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Geschrieben

Hallo,

war heute mit dem Xantia beim TÜV.

Alles in Ordnung wie erwartet, der Prüfer war auch ganz freundlich.

Also eigentlich keine Beanstandungen aber doch mit geringen Mängeln.

Ja es fehlte die Kunststoffabdeckung am Pluspol der Batterie.

Ich hatte Sandalen an, wenn ich keine Sandalen

angehabt hätte wären mir mit Sicherheit die Schnürsenkel aus den Schuhen geflogen.

Geschrieben

Ist doch nichts besonderes, oder? Ich habe noch nie etwas anderes erlebt. Oder fallt ihr andauernd durch und macht ein Fass auf, wenn das Auto mal besteht? ;)

Geschrieben

Auch schon mal mit nem Citroen bei der HU gewesen?

Das kann einem in der Tat den Schlaf rauben.....

Geschrieben
Auch schon mal mit nem Citroen bei der HU gewesen?

Das kann einem in der Tat den Schlaf rauben.....

die Handbremse funktioniert nicht ...

Geschrieben

Naja aber eine Abdeckung am Pluspol, ich weiß nicht.

Nu muß ich erstmal an den anderen Autos schauen ob da sowas dran ist?

Geschrieben

Auch schon anders erlebt:

"Die Achsmanschette ist eingerissen, wenn ich das eintrage, müßen sie wiederkommen. Ich schreibe porös, weil ich ihnen glaube, daß sie das nächste Woche machen lassen."

Zugegeben, der Prüfer ist in einem Citroen-Autohaus aufgewachsen und kennt meine Stammwerft ganz gut (und ist leider nicht mehr da...)

Gruß

Ulrich

Geschrieben

die Polabdeckung ist seit kurzem Pflicht. ich kenn da von Bekannten die wildesten konstruktionen. Vom Jogurtbecher bis hin zum Deckel eines Stempelkissen.

Aber sie wurden akzeptiert.

Geschrieben

BX, Xantia, Saxo, AX- 15 Jahre immer midestens 2 Cits auf´m Hof- ich kenn viel, aber Mängel beim TÜV? Was´n das????

Ja, früher bei VauWeh....

Geschrieben

"die Polabdeckung ist seit kurzem Pflicht"

Bei Fahrzeugen, wo sie ab Werk vorhanden ist, bestimmt.

Ein Auto, das ohne diese Abdeckung seine Betriebserlaubnis erhalten hat, kann jetzt nicht daraufhin plötzlich einen Mangel haben. Das glaube ich einfach nicht.

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Bei meinem BX wurde letztes mal bemängelt und auch aufgeschrieben, daß eine der sechs Birnchen der dritten Bremsleuchte defekt ist ....... noch Fragen?

Die Statistik muß stimmen. Es geht nicht, daß ein Auto, welches eigentlich abgewrackt gehört ohne Mängel durch die HU kommt.

ACCM Jürgen P. Schäfer
Geschrieben

Dito!

Heute TÜV, nein HU, AU und Gasanlagenprüfung bei DEKRA...

mit dem Xantia...

Gasanlagenprüfung i.O.

AU i.O....

HU: geringe Mängel: Motor leicht verölt...

Prüfer: freundlich

zufrieden: Jürgen

Accm Autoatelier
Geschrieben

Seid froh habt Ihr einen TüV -Ich glaube wenn Ihr in der Schweiz ein Auto prüfen würdet

wären nicht nur die Schnürsenkel die Euch wegfliegen würden.

M f G Mike

Geschrieben

Wenn man das hier wieder so ließt, fällt mir gleich wieder der begriff "angelesenes halbwissen" ein.

Fakt ist das Halter bestimmter Automarken ihre Fahrzeuge meist so vernachlässigen das man über das bestehen einer HU nicht nachdenken muß. Dazu zählt dummerweise auch Citroen klar gefolgt von Saab und Volvo.

Geschrieben
Bei meinem BX wurde letztes mal bemängelt und auch aufgeschrieben, daß eine der sechs Birnchen der dritten Bremsleuchte defekt ist ....... noch Fragen?

Die Statistik muß stimmen. Es geht nicht, daß ein Auto, welches eigentlich abgewrackt gehört ohne Mängel durch die HU kommt.

Und das ist absolut dummes zeug, sorry

Mach mal ein Praktikum bei einem Überwacher, vielleicht kannst du das dann ja besser beurteilen.

Gast Michael_Werth
Geschrieben
Und das ist absolut dummes zeug, sorry

Mach mal ein Praktikum bei einem Überwacher, vielleicht kannst du das dann ja besser beurteilen.

Hö?

So war das nunmal. Vor ein paar Jahren haben die Prüfer nichtmal eine defekte Kennzeichenbeleuchtung aufgeschrieben.

Heutzutage steht im Prüfbericht o. g. defektes Birnchen.

Wie erklärst Du Dir sonst diese Vorgehensweise?

Und wieso überhaupt "Überwacher"? Bei uns heißen die Prüfer.

Geschrieben

Also alle "prüforganistaion" heißen korrekt Überwachungsorganistion.

Zudem sind von seitens des gesetzgebers die Zügel sehr angezogen worden und die Prüfer unterliegen ständig unkontrollierten nachkontrollen, was soviel heißt, der geprüfte Kundenwagen wird in deinem Beisein nachgeprüft von zwei Prüfern anderer Organisationen, beurteilt man nicht korrekt greift ein verfahrenskatalog und man kann seinen Job verlieren, das geht dann schnell, da gehört dummerweise die Pluspolabdeckung genauso dazu wie der Ölverlust oder die Leuchtweitenregulierung, für HP fahrzeuge der wahren generation natürlich nicht so interessant :)

Gast Michael_Werth
Geschrieben

Naja, aber "Birne zwei von sechs der dritten Bremsleuchte defekt" auf einem Mängelbericht zu lesen ist doch schon etwas affig, oder?

Geschrieben

Da muß ich mal wieder sehr schwammig werden,

wenn das scheinbar funktioniert bemägel ich sowas natürlich nicht, wir verstehen uns ?

Gast DerDodel
Geschrieben

Naja,

bei manchen Prüfern geht´s halt nicht, ein neun Jahre altes französisches(!) Auto "ohne Mängel" durchzuwinken.

Bei meinem ging´s :-)

Gruß,

DerDodel

Geschrieben

Hallo,

ich hab es noch nie erlebt, daß ein Prüfer Ressentiments gegen meine französischen Kandidaten hatte, eher im Gegenteil. Und 2 meiner 3 gekauften Activa V6 kamen von Prüfingenieuren.

Gruß

Torsten

ACCM andrefrey
Geschrieben

Also ich habe mit meinem Xantia auch nie Probleme gehabt.

Einzig, der Prüfer wollte die Unterlagen der AHK sehen, die hatte ich nicht dabei.

"Dann seh ich die aber in 2 Jahren!"

Das war alles, bei einem 8 Jahre alten Xantia.

Gast Michael_Werth
Geschrieben
Hallo,

ich hab es noch nie erlebt, daß ein Prüfer Ressentiments gegen meine französischen Kandidaten hatte, eher im Gegenteil. Und 2 meiner 3 gekauften Activa V6 kamen von Prüfingenieuren.

Gruß

Torsten

War bei mir bisher genauso.

Hier geht es mehr um die alte Kiste im Allgemeinen. ;)

Von dem CX sind die Prüfer immer sehr begeistert; besonders die DIRAVI hat es ihnen angetan. Sowas kennen die normalerweise nur elektrisch und in Neuwagen :D

Geschrieben

ich freue mich eigentlich immer über jeden Citroen, es sei denn es ist ein berlingo oder so'n neumodisher krams, die können dann ruhig die anderen machen :)

Geschrieben
Bei meinem BX wurde letztes mal bemängelt und auch aufgeschrieben, daß eine der sechs Birnchen der dritten Bremsleuchte defekt ist
Papier ist geduldig. Es ist doch nur ein schriftlicher Hinweis, dass ein Teil einer Beluchtungseinrichtung nicht funktioniert.

Früher (70er Jahre) hat man keine Plakette bekommen, wenn ein Rücklichtglas gerissen war. Und dieser Riss/Sprung im "Glas" war einfach nur im Plastik sichtbar, nicht offen, dass Dreck in die Leuchte kommen konnte!

Auf der anderen Seite habe ich Anfang der 90er, für meinen Jeep CJ7, selbstgebaute Federgehänge (zwecks Höherlegung) für die Blattfedern eingetragen bekommen. Der Prüfer hat nur die Materialstärke überprüft und daraufhin seinen TP8 (oder 9) Stempel eingeschlagen. Damit war die Sache erledigt.

Ich könnte noch Stunden weiter schreiben, aber das würde wohl den Ramen sprengen.

Gruß

Jørg

Geschrieben
"die Polabdeckung ist seit kurzem Pflicht"

Bei Fahrzeugen, wo sie ab Werk vorhanden ist, bestimmt.

Ein Auto, das ohne diese Abdeckung seine Betriebserlaubnis erhalten hat, kann jetzt nicht daraufhin plötzlich einen Mangel haben. Das glaube ich einfach nicht.

Glaub es. Wo ich da war musste mein Xantia und noch weitere Fahrzeuge wie z.B. ein Renault R4 diese Abdeckung nachrüsten.

Neuere Batterien haben extra dafür einen Anklipssteckplatz. Ich hab von ner Werkstatt ne richtige Abdeckung geschenkt bekommen xD

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