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OT 5. Novelle der Verpackungsverordnung


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Geschrieben

Ab 01.01. tritt die 5. Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Sie verdonnert praktisch jeden Händler dazu, einem Entsorgungssystem (wie grüner Punkt, Intersoh,...)beizutreten und dort Geld zu lassen, damit sein Verpackungsmüll auch entsorgt werden "kann". Dabei ist genau Buch zu führen, welche Verpackungsmaterialien mit welchem Gewicht verwendet werden. Diese Aufstellung muß am Jahresende dann an den jeweiligen Entsorger weitergemeldet werden.Eine Wiederverwendung von alten Verpackungsmaterialien z.B. Weinkartons ist noch nicht gesetzlich geregelt und für Händlwer wahrscheinlich auch nicht zulässig.

Zumindest ist das das, was ich bis jetzt davon verstanden hab (wir sind nun mal ein EBAY-Händler und müssen uns mit dem Thema auseinandersetzen) . Vielleicht kann ja da jemand noch genaueres schreiben. Betrifft sicher auch euren Club bzw die Clubzeitung sofern sie in einem Umschlag versandt wird.

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