Zum Inhalt springen

OT: Kennt sich jemand mit Vollstreckungsbescheiden usw. aus?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Bekannter von mir hat zwei Häuser. Ein reines Mietshaus und das Zweite in dem er wohnt und seine Werkstatt hat, wo er auch eine Wohnung vermietet.

Da beide Häuser weder schön, noch in bevorzugter Wohnlage sind, hat er regelmäßig unzuverlässige Mieter. Auch die Bezahlung seiner Werkstattleistungen, bzw. Material was er besorgt und liefert muß schon mal eingetrieben werden.

Er macht das seit Jahren sehr erfolgreich mit "Russisch Inkasso".

Also nochmal:

Der hat noch nie echte Knochenbrecher-Mafiosi beauftragt oder irgendetwas ungesetzliches getan.

Die Briefe mit den Zahlungsforderungen sind sogar freundlicher formuliert, als ein amtlicher Vollstreckungsbescheid. Die Anrufe immer höflich und auch wenn sein russischer Bekannter mal klingelt und sich nach dem Befinden erkundigt, ist er freundlicher, als üblicherweise Jemand der seit Monaten auf sein Geld wartet.

Der (Kriminal-) Film von Leuten die einem ein Sack über den Kopf ziehen und die Fingernägel rausreißen, bis man zahlt, geht einzig und allein im Kopf der Schuldner ab.

Die massivste Kulisse die er bisher inszenieren mußte, war für einen mehrfach verurteilten Mietnomaden.

Der hat dann sogar meinen Bekannten angezeigt und das Blaue vom Himmel gelogen (und sich sogar selber verletzt) - aber er hat bezahlt. Mein Bekannter war der erste Vermieter seit langem der Geld von dem gekriegt hat

Bearbeitet von Sensenmann
Geschrieben

Hallo zusammen,

wenn jemand einen Mahnbescheid zugestellt bekommt und keinen Widerspruch einlegt, daraufhin ein Vollstreckungsbescheid ergeht und wiederum kein Einspruch eingelegt wird, dann würde ich aus Erfahrung mal locker davon ausgehen, daß der Typ entweder absolut mit allem durch ist oder aber eine Vollklatsche hat. Ich tippe auf die "Alles - durch - Variante", also eine Situation, in der ihm - weil er überhaupt nicht mehr klarkommt und blank ist - alles egal ist. Man könnte allenfalls noch das Geld für eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ausgeben und gucken, wo und wann er zuletzt eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

Ergo : Kein teures Geld hinterherschmeißen.

Gruß

Sven

Geschrieben

Es gibt allerdings auch Leute die spekulieren genau auf das Svennie geschrieben hat.

Allerdings teile ich auch die Ansicht, das er alles schon durch hat. Aber um letzte gewissheit zu bekommen, würde ich dennoch den gerichtsvollzieher losschicken.

Geschrieben

Aus eigener Erfahrung möchte ich mal vermuten, dass es sich bei deinem ehemaligen Freund wohl eher um die Kategorie "Kopf-in-den-Sand-Stecker" handelt. Eventuell auch ohne pfändbares Einkommen.

Und trotzdem halte ich die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers für eine noch lohnende Investition. Ein Hausbesuch kostet etwa nur 18 Euro, die Erzwingung zur Abgabe der eidesstättlichen Versicherung unwesentlich mehr. Danach weißt du wenigstens Bescheid, ob überhaupt etwas zu holen ist. Die Abgabe zur eidenstättlichen Versicherung kannst du sogar mit einen Haftbefehl erzwingen lassen. Danach steht es dir frei, ob du eine Konto- und Gehaltspfändung beantragst. Zumindest schränkt dies das Leben des Schuldners trotz Pfändungsfreigrenzen so sehr ein, dass er mit großer Sicherheit bald von selbst alternative Lösungen anbieten wird.

Inkassounternehmen finde ich grundsätzlich sehr fragwürdig, zudem wären diese Kosten nach dem erfolgreich zugestellten Mahnbescheid eh nicht mehr erstattungsfähig. Das heißt: wenn sich der Schuldner auch nur geringfügig in diesen Rechtsdingen auskennt, bleibst du zu 100% auf den Inkassokosten sitzen. Einen erfolgreichen Verkauf der Forderung an ein Inkassounternehmen halte ich für unrealistisch. Diese Unternehmen würden das in dieser Phase große Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht tragen wollen.

Das Für und Wider des weiteren Forderungseinzugs muss man wohl einzeln immer wieder abwägen. Als Einzelunternehmer hatte ich auch ähnliche Fälle, die allerdings für sich immer wieder so verschieden waren, dass ich keine wirklich grundsätzliche Empfehlung aussprechen kann.

Gruß

Michael

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden

Nutzungsbedingungen

Wenn Sie auf unsere unter www.andre-citroen-club.de und www.acc-intern.de liegenden Angebote zugreifen, stimmen Sie unseren Nutzungsbedingungen zu. Falls dies nicht der Fall ist, ist Ihnen eine Nutzung unseres Angebotes nicht gestattet!

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Impressum

Clubleitung des André Citroën Clubs
Stéphane Bonutto und Sven Winter

Postanschrift
Postfach 230041
55051 Mainz

Clubzentrale in Mainz
Ralf Claus
Telefon: +49 6136 – 40 85 017
Telefax: +49 6136 – 92 69 347
E-Mail: zentrale@andre-citroen-club.de

Anschrift des Clubleiters:

Sven Winter
Eichenstr. 16
65779 Kelkheim/Ts.

E – Mail: sven.winter@andre-citroen-club.de
Telefon: +49 1515 7454578

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV
Martin Stahl
In den Vogelgärten 7
71397 Leutenbach

E-Mail: admin@andre-citroen-club.de

×
×
  • Neu erstellen...