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C5 II 135 HDI FAP Break : Darf ich Reifen mit Geschwindigkeitsindex V fahren?


Empfohlene Beiträge

ACCM Haasiötz
Geschrieben

Darf ich Reifen mit Geschwindigkeitsindex V fahren?

Hallo,

im Fahrzeugschein bei meinem C5 II 135 HDI FAP Break sind im Brief/Schein Reifen mit der Größe 215/55R16 W eingetragen. (W =270 Km/h) Ich möchte nun auf Sommerreifen der Größe 215/55R16 V wechseln, da es die Goodyear Opti Grip nur bis V (240 Km/h) gibt. Da meine dicke aber amtlich nur 200 Km/h rennt, und die Dimensionen und der Lastindex (bei beiden 93) korrekt sind, möchte ich wissen, ob dies statthaft ist, oder ob es extra eingetragen werden muss?

Gruß

ACCM Haasioetz

C5III 135 HDI FAP Tourer, Autom., Exklusive, Technik 4, RT4 + HIFI(61000Km)//C5II 135 HDI FAP Break exklusiv, Navidrive HIFI (215000Km)// Xantia 2.0VSX (242000KM)// 2CV6(111000Km)//Gummikuh R65 (65000Km

Geschrieben

Hallo,

die V-Reifen einfach montieren, bedeutet erloschene Betriebserlaubnis.

Eine entgültige und verbindliche Aussage erteilt jede Tüv-Stelle.

Gruß Herbert

Geschrieben
Hallo,

die V-Reifen einfach montieren, bedeutet erloschene Betriebserlaubnis.

Eine entgültige und verbindliche Aussage erteilt jede Tüv-Stelle.

Gruß Herbert

wenn gewisse Bedingungen eingehalten werden, erlischt sie nicht !

Geschrieben
wenn gewisse Bedingungen eingehalten werden, erlischt sie nicht !

kannst du das genauer ausführen?

Geschrieben

sag ich doch.

wenns möglich ist, von einer Prüfstelle absegnen lassen, eintragen lassen und dann montieren.

Gruß Herbert

Geschrieben
.

von einer Prüfstelle absegnen lassen, eintragen lassen und dann montieren.

Gruß Herbert

Bei Eintragung gibts doch meines Wissens nach einen neuen Fahrzeugschein, der jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 heißt. In dieser ist nur noch eine Reifengröße eintragbar..... Bei meinem derzeitigen Xantia sind das die 175/70R14, Werksseitig hatte und hat der allerdings 185/65R14, die allerdings nun nirgends erwähnt stehen......

Da "V" der Geschwindigkeitsindex ist, ist es technisch kein Problem, solange der zugehörige Wert um einen gewissen Prozentsatz über der in den Papiern angegebenen Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit liegt. Im Zweifelsfall bei Citroen nach einer Reifenfreigabeliste fragen.

Falk

Geschrieben
Bei Eintragung gibts doch meines Wissens nach einen neuen Fahrzeugschein, der jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1 heißt. In dieser ist nur noch eine Reifengröße eintragbar..... Bei meinem derzeitigen Xantia sind das die 175/70R14, Werksseitig hatte und hat der allerdings 185/65R14, die allerdings nun nirgends erwähnt stehen......

Falk

Die Zulassungsstellen haben weiterhin alle Angaben im PC.

Man muß sich nur rechtzeitig wehren und auf alle Eintragungen bestehen.

Gruß Herbert

Geschrieben
Hallo,

die V-Reifen einfach montieren, bedeutet erloschene Betriebserlaubnis.

Eine entgültige und verbindliche Aussage erteilt jede Tüv-Stelle.

Gruß Herbert

Falsch, hat der eine BBH von 200 reichen V Reifen vollig aus, da wird dir kein Prüfer ärger machen.

Kannste montieren und fahren, keine abhnahme notwendig, kein einfluss auf die betriebserlaubniss.

Geschrieben

Also gut,

dann glaub ich das malicon7.gif

Gruß Herbert

Geschrieben

denn es ist so das die prüfer den sog. Reifenrechner, der die max. achslast und die BBH berücksichtigt zu grunde legen und nicht den Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex der zu erstellung der Betriebserlaubnis gerade montiert war, so kommt das zustande.

Geschrieben
denn es ist so das die prüfer den sog. Reifenrechner, der die max. achslast und die BBH berücksichtigt zu grunde legen und nicht den Reifen mit dem Geschwindigkeitsindex der zu erstellung der Betriebserlaubnis gerade montiert war, so kommt das zustande.

Dann werd ich das in Zukunft so handhaben. Hab die Kunden in solchen Fällen bisher immer zur Prüfstelle geschickt.

Danke und Gruß

Herbert

Geschrieben

reifenrechner gibt es auf jeder homepage der überwacher, hoffe ich jedenfalls

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