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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich plane eine Emmegasanlage in einen Xantia einzubauen. Die Anlage ist gebraucht. Der TÜV-Ing. benötigt nach seiner Aussage nur ein Abgasgutachten für die Anlage, dann trägt er mir das ein.

Nach längeren Recherchen im Netz stellt sich jetzt mir folgende Frage:

Ist es richtig das bei Fahrzeugen die bis Euro 2 (nicht E2) eingestuft sind keine Abgasgutachten ausgestellt wurden, und man diese auch nicht zum eintragen benötigt?

Ab D3 sind dann immer die Abgasgutachten ausgestellt worden und vom Hersteller der Gasanlage dem Eigentümer ausgehändigt worden? Richtig?

UND: ist es richtig das ab BJ 1994 die Möglichkeit besteht, bei fehlendem Abgasgutachten die EURO-Einstufung des Fahrzeugs auf NULL zu setzen. (Erhöht zwar die Steuerzahlung aber man hat die Anlage eingetragen)

Gruß

Holger

Geschrieben

Bis Euro 1 braucht man kein Abgasgutachten. Bei Euro 2 wirst du nicht drum herum kommen.

Ob das mit deiner letzten Frage so ist, wage ich zu bezweifeln, weiß es aber auch nicht genauer.

Gaser2,0i

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