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Geschrieben

Nicht jeder Ingenieur beherrscht das Vertragswesen, klar! Es stellt sich die Frage, ob er in der technischen Entwicklung führend ist oder aber sein technisches Wissen in der Geschäftsleitung und damit auch in den Verträgen einbringt. Wenn ich heute die Studienvielfalt der ETH Zürich (eine der führenden technischen Universitäten) betrachte, dann darf man doch behaupten, dass auch der Ingenieur heute die Möglichkeit hat, sich im Vertragswesen zu schulen. Ohne juristische Kenntnisse kann ein Ingenieur mit Sicherheit nicht an Vertragsverhandlungen seiner Firma teilnehmen, sonst versteht er einfach nur noch Bahnhof! Es gibt heute ganz gezielte Nachdiplomstudien, welche zu erweitertem juristischen Wissen verhelfen. Ja, ich möchte sogar behaupten, dass solch weitergeschulte Ingenieure vom Vertragswesen in ihrer Branche weit mehr verstehen als irgendwelche Feld-und-Wiesenanwälte, die sich ausschliesslich im kleinbürgerlichen Privat- und Strafrecht herumtummeln. Wie der Ingenieur, so muss sich heute auch der Jurist stetig weiterbilden. Fachanwälte und Fachingenieure treffen sich irgendwann in der Mitte. Ein Anwalt ohne technisches Verständnis für eine bestimmte Wirtschaftsbranche ist ebenso verloren wie umgekehrt der Ingenieur ohne Rechtsverständnis. Ich will keine Berufsrichtung angreifen, aber tatsächlich sind Ingenieure ohne Rechtkenntnisse zumindest eine schwierige Gruppe. Gleiches kann man allerdings auch von gewissenhaften Ärzten sagen, die das Recht allein auf Hypokrates zurückbuchstabieren. Wer als Ingenieur in einer bestimmten Industriewelt zu Hause ist, der vermag durchaus Verträge vorzubereiten und abzuschliessen. Mit der Zeit handelt es sich da ja um branchenübliche Standardverträge. Solange der Rechtsdienst der Firma oder der beauftragte Firmenanwalt ein korrigierendes Auge darauf werfen darf und kann, sind keine grösseren Unfälle zu erwarten, zumal der juristisch geschulte Ingenieur, wenn er denn nicht zu überheblich ist, selbst merkt, wann ein Vertrag infolge besonderer Tücken durch den Juristen überprüft werden sollte.

Gruss Jürg

Geschrieben (bearbeitet)

Weiter werde ich mich mich Deinen obigen Ausführungen nicht beschäftigen. ..

Das steht Dir frei. Dann will ich im Interesse der Versachlichung abschließend festhalten, dass

1. Du der Auffassung widersprichst, wonach das im Jahre 2001 außer Kraft gesetzte AGB-Gesetz auf Vertragsinhalte, die der Verbraucher mitgestaltet hat, nicht anzuwenden war

2. Du der Auffassung widersprichst, wonach die Freiheit des einzelnen Verträge zu gestalten - auch "Vertragsfreiheit" genannt - mit dem Art 2 Abs. 1 GG in Relation steht.

Bearbeitet von -albert-
Geschrieben (bearbeitet)
... oder der beauftragte Firmenanwalt ein korrigierendes Auge darauf werfen darf und kann, sind keine grösseren Unfälle zu erwarten, zumal der juristisch geschulte Ingenieur, wenn er denn nicht zu überheblich ist, selbst merkt, wann ein Vertrag infolge besonderer Tücken durch den Juristen überprüft werden sollte.

Hallo Jürg,

Du verstehst sehr gut, wie das in der Praxis funktioniert!

"Mein Anwalt" ist Fachanwalt für Wirtschaftsrecht, der meine GmbH bereits in ihrer Gründung begleitet hat und seither für mich tätig ist. Die täglichen Rechtsgeschäfte erledige ich ebenso selbst wie die Hausfrau, die ganz ohne Anwalt jeden Tag in den Supermarkt geht und dort einen Kaufvertrag abschließt. "Meinen Anwalt" befrage und mandatiere ich gegebenenfalls dann, wenn ich mich unsicher fühle und wenn die Sache wichtig ist.

Gruß, Albert

P.S. Um aufs Thema dieses Forums zurückzukommen: Das ist mit den Citroëns genau so. Wenn ich etwas nicht selbst machen kann - was in den meisten Citroën-Fällen der Fall ist - dann erhält die Werkstatt ein Mandat.icon12.png

Bearbeitet von -albert-
Geschrieben
Hallo,

dieses Ausbildungsniveau reicht nach Jan doch höchstens für die Kategorie "Keine Ahnung, aber Rundschnitt."icon12.png

Die Freiheit des Einzelnen, seine Angelegenheiten mit Verträgen zu regeln, ist in Art 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich verankert. Das BGB stellt in § 311 Abs. 1 BGB klar, dass Rechte und Pflichten entweder durch Gesetz oder durch Vertrag begründet werden.

Schrieb ich irgendetwas von Ausbildung? Eine Ausbildung schließt m.M. nicht mit einem Diplom ab....

Geschrieben
Das steht Dir frei. Dann will ich im Interesse der Versachlichung abschließend festhalten, dass

1. Du der Auffassung widersprichst, wonach das im Jahre 2001 außer Kraft gesetzte AGB-Gesetz auf Vertragsinhalte, die der Verbraucher mitgestaltet hat, nicht anzuwenden war

2. Du der Auffassung widersprichst, wonach die Freiheit des einzelnen Verträge zu gestalten - auch "Vertragsfreiheit" genannt - mit dem Art 2 Abs. 1 GG in Relation steht.

1. Von mir aus kannst Du jeden Tag für Deinen Laden Verträge entwerfen. Daran ist nichts auszusetzen. Ob Verträge etwas taugen, zeigt sich ohnehin erst im Streitfall.

2. Wie die Praxis arbeitet und funktioniert, ist Woche für Woche über 50 Stunden Gegenstand meiner Arbeit, für mich also nicht Neues oder Unbekanntes.

3. Ich finde es anmaßend und unverantwortlich juristische Halbwahrheiten mit dem Brustton einer Überzeungung hier hereinzuschreiben, die viele Leser unzutreffend Glauben lässt, da schriebe jemand mit entsprechendem Hintergrund.

4. Der von Dir propagierten "Versachlichung" wäre es dienlich, anderen Forumsmitgliedern, in diesem Fall mir, nicht irgendwelche DEINER Schlussfolgerungen als meine Äußerung hinzustellen. Derartiges ist eine weitere Anmaßung, die ich mir verbitte.

Wenn jemand wissen will was ich meine, mag er sich bitte aussschließlich MEINE Beiträge durchlesen.

Geschrieben
Hallo Jürg,

Du verstehst sehr gut, wie das in der Praxis funktioniert!

"Mein Anwalt" ist Fachanwalt für Wirtschaftsrecht, der meine GmbH bereits in ihrer Gründung begleitet hat und seither für mich tätig ist. Die täglichen Rechtsgeschäfte erledige ich ebenso selbst wie die Hausfrau, die ganz ohne Anwalt jeden Tag in den Supermarkt geht und dort einen Kaufvertrag abschließt. "Meinen Anwalt" befrage und mandatiere ich gegebenenfalls dann, wenn ich mich unsicher fühle und wenn die Sache wichtig ist.

Gruß, Albert

/icon12.png

Und schon wieder so eine Halbwahrheit... Es gibt in Deutchland keinen "Fachanwalt für Wirtschaftsrecht". Schau mal in die FAO. Wer den Begriff "Fachanwalt" benutzt, sollte da schon ein Minimum an begrifflicher Genauigkeit einzuhalten in der Lage sein.

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