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Geschrieben

Also, ich habe da mal kurz recherchiert:

Kaufvertrag - Schadensersatzpflicht

Der Käufer hat bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen wahlweise neben dem Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) auch einen Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung.

Laut www.wissen.de:

Wandlung

Bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. 1. 2002 das Recht des Käufers, den Vertrag im Falle eines Mangels der Kaufsache rückgängig zu machen; abgelöst durch ein im Wesentlichen inhaltsgleiches Rücktrittsrecht des Käufers (§§ 437 Ziffer2, 440, 323, 326 Abs.5 BGB).

Damit ist alles klar:

Wandlung ist der Rücktritt vom Kaufvertrag OHNE die Verpflichtung ein neues oder anderes Gut vom Verkäufer zu erhalten!!!

Greetz

Kugelblitz

Geschrieben

Ok, dann nehme ich alles zurück, sorry.

Als ich meinen C5 letztes Jahr zurückgegeben habe, musste ich einen

anderen neuen Citroen bestellen, damit eine "Wandlung" (Zitat Citroen)

möglich sei. Daher war ich der Annahme, dass eine Wandlung im Gegensatz

zur Rückgabe ein Umtausch sein muss.

Martin

  • 2 Wochen später...
ACCM Marcus Zirwes
Geschrieben

Just for Info:

Sieht so aus als ob es doch vor Gericht geht. Die CDAG rührt sich wie immer nicht, Händler auch nicht. Es sieht zwar danach aus als ob der Fehler mit dem XM Bitron momentan behoben wäre, aber der Rest muss ja auch noch geklärt werden.

Schau mer mal was den so geschieht,

bis dann,

knutschknuddel
Geschrieben

Was da pasieren wird? Ist doch klar, die drehen den Tacho um 730 km zurück.

Geschrieben

Also ich verstehe den Händler nicht, mein Händler hat sich auch schonmal etwas gesleistet:

Ich habe den Xantia hingestellt, weil ich den Verdacht hatte dass die Vorderen Hydraulikkugeln hinüber sind, mit dem Auftrag sich die Sache nur einmal anzusehen und mir zu sagen was notwendig sei.

Als ich wieder kam hatten sie nicht nur alle 7 Kugeln getauscht, sondern auch Scheibenwischer, Bremsbeläge (die noch in Ordnung waren, aber angeblich bald probleme gemacht hätten, genauso wie die hinteren Hydraulikkugeln), und die jährliche Pickerlüberprüfung (also den TÜV) gemacht, für den ich berits beim Automobilclub bezahlt hatte.

Alles in allem eine Rechnung über 1200 Euro, mit dem Kommendar: Jetzt gibts länger keine Probleme mehr.

Offensichtlich hatten sie angenommen dass mein Vater der ja Arzt ist diese Rechnung aus der Portokasse zahlen würde (er ist selbst mit seinem Xantia in der Werkstätte und lässt sich solche Sachen eher gefallen). Leider war ich aber Schüler, und musste die Erhaltung des Wagens mit Ferialjobs finanzieren, also habe ich etwas aufgedreht und sofort einen Preisnachlass um 500 Euro erhalten, was mir fast peinlich war, seither lasse ich nichts schlechtes über den Händler kommen, der auch fachlich sehr gut ist, und ausserdem auch bereit ist gebrauchte Ersatzteile zu Schrottpreisen zu besorgen (wir hatten einmal einen Frontschaden bei einem BX).

Unfreundlich ist auch nie wer gewesen, als Kunde wird man sehr zuvorkommend behandelt, selbst mit 21 Jahren, und offensichtlich nicht soviel Kohle.

Wie man jemanden Verkraulen kann der sich gerade ein neues Auto gekauft hat, weiss ich nicht, schliesslich gibt es ja relativ einfache Möglichkeiten so etwas zu bereinigen, zB. mit einer Gutschrift oä.

Überhaupt ist es erstaunlich wie deutsche Autohändler offensichtlich ihre Kundschaft behandeln, in Österreich könnte so einer am nächsten Tag zusperren.

Geschrieben

@ max416

Du hast eine Fehlersuche in Auftrag gegeben !?!?

Keine Generalüberholung des Fzg´s !!!!!!

z.B.: Einen fast neuen TÜV einfach nochmal zu machen - oder nur berechnen, ist seeehr unseriös . . .(mir liegen da deutlich härtere Worte auf der Zunge !!)

Auch mit den 500 Euro nachlass würde der Händler in D immer noch keine chance vor Gericht haben !!!!!

Du lässt Dich damit einwickeln ?

Dann garantiere ich Dir, das der Händler beim nächstenmal wieder hinlangt.

Vorbeugen kannst Du nur mit exakten schriftlichen Aufträgen.

Dann kann er nicht ungefragt TÜV und Bremse mitmachen.(-oder anderes)

Ausserdem hieß der Auftrag(schriftlich?): Federkugeln vorn Prüfen und NICHT alle tauschen !!!!!!

Überlege Dir ob Du wieder zu diesem Händler gehst - oder dort vielleicht juristisches Vorgehen andeuten.

Kann manchmal wunder wirken.

Gilt auch für Deinen Vater - wer stillhält wird geschröpft ....

Geschrieben

Was habe ich davon?

Inzwischen ist ein Jahr vergangen, und ich hätte die meisten Reparaturen sowiso machen müssen, die Überprüfung hat er mir dann eh nicht berechnet und 700 statt 1200 Euro sind auch nicht schlecht. Wahrscheinlich hätte ich das meiste auch in Auftrag gegeben, wenn er mich angerufen hätte (ich will ja nicht alle Wochen in die Werkstatt), geärgert hat mich dass ich vor vollendete Tatsachen gestellt wurde.

Wegen sowas zu einem Anwalt zu gehen finde ich lächerlich. Anwälte sagen immer man ist zu 100% im Recht, das ist ihr Job, und das Geld kriegen sie auf jeden Fall.

Nochmal passiert sowas sicher nicht, da reicht auch eine mündliche Absprache, weil sie wissen dass ich dann wieder im Verkaufsraum im Dreieck springe, wie beim letzten mal, und das hat ihnen garnicht gefallen.

Wie soll ich Vertrauen in den Händler haben wenn ich ihm ständig mit Klagen drohe?

Und wie gesagt: er ist uns nicht nur in der Sache oft entgegengekommen.

Sowas kann man sich auch so ausmachen, wie sollte ich vor Gericht beweisen dass ich den Auftrag nicht erteilt habe?

Geschrieben

Nach einem Jahr ist natürlich zu spät . . .

Ob Du mit Anwalt drohst oder gar aktiv wirst musst Du selbst wissen und hängt mit den sonstigen Leistungen und Umgangsformen des Händlers zusammen.

Wie gesagt . . . . musst Du wissen . . . .

Aber ich bleibe dabei - nur Schriftliche Aufträge - mit Durchschrift für den Kunden.

Dann kannst Du im zweifel auch vor Gericht.

Aber dann ist es meistens auch nicht nötig weil der Auftragsnehmer erst gar nicht übermütig wird.

Fazit : Beiderseitige zufriedenheit und lange Geschäftsbeziehungen ohne abenteuerliche Kosten für die Kunden.

Geschrieben

@max416 und XM Ralf,

Ich hatte den Fall auch schon mal bei meinem damaligen VW Haendler mit meinem Golf. Er sollte nur nachschauen was da am Motor los ist (irgendwas tropfte) und mir bescheid geben. Nichts gehoert. Als ich wiederkomme sind im Motro Dichtungen getauscht.

Zack die Rechung auf dem Tisch...

Als ich mich beschwere, dass ich doch erst einen Anruf haben wollte, verdutzes Staunen "ja hat Sie da keiner Angerufen?"

Dann hat man nach allgemeiner betretenheit sich 100mal bei mir entschuldigt.

Bei der naechsten Reperatur die fuer dieses Fahrzeug anstand standen dann auf der Rechnung nur die Ersatzteile, Arbeitszeit hatte man nicht berrechnet.

Alex

  • 2 Wochen später...
ACCM Marcus Zirwes
Geschrieben

Hallo ACC´s,

es gibt die CDAG doch noch!! Rechtsanwalt hat jetzt von der Rechtsabteilung antwort bekommen. Diese besagt, da sich jetzt doch nicht mehr an den Verkäufer gebunden Bin (EUROCASION Garantie). Das ist leider das einzige gute neue, den wie zu erwarten war ist der Fehler nach ca. 800km wieder aufgetreten und wird wohl jetzt bald wieder permanent auftreten (Erfahrung der letzten Bitron tauschaktionen). Hat irgendwer da draussen den Fehler auch schon mal gehabt???

Zur Erklärung: Motor ist ein V6 24Ventiler, Xantia X2 Break.

Problem:Rote Leuchte in der Kühlwassertemperaturanzeige geht bei ca. 80 Grad mit der Stop Leuchte an. Der Fehler scheint sporadisch zu sein.

Bisher durchgeführte Maßnahmen: Bitron getauscht, Kabelbrücke gemäß Rundschreiben ergänzt, Temperaturfühler getauscht, wieder Bitron getauscht, wieder Bitron gegen XM Bitron getauscht, Fehler wieder da.

Ich vermute das irgendein Teil im Schaltkreis das Bitron mit der Zeit in den Bitronhimmel schickt. Könnte aber auch noch ein Problem mit dem Instrument selbst sein, da dies das einzige nichtgetauschte Teil ist.

Wer weiß Rat, hat den Fehler selber schon mal gehabt??

Vielen dank im vorraus,

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