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Geschrieben

Moin,

Da ich nun ein paar widersprüchliche Aussagen gelesen habe, was braucht man denn eigentlich alles für die Zulassung?

Ich dachte mir eigentlich das die Carte Grise (doppelt durchgestrichen und mit "vendu" versehen) und eventuelle andere Fahrzeugbriefe zum übernehmen der eingetragenen Daten ausreichen? Oder gibt es da noch andere Sachen die ich Unbedingt brauch?

Hat ansonsten jemand nen vollständigen Fahrzeugschein wo allen Daten für nen HY 72 drinstehen?

Mal angenommen man würde den HY als lkw anmelden, kann es sein das man bei 1050 KG nutzlast nur 68 euro Steuern bezahlt? (Mein golf der als LKW angemeldet war, war ja teurer mit 90 euro)

Grueße

Marius

ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben

Du brauchst neben den Papieren und Nachweisen (außer Kfz.-Brief), die bei jeder Zulassung erforderlich sind, ein Gutachten und die sog. Unbedenklichkeitsbeschinigung des Kraftfahrtbundesamtes in FL. Letzte kann online beantragt werden, kostet natürlich eine Kleinigkeit, aber auch Zeit, so dass sie vielleicht 14 Tage vorher beantragt werden sollte (i.d.R. geht es nur wenige Tage, aber manchmal ist Andrang, dann gehts länger).

Sehr hilfreich für das Gutachten ist eine Briefkopie eines bereits zugelassenen, identischen Fahrzeugs. Oder bei der Prüfstelle wurde schon ein solches Fahrzeug abgenommen und die Daten liegen vor. Den Prüfstellen liegen nämlich nur die Daten von Fahrzeugen vor, die eine ABE in D haben, und das haben die allermeisten H-Typen nicht.

Sonst wird das Auto ausgemessen und ausgetestet. So war es zumindest früher...

Geschrieben (bearbeitet)

Wieso brauch man denn eine unbedenklichkeitsbescheinigung obwohl man mit der CG doch eigentlich nachweißt das man das Fahrzeug besitzt? Naja werd ich sowas wohl mal beantragen :-)

Ich habe gerade gelesen, dass man seit 2007 keine unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA mehr braucht. Das macht nun wohl die Zulassungsstelle selber?

Bearbeitet von MariusBS
Geschrieben (bearbeitet)

Yup is richtig, die Anfrage an das KBA macht die Zulassungsstelle selbst vor Ort per Telefon im Zuge der Zulassung. Kostet 6-10 Euro.

Edit: Unbedenklichkeitsbescheinigung fragt auch ab ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet oder sonst wie zur Fahndung ausgeschrieben ist...deswegen reichen Carte Grise oder der Brief alleine nicht aus.

Bearbeitet von Kiwicana
Geschrieben

Es wäre interessant die ABE Nummer zu haben. Aber ich habe schon versucht die herauszufinden, aber bei den 4 in D offiziell zugelassenen HY haben vermutlich keine davon überlebt und die Papiere auch nicht. Und ob es da so eine Nummer überhaupt gab? Oder handelte sich um Einzelabnahmen? Gruß Michal

Geschrieben

Ich brauchte noch eine Ausnahmegenehmigung für die falschen Türen. Die konnte ich dann auch bei der Zulassungsstelle beantragen aber die Versicherung mußte zustimmen oder so....

ist schon wieder soooo lange her.

Gruß Dirk hy

Geschrieben

So was habe ich bei 3 HY die ich in D zum erstemal zulassen ließ nicht. Gruß M.

Geschrieben

HY,

......also ich hab die Zulassung ja grad hinter mir

mit der Carte Grise, dem Kaufvertrag, dem TÜV-Bericht (Vollabnahme) und der Versicherungsbstätigung waren sie beim Amt zufrieden

Gruß

Manfred

Geschrieben

frage am besten mal ei deiner zulassungsstelle nach.die handhaben das nämlich ziemlich unterschiedlich.

in hessen zum beispiel muß das fahrzeug länger als drei monate tüv haben...

Geschrieben

Ja ich werd direkt mal fragen wenn ich die Kurzzeitkennzeichen habe. Bei uns wollen die meistens keinen Kaufvertrag sehen, warum auch immer. Aber ich frag am Samstag mal

Danke soweit :-)

Geschrieben

Ich musste beim Verzollen aus der Schweiz den originalen Kaufvertrag abgeben und habe nur eine Kopie bekommen. Auf der Zulassung haben die sich dann zunächst quergestellt, nach einem Fax vom Zoll ging es dann aber.

Du siehst, es gibt genug Fallstricke auf dem Weg zum HY!

Gruß, gasmann

Geschrieben (bearbeitet)

In HYldesheim ging das letztes Jahr völlig unproblematisch. Kaufvertrag, carte grise, TÜV-Gutachten, Doppelkarte - das wars...

Bearbeitet von HY-plus
ACCM Gerhard Trosien
Geschrieben
Ich brauchte noch eine Ausnahmegenehmigung für die falschen Türen. Die konnte ich dann auch bei der Zulassungsstelle beantragen aber die Versicherung mußte zustimmen oder so....

ist schon wieder soooo lange her.

Gruß Dirk hy

So eine (jederzeit widerrufliche) Ausnahmegenehmigung vom Regierungspräsidium habe ich auch. Das wurde aber von der Zulassungsstelle veranlasst; die Schilder bekam ich sofort, die Genehmigung einige Zeit später. Ist bei mir auch schon ein paar Tage her (das Schreiben des RP ist von 1993...). Die Ausnahmegenehmigung für die Türen entfällt bei älteren Fahrzeugen, die zuerst zugelassen wurden, als hinten angeschlagene Türen noch nicht verboten waren.
Geschrieben

Betrifft Genehmigung der Türen

Scannen0001_640.jpg

Bei uns gabs da ein Gutachten vom TÜV bei!

Gruß

>>Dieter

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