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Geschrieben

Mein C6 ist im März 2007 zugelassen und laut orga nummer auch im März 07 gebaut worden, vielleicht ist deiner ja ein neuerer :)

Geschrieben
Mein C6 ist im März 2007 zugelassen und laut orga nummer auch im März 07 gebaut worden, vielleicht ist deiner ja ein neuerer :)

Das ist sogar sicher so. Denn er ist laut Organummer am 01. April 2007 gebaut worden, wodurch er bis zu 4 Wochen jünger sein kann.

Gekauft habe ich ihn freilich als einen Wagen, der im Juni 2008 erstmals zugelassen wurde. Ein C6 muss anscheinend ebenso reifen, wie guter französischer Rotwein oder französischer Käse. Je länger er im Keller gestanden ist, desto besser fährt er. icon7.gif

Gruß, Albert

Geschrieben

Mein C6 ist auch betroffen.

Ich bin zwar von Citroen diesbezüglich nicht angeschrieben worden. Da ich aber heute wegen des Wechsels auf Winterräder in der Werkstatt war, habe ich den Meister bei dieser Gelegenheit gebeten zu überprüfen, ob mein C6 ebenfalls betroffen sein könnte.

Dies konnte er nach Überprüfung des Sachverhalts bestätigen. Ich fragte, ob es nicht üblich sei, die Fahrzeughalter zu informieren. Doch, entgegnete er. Da ich meinen C6 jedoch gebraucht erworben hätte, würde der Vorbesitzer angeschrieben - und wenn der keine Mitteilung an die CDAG mache, dann sei sie hilflos.

Der Voreigentümer meines Fahrzeugs war die CDAG, entgegnete ich.

Ach so, ja dann, meinte er, die CDAG sei ein Riesenkonzern und entsprechend schwerfällig handele sie. Dort dauere einfach alles immer etwas länger.

Gruß, Albert

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe heute Winterräder montieren lassen. Den Termin hierfür habe ich bereits vor dem 14.10.09 vereinbart. Ich bin von meinem Händler nicht angeschrieben worden. Nach dem Termin heute habe ich in der Werkstatt gefragt, da habe ich folgende Auskunft erhalten: Nachdem der Termin zum Reifenwechsel vereinbart war bin ich bewusst nicht angeschrieben worden. Die Serviceaktion ist heute an meinem Auto selbstverständlich kommentarlos ausgeführt worden. Somit ist das ohne Belästigung und Beunruhigung des Kunden von statten geganen.

Das nenne ich doch mal ein positives Beispiel für einen guten Händler.

Liebe Grüsse,

Mario G.

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