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Geschrieben

Hallo alle zusammen,

ich biete hier meine getönten Rückleuchten für Y4 an, die Rückleuchten gibt es mit ABE. Wer Bilder sehen weill kann sich gerne melden, dem schicke ich eine Mail zu.

Zum Preis, da es neue Rückleuchten waren, die dann zum Tönen gegangen sind, sollten da schon 150€ rumkommen aber auch dadrüber lässt sich verhandeln.

Gruß Raphael

Geschrieben

Wie kriegt man ne ABE fürs Lasieren? Soweit mir bekannt, ist das Überziehen von Leuchten mit Lack verboten.

Geschrieben

Moin,

ich vestehe nicht wieso es so verbreitet ist, das man dafür deine ABE bekommt.

Der Tüv schaut nur danach das es Leuchtmittel noch hell genug sind, und meine ABE ist direkt vom TÜV, ich hatte die bei mir auch eingebaut. Und nie Ärger gehabt, zumal 80% aller Rückleuchten ( für VW, Opel) die Getönt sind, alle ABE`S bekomme. Ich kann dir die ABE gerne schicken

Geschrieben

Eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) hast Du ganz sicher nicht bekommen, höchstens eine Eintragung (sprich: Einzelbetriebserlaubnis).

Geschrieben

Generell ist es untersagt, Rückleuchten selber nachzutönen. Es ist aber tatsächlich möglich, eine Einzelabnahme für die getönten Rückleuchten durchzubekommen - Bedingung ist dann aber u.A., daß getrennte Reflektoren montiert werden... (und die sehen MAU aus ^^)

Geschrieben

Also nochmal,

ich habe einen Nachweiß gemäß Â§19, was beim nächsten Mal wenn Möglich in den Fahrzeugschein eingetragen werden soll. Ich hatte es nicht, stört die Rennleitung auch nicht.

Geschrieben

aha, §19 ist ein teilegutachten, keine abe.

ein teilegutachten muß eingetragen werden (§19, 19.1).

ein teil mit abe brauch nicht eingetragen werden, dies ist hier unnötig.

kleiner unterschied mit großer wirkung.

mfg hoschi1

Geschrieben
Also nochmal,

ich habe einen Nachweiß gemäß Â§19, was beim nächsten Mal wenn Möglich in den Fahrzeugschein eingetragen werden soll. Ich hatte es nicht, stört die Rennleitung auch nicht.

...Schwein gehabt, daß das die Jungs net interessiert hat. :D

Geschrieben

Die Jungs waren schon damit überfordert, dass die Nummer finden die auf dem Gutachten steht. Rennleitung halt. Und man kann immer ein auf blöd tun, hast ja dann 7Tage Zeit wenn die dich Anscheißen. Zudem es ja schon ein Gutachten ist, musst du zum Eintragen auch nicht zum TÜV, GTÜ reicht

Geschrieben

Also ausschauen tun die Rücklichter genial. Leider bezieht sich das Gutachten nur auf die eine Fahrgestellnummer und ist nur im Original gültig.

Ob man das als Vorlage für ne ähnliche Eintragung hernehmen kann, hängt dann von der Einstellung und Tagesform des Prüfers ab :D

Geschrieben

Wie gesagt es ist ein gültiges Gutachten, nur nach Lust und Laune, dürfen die TÜV-Menschen nicht gehen.

Generell müssen sie es ohne Mängel anerkennen, aber wir kennen ja die Leute vom TÜV:-)

Geschrieben
nur nach Lust und Laune, dürfen die TÜV-Menschen nicht gehen

Na das sag mal meinem letzten Prüfer...15 Jahre TÜV und dann auf einmal fehlt die Polkappe die angeblich Serienmäßig verbaut gewesen sein soll - ein netter Hinweis hätte gereicht, aber hat mir direkt ne Nachuntersuchung aufs Auge gedrückt.

Von Untersuchungen bei GTÜ will ich garnicht anfangen, die habne mir mehr kaputt gemacht als untersucht!

Aber das driftet zu sehr vom Thema ab...

Wie gesagt, ohne ABE muss jeder der sich diese Rücklichter einbauen will eine Einzelabnahme machen lassen. Ist genauso wie mit Felgen die nicht für das Fahrzeug freigegeben sind - da kann man nur mit gut Glück eine Einzelabnahme machen lassen und hoffen das der Prüfer gnädig ist.

Anders als bei einer ABE, da musst du höchstens zum TÜV wenn du den Kram selber eingebaut hast und der schaut drüber ob du's richtig gemacht hast.

MfG

Theo

Geschrieben

Polkappe hab ich regelmäßig draufstehen. Das ist ein leichter Mangel und rechtfertigt keine Nachuntersuchung. Ich hab aber auch noch nie eine Batterie gekauft, wo eine bei gewesen wäre bzw. die eine, wo sie dabei war, auf die Polklemmen passt die nicht mehr drauf.

Geschrieben
Die Jungs waren schon damit überfordert, dass die Nummer finden die auf dem Gutachten steht. Rennleitung halt.

:D ...bis Du mal an den "Richtigen" gerätst, die gibt's bei der Rennleitung auch. ^^

Und man kann immer ein auf blöd tun, hast ja dann 7Tage Zeit wenn die dich Anscheißen.

Vorsicht mit gefährlichem Halbwissen, die 7 Tage hast Du Zeit, um die Anfordernungen auf der Mängelkarte zu erfüllen, vor einer Anzeige wegen Erlöschen der Betriebserlaubnis schützt Dich das nicht - die gibt's, wenn Du eben an "den Richtigen" geraten bist, als Bonus dazu. Inclusive drei Punkten in Flensburg und optionalem Fahrverbot bei Probezeit -> "A-Verstoß". :D

Geschrieben

Ja ja ich kenne die Preise, auch die "Richtigen" dürfen genrelle dir dafür keine Punkte aufbrenne, weil du ein Gutachten hast. So können es danach ablehen und dich zum Tüv schicken, wenn sie meine das die Lichter zu dunkel sind, mehr dürfen sie Rechtlicht nicht.

Das sie gerne mehr machen, dass wissen wir alle glaube ich:-)

Geschrieben

Handelt es sich bei der "ABE" zufällig um diesen wertlosen Wisch? http://www.vectra-forum.de/attachments/vectra-tuningecke-modifizierung/2710d1175406859-rueckleuchten-lasieren-lassen-klopapier.jpg

Der letzte der vor mir gefahren ist mit lasierten Rückleuchten und dessen Bremslichter ich dadurch zu spät gesehen habe hätte ich am liebsten aus dem Auto geholt und ihm die Futterluke poliert! Tuning für Leute deren IQ auch tiefergelegt ist!

Geschrieben

Nein, er hat die Rücklichter vom TÜV an seinem Fahrzeug begutachten und abnehmen lassen.

Steht ja auch oben schon, daß es keine ABE, sondern eine Einzeleintragung ist.

Geschrieben

So viel ich weiß kann es bei lasierten Rückleuchten nie zu einem positiven Gutachten kommen,ausser durch Gefälligkeit und solche Gutachten sind es das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind!

Geschrieben

wenn man keine Ahnung hat einfach mal die Fr... halten.

Noch mal. ich habe ein Gutachten bin mit meinem XM damals auch gefahren wurde auch von den Grünen anghalten, die haben sich das Gutachten angeschaut, und haben ein bischen Mündlich ermahnt, dass ich die nun mal eintragen lassen sollte.

Nicht mehr und nicht weniger, wenn ihr hier keine Ahnung habt, kann spart euch Antwort.

Geschrieben

Wär schön, wenn der Umgangston hier im Rahmen bleiben würde... danke.

Grundsätzlich ist die Aussage von P309 absolut korrekt, denn es ist dem Prüfer kaum möglich, ein vernünftiges Gutachten zu stellen. Es wäre nur möglich zu vermerken, daß die Rückleuchte lasiert ist, weder in welchen Grad, noch ist möglich zu vermerken, welche Kennzeichnung (KBA-Nummer, E-Prüfnummer etc) die Rückleuchte hat (die "serienmässige" wird ja ungültig, sobald die Rückleuchte verändert wird).

Normalerweise gibt das kräftige Probleme, wobei ich NICHT ausschließen möchte, daß es Prüfer gibt, die dafür ein Gutachten erstellen... das allerdings tatsächlich nur dünnes Eis darstellt und einem eventuellen Gerichtsverfahren nach Unfall kaum standhalten dürfte.

Geschrieben

Habe heute mit nem Kollegen gesprochen der sowohl Unfallgutachten erstellt als auch für die Dekra im Aussendienst tätig ist, er hat das bestätigt was ich heute morgen schon geschrieben habe, es gibt keine Möglichkeit der positiven Begutachtung bei solchen lackierten Rückleuchten, sollte ein "Kollege" wieso auch immer sowas abnehmen und kämen bei einer Fahrzeugkontrolle es zur einer Nachprüfung so wären die Leuchten schneller ausgetragen als sie eingetragen waren! Was das im Falle eines Unfalls bedeuten würde vorallem wenn der Unfall dadurch verursacht wurde das der Hintermann zu spät die Bremslichter gesehen hat dürfte jedem klar sein! Er hat auch noch angemerkt das Hersteller wie Hella und Co ganz sicher nicht ohne Grund zich tausend Euro in lichttechnische Gutachten versenken!

Geschrieben

Genau so.

Das etwas in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird, heißt noch lange nicht, dass das auch auf alle Zeit in Ordnung ist, wenn es gegen geltendes Recht verstößt.

Das gilt für "zu dunkel" bei der Beleuchtungsanlage ebenso wie für "zu laut" beim Auspuff oder "zu tief" beim Fahrwerk.

Die Rennleitung darf die Weiterfahrt mit dem Auto (im aktuellen Zustand) unabhängig von etwaigen Eintragungen (deren Richtigkeit vor Ort in diesem Fall ohnehin nicht überprüfbar ist) durchaus untersagen, was sie hoffentlich im Falle einer Gefährdung auch tut.

Davon abgesehen frage ich mich beim Anblick der Rückleuchten meines XM sowieso, wozu man die noch dunkler machen möchte!?

Geschrieben

Damit die Xeon-Birnen den hinterherfahrenden nicht so blenden :D

Geschrieben
wozu man die noch dunkler machen möchte!?

Die untere Hälfte dürfte ruhig etwas stärker getönt sein. Und die obere weniger braun und mehr schwarz - blöde Kunststoffmischung. Nach '98 wurde nochmal eine schönere Farbe für Blinker und Mittelleiste verwendet. Das rotbraun an denen davor ist suboptimal aber nunmal nicht zu ändern.

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