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Geschrieben

eine frage, kann ein ami6 mit visamotor noch ein h-kennzeichen, bekommen, und ist der motor ein problem für das fahrgestell? mal hören was ihr meint-gruss gunter

Geschrieben

Naja, wenn Du auf jemanden triffst, der von Ami6, Visa- und Entenmotoren und dessen Unterschiede keine Ahnung hat, dann dürfte das kein Problem sein, solange Du ihn nicht darauf ansprichst. Ein Citroen A-Modell Kenner wird Dir das Hakenzeichen wahrscheinlich eher verweigern...

Ein zeitgenössischer Umbau kann es aufgrund der Tatsache, dass der Visamotor erst einige Jahre später kam, ja nicht sein...

Geschrieben

und passen dürfte der relativ "unproblematisch" sowieso nur an baujahr 1968/69, davor war doch fast alles ganz anders. außerdem, was macht es für einen sinn? leute, lasst doch die autos mal original, der visa hat im ami6 nichts zu suchen.

Geschrieben

die frage ist nicht ob sinn oder nicht, es ist ein angebot, und ich bin unentschlossen, ob ich das weiter verfolgen soll. gunter

Geschrieben

das fahrgestell wird wohl mit dem geringen mehrgewicht keine schwierigkeiten haben, antrieb und bremsen auch nicht. das h-kennzeichen darf er nicht bekommen. aber man kann ja auch zurückbauen auf original.

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

Es gibt leicht unterschiedliche Auffassungen von "zeitgenössischer Umbau". Die einen sagen "muß innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt sein", die anderen "muß mindestens vor 20 Jahren erfolgt sein". Beim 30 Jahre alten Wagen ist das ja das gleiche. Wie das bei älteren ist, ist dann wohl Auslegungssache.

Schwieriger, aber nicht unmöglich, ist es aus alten Teilen jetzt was zu bauen, was auch vor 20 oder mehr Jahren möglich war. Es gibt Beispiele wo das ging und andere, die damit keine Erfolg hatten.

Ich würde sowas vorher mit dem Prüfer besprechen und bei Erfolg das ganze nicht groß rumposaunen oder irgendwo posten. Gab vor einiger Zeit hier mal so eine "Ami Super Ente mit H-Kennzeichen" Diskussion, die sehr schnell alles andere als sachlich war.

Schweigen und geniessen ist oft genug die besser Wahl.

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)
Es gibt leicht unterschiedliche Auffassungen von "zeitgenössischer Umbau". Die einen sagen "muß innerhalb der ersten 10 Jahre erfolgt sein", die anderen "muß mindestens vor 20 Jahren erfolgt sein".

Gruß

Das ist nicht die einen sagen dies die anderen sagen das. Genau so steht es in den Vorschriften drin. Es steht drin, daß der Umbau in den ersten 10 Jahren des Autolebens erfolgen mußte. Es steht aber AUCH drin, daß die Umbauten mindestens 20 Jahre alt sein müssen.

Also einerseits bedeutet das, daß z.B. ein Umbau auf Gasantrieb in den ersten 10 Jahren erfolgen mußte, sonst kein H-Kennzeichen. Andererseits heißt das, wenn ein Fahrzeug vor 20 Jahren auf Gas umgerüstet wurde bekommt er auch ein H-Kennzeichen. Aber wenn z.B. das Auto 40 Jahre alt ist und vor sagen wir mal vor 25Jahren ein Gas-Umbau bekam, bekommt er ein H-Kennzeichen, aber andererseits darf er keines bekommen, da im anderen Satz drin steht, daß der Umbau in den ersten 10Jahren abgespielt haben muß - was nun?? .... Deutschland und seine Gesetze .....

Und dann gibs da noch zeitgenössisches Tuning.... z.B. man Restauriert einen Visa Super X und macht während der Restauration einen Visa GTi daraus. Er kann auch ein H-Kennzeichen bekommen, da es dieses Auto vor 30 Jahren wirklich so gab, auch wenn der Umbau erst vor Kurzem geschah.

Genauso bekommt ein AmiSuper mit Enten-Karosse ein H-Kennzeichen, da es diese Umbauten in der Bauzeit des AmiSuper wirklich gab = zeitgenössisches Tuning.

Wobei Ami mit Visa-Motor in der Bauzeit des Amis nicht möglich war, da der Visa gut 10 Jahre später kam, also kann der Umbau auch nicht während der ersten 10 Jahre erfolgt sein = kein zeitgenössisches Tuning = kein H-Kennzeichen

Bevor du dann damit ein H-Kennzeichen bekommst, müßtest du den Ami nochmal min.20Jahre mit Visa-Motor fahren (eingetragen muß er sein, als Beweis in 20 Jahren, daß er 20 Jahre drin ist)....

Davon mal abgesehen, daß man den Visa-Motor im NORMALFALL nicht eingetragen bekommt, da die Auspuffanlage des Visa nicht unter die A-Modell paßt. Eingetragen gesehen hab ich es trotzdem schonmal in einer Ente

MfG DS

PS:bin mal gespannt wann der erste seinen BX 14 zu einem 4TC umbaut :D

Bearbeitet von EntenDaniel
Flying Duck-Man
Geschrieben

Letzendlich liegt alles beim Prüfer - ist Ermessenssache -

Mir schrieb mal jemand in den Prüfbogen unter Reifen/Räder

"NICHT ORIGINAL/NACHBILDUNG"

Soll ich mit 50 Jahre alten Reifen kommen? Klar, dann wäre es original, aber nicht tüv-fähig, haha!

Ein anderer Prüfer (bei anderem Fahrzeug) schrieb unter Reifen:

"ORIGINAL", obwohl es natürlich n e u e Reifen waren...

also, was jetzt?

Gruß,

Udo

Geschrieben (bearbeitet)
Letzendlich liegt alles beim Prüfer - ist Ermessenssache -

Mir schrieb mal jemand in den Prüfbogen unter Reifen/Räder

"NICHT ORIGINAL/NACHBILDUNG"

Soll ich mit 50 Jahre alten Reifen kommen? Klar, dann wäre es original, aber nicht tüv-fähig, haha!

Ein anderer Prüfer (bei anderem Fahrzeug) schrieb unter Reifen:

"ORIGINAL", obwohl es natürlich n e u e Reifen waren...

also, was jetzt?

Gruß,

Udo

Hallo,

ich denke auch, dass es Ermessenssache ist, was H-fähig ist und was nicht. Im Zweifelsfall würde ich einfach verschiedene Prüfstellen anfahren und persönlich anfragen. Letztlich dient ein Umbau auf Scheibenbremsen ja auch der Verbesserung der Verkehrssicherheit, dito, der Umbau auf Visamotor. Mit diesem Argument kann! ein solcher Umbau durchaus akzeptiert werden - muss er aber nicht! Wichtig ist auch, dass der Visamotor von 1978 stammt und die letzte Entwicklungstufe des 2CV bzw AMI-Triebwerks darstellt, auch diese Argumente können ziehen. Im Zweifelsfall kann man sich natürlich auch einfach dumm stellen und gar nichts vom Umbau erzählen. Auch dies hat eine gewisse Erfolgsaussicht, bedeutet aber in der Praxis Fahren ohne Betriebserlaubnis, mit allen rechtlichen Konsequenzen (die ziemlich heftig sind), falls mal was passiert.

Gruß

V.

P.S.. ich habe mal angefragt, ob eine 63er Ente mit 2CV6 -Technik (inklus. Scheibenbremsen) H-fähig wäre und siehe da, sie wäre - insofern zählt in der Praxis wirklich auch das Ermessen des Prüfers und nicht nur die entsprechende Vorschriften (danach wäre es nämlich meines Wissens nicht möglich).

Bearbeitet von Vincent2
Geschrieben

hallo vincent, der motor ist wohl eingetragen, also dürfte es wegen der versicherung keine schwierigkeiten geben, aber das h-kennzeichen ist offensichtlich von vielen subjektiven fakten des prüfers abhängig. gruss und danke gunter

Geschrieben

Visa-Motor im Ami6 eingetragen ... mir fehlen die Worte

Flying Duck-Man
Geschrieben

Na ja, wenn ich ein Prüfer wäre (zum Glück bin ich es ja nicht!), dann würde ich A L L E Ami Motoren akzeptieren, aber keine fremden, die haben, historisch gesehen, dort nichts zu suchen.

In eine 63er Ente einen 27 PS Motor halte ich auch für nicht gut, weil die Motorisierung von 16 PS ja einen Hauptteil der Historie darstellt.

Vielleicht noch den 3cv Motor mit 21 PS, oder einen anderen, den es zu dieser Zeit bei Cit. gab...

Wie gesagt, man kann darüber streiten. Ich habe auch schon von jemandem gehört, der baute sich in seine Traction einen BX Diesel Motor ein, aber ich weiß nicht, ob das H-fähig wurde.

Gruß,

Udo

Geschrieben
.

In eine 63er Ente einen 27 PS Motor halte ich auch für nicht gut, weil die Motorisierung von 16 PS ja einen Hauptteil der Historie darstellt.

Vielleicht noch den 3cv Motor mit 21 PS, oder einen anderen, den es zu dieser Zeit bei Cit. gab...

.

Gruß,

Udo

Hallo Udo,

den 21PS-Motor aus dem 3CV habe ich als Alternative auch angedacht ;-)

Gruß V.

  • 4 Jahre später...
Geschrieben

Hallo zum H-Kennzeichen mal eine Frage: ich fahre einen Ami 6, Baujahr 1969 mit 32 PS. Ein H-Kennzeichen würde ich wohl bekommen, weil der Wagen TOP im Originalzustand ist. An Steuer zahle ich 151,85. Lt. Finanzamt müsste ich bei einem H-Kennzeichen ca. 40 € mehr zahlen. Warum dann ein H-Kennzeichen?

Gruß

Fred

Geschrieben
.... Warum dann ein H-Kennzeichen?...

Naja, Fahrzeuge von 17 bis 66 KW (23 – 90 PS) werden pauschal mit ca. 60€ in der Haftpflichtversicherung berechnet. Und die TK ca. 20 € (bei 150 € SB und bei einem Fahrzeugwert von 5000 €, ...bei 10.000 € Fahrzeugwert dann 40 € TK Prämie bei 150 € Selbstbeteiligung) .

Geschrieben
[...] Warum dann ein H-Kennzeichen?

Weil Du damit in einer Umweltzone fahren dürftest. Ansonsten macht es wenig bis keinen Sinn.

Geschrieben

Mein Ami 8 hat auch H. Ausschließlich wegen der schwachsinnigen Umweltzone.

ACCM Oliver Weiß
Geschrieben

H-Kennzeichen macht finanziell ab rund 800ccm Sinn weil die Steuer für H-Kennzeichen eine Pauschale ist, völlig unabhängig von Hubraum oder sonstiges.

Manche Versicherungen bieten einen Bonus fürs H-Kennzeichen...

Geschrieben
Weil Du damit in einer Umweltzone fahren dürftest. Ansonsten macht es wenig bis keinen Sinn.

Hallo,

mach einfach ein H-Gutachten und zeige es beim Zulassen nicht vor. Jetzt noch ein Kennzeichen mir 2 Buchstaben und 4 Ziffern oder ein Saisonkennzeichen bei denen kein H möglich ist.

Dann eine Kopie vom H-Gutachten hinter die Windschutzscheibe klemmen und Umweltzonen sind dann auch möglich. So bleibt die Steuer bei 150 €. Mir ist nicht bekannt, dass ein H-Gutachten auch eingetragen werden muss.

Bei meinem BX habe ich die Gasanlage auch erst nach 2 Jahren bei der Zulassungstelle eintragen lassen, weil ich wieder zum TÜV musste. Hat keinen gejuckt.

Gruß

Oliver

Geschrieben

Davon mal abgesehen, daß man den Visa-Motor im NORMALFALL nicht eingetragen bekommt, da die Auspuffanlage des Visa nicht unter die A-Modell paßt. Eingetragen gesehen hab ich es trotzdem schonmal in einer Ente

Was hat die Auspuffanlage damit zu tun? Sie ist lediglich verschraubt und somit jeder Zeit tauschbar. Ab incl. der Wärmetauscher alles andere ist von den A-Modellen zu übernehmen. Bastelei ist es keine, sondern normales "Enten-schrauben". Die Details sind an anderer Stelle tückisch... Eine Eintragung habe ich hinter mir. Es ist möglich. Vielleicht hat Manni (ehemals aus Daun) noch die Papiere meiner ehemaligen Akadiane, die bei ihm in Zahlung ging.
Geschrieben
Hallo,

Mir ist nicht bekannt, dass ein H-Gutachten auch eingetragen werden muss.

Das kenne ich anders! Alle Änderungen am Auto müssen nach der Begutachtung in den Papieren vermerkt werden, das gilt auch für den Eintrag "Oldtimer".

Geschrieben
Das kenne ich anders! Alle Änderungen am Auto müssen nach der Begutachtung in den Papieren vermerkt werden, das gilt auch für den Eintrag "Oldtimer".

Aha, ein Zustands-Gutachten ist also eine Änderung am Auto, das muß einem ja gesagt werden.

Was ich an meinen Landsleuten so liebe, ist der weit vorauseilende Gehorsam. Leichter kann man es einer Diktatur nicht machen.

Geschrieben
Aha, ein Zustands-Gutachten ist also eine Änderung am Auto, das muß einem ja gesagt werden.

Was ich an meinen Landsleuten so liebe, ist der weit vorauseilende Gehorsam. Leichter kann man es einer Diktatur nicht machen.

Genau genommen macht man sich dabei der Steuerhinterziehung schuldig. Das ist ein ernstes Vergehen. ;-()

Geschrieben (bearbeitet)

Hm, ich werde über Selbstanzeige ernsthaft nachdenken, versprochen.

Umweltzone ohne Eintritt ist ja fast wie Schwarzfahren in der Trambahn.

Bearbeitet von der_Glufy
Geschrieben

diese Aussage ist m. E. nicht korrekt. Das Befahren der sogenannten Umweltzonen ist in der "Fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" geregelt. Hier gibt es bundeseinheitliche und lokale Regelungen. Unter den bundeseinheitlichen Regelungen (Anhang 3, Ziffer 10) sind auch die Ausnahmen für Oldtimer gem. § 2 Nr. 22 der FZV geregelt.

Bei den dort beschriebenen Ausnahmen heißt es u. a. :

10. Oldtimer (gemäß Â§ 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.

Danach muss es sich also nicht nur um einen Oldtimer im Sinne der FZV handeln, sondern das Fahrzeug muss auch ein Kennzeichen gem. § 9 FZV (H-Kennzeichen) oder gem. § 17 FZV (rotes Oldtimer Wechselkennzeichen) haben.

Jürgen

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