutachter erstmal in Vorkasse gehen müssen. Vollkasko hast Du ja wahrscheinlich nicht, da Du was von "auf dem Schaden sitzen bleiben" schreibst.

Dennoch sehe ich gute bis sehr gute Chancen, daß Du dein Geld zurück bekommst. Von wem, das sagt Dir der Gutachter.

dabei nicht vergessen, solche Kleinigkeiten wie Telefon-Portokostenpauschale, Ausfallzeit, Ersatzwagen etc. mit geltend zu machen.

Geschrieben

ich sprech jetzt mal über meine waschanlage in köln.

beim reinfahren 2 mann am hochdruckreiniger

dann noch einer der den wagen einseift

und dann noch einer, der dich am band einweist

wäre da bei meinem xm die haube aufgewesen, einer hätte es zumindestens bemerkt

und der letzte mann am band sieht doch sowas beim reinfahren

also geh mal davon aus, das sie zu war .

die nächste frage wäre ja dann, wenn sie aufgewesen wäre, wieso hat das keiner der angestellten bemerkt?

Gast Michael_Werth
Geschrieben
dabei nicht vergessen, solche Kleinigkeiten wie Telefon-Portokostenpauschale, Ausfallzeit, Ersatzwagen etc. mit geltend zu machen.

Dazu wird ihm sein Anwalt ja hoffentlich raten ;)

Ist aber echt ärgerlich so ein Fall. Denn keiner will hier Schuld sein, also muß man klagen .......

Gast gelöscht[107]
Geschrieben

.... insbesondere DARF der Betreiber keine Schuld zugeben, sonst wird er von seiner eigenen Versicherung in Regress genommen. Also alles ganz normal ...

Gilt übrigens auch für schuldhafte Unfälle.

Geschrieben (bearbeitet)

@Gernot, Volltreffer, der V-Markt in Günzburg hat mir diese leider nicht kostenlose Zusatzleistung zukommen lassen.

Blöd ist nur, dass ich im Vertrauen auf das "renommierte Unternehmen" V-Markt von einer Regulierung durch dessen Haftpflichtversicherung ausgegangen bin. Mein freundlicher hatte Reparaturkosten von 1.000€ prognostiziert und so habe ich auf einen Gutachter verzichtet.

Von der Versicherung habe ich nach sage und schreibe fast genau zwei Wochen ein Formular zur Schadensregulierung erhalten. Eine Woche später die Ablehung wegen "ordnungsgemäser Wartung" der Waschanlage.

So, nun habe ich die 2.0000€ zwar meiner VK aufgebrummt, aber mit Selbstbehalt und 650€ Mietwagen bleiben 1.000 Euronen an mir hängen, wenn das Gericht zugunsten der Versicherung entscheidet.

Ich fürchte das war mein letzter Besuch einer Waschanlage.

Dintinger

P.S. Von irgend einem "Defekt" am C4P gehe ich nicht aus. Aber mein Aufruf hier dient ja nicht zum Jammern sondern zur Klärung der Frage, ob ich der Einzige Betroffene bin.

Bearbeitet von Dintinger
Gast gelöscht[107]
Geschrieben

Die "ordnungsgemäße Wartung" der Anlage ist kein Ablehnungsgrund. Ist juristisch schon längst so entschieden. Schiedsstelle anrufen.

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