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Sprache der Betriebs-/Montageanleitung


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Traxionator (ACCM)
Geschrieben

Hallo Rechtskundige,

Ich hatte vor Wochen eine Hebebühne bestellt. Diese ist nun geliefert worden.

Gut, für 2000 Euro ist das zwar nur Chinaware, macht aber einen guten Eindruck.

Was mich stört:

Es ist nur eine englische Aufbau- und Bedienanleitung mit schlechten Bildern dabei. Die Sicherheitshinweise auch nur in Englisch.

Die CE- Erklärung stammt aus Griechenland.

Ist es nicht so, dass in Deutschland von einem deutschen Händler ausgelieferte Ware eine deutschsprachige Montage- Bedienungs- und Sicherheitsanleitung vorgeschrieben ist.

Mein Englisch ist zu schlecht als dass ich nach einer englischen Anleitung diese Hebebühne montieren kann.

Wisst ihr Näheres?

Viele Grüse

Tom

Geschrieben

Hallo,

die Frage ist, ob Du die Hebebühne haben willst oder nicht. Deutsche Anleitung gefordert = Hebebühe zurückgeben. Die Chinesen sind mit Sicherheit stolz, das auf Englisch hinbekommen zu haben, so stolz wie Du, wenn Du es auf Chinesisch geschrieben hättest.

Scan es doch ein und es findet sich hier bestimmt jemand, der Dir beim Übersetzen hilft.

Gernot

Geschrieben

Hallo,

es hängt immer davon ab wie man die Bühne einsetzen will.

Bei privaten Betrieb muss die Anlage einfach nur funktionieren.

Bei gewerblichen Betrieb muss ein Geräteordner angelegt werden, mit allen Unterlagen auf deutsch, incl. Wartungsbuch mit den regelmäßig durchgeführten Prüfungen.

Ich finde 2000€ für son chinesen Schrott schon recht viel.

Wir haben uns für den privaten Bereich vor 5 Jahren eine Consul Bühne Baujahr `71 für 200€ gekauft. Die Hubmuttern erneuert und die Elektrik auf den aktuellen Stand der Sicherheitsvorschriften gebracht. Für so eine Bühne bekommt man dann auch nach fast 40 Fahren jede Schraube neu zu kaufen....

Gruß Edgar

Geschrieben

Der Verkäufer geht ein ganz schönes Risiko ein - du musst die Sicherheitshinweise nämlich nicht verstehen. Passiert dir mit der Bühne etwas kann, ohne die Ausrede, dass das eh in der Anleitung gestanden ist, der Verkäufer belangt werden...

(zumindest lt. Österreichischem Recht)

Geschrieben
Der Verkäufer geht ein ganz schönes Risiko ein - du musst die Sicherheitshinweise nämlich nicht verstehen. Passiert dir mit der Bühne etwas kann, ohne die Ausrede, dass das eh in der Anleitung gestanden ist, der Verkäufer belangt werden...

(zumindest lt. Österreichischem Recht)

Nichts leichter als das, beim Lieferanten aus China.

Geschrieben

Nun ja Geiz ist geil oder wie man da sagen muss.

Was ist an der Bühne eigentlich so kompliziert dass man da eine Anleitung braucht?

Geschrieben
Nichts leichter als das, beim Lieferanten aus China.

Wenn das Teil direkt aus China kam stimmts... Sollte das Teil allerdings von jemandem importiert worden sein der eine Gewerbeberechtigung besitzt ist er drann, wenn der Hersteller nicht greifbar ist.

Geschrieben

Da die Hebebühne offenbar ein CE-Zeichen nach Maschinenrichtlinie 98/26/EG hat (von einer "günstigen" griechischen Prüfstelle...) ist der Inverkehrbringer in Europa für alle Sicherheitsanliegen zuständig - nicht der Hersteller!

Vom Inverkehrbringer ist eine Betriebsanleitung (BTA) in Landessprache anzufordern. Allerdings kann er eine auch eine BTA in eine der EG-Hauptsprachen (engl./frz./dt.) liefern, dazu eine Übersetzung.

Da in der BTA absolut wichtige Details "versteckt" sein können (unübliche Prüfintervalle, Aufstellvorschriften !!), ist diese peinlich genau zu beachten - dazu muß diese natürlich verstanden werden...

Das gleiche Problem gibts in der Industrie [auch in meinem Fachgebiet, den druckbeaufschlagten (Dampf-)Behältern und Rohrleitungen nach Druckgeräterichtlinie 96/26/EG].

Gruß aus Wien,

Walter

Geschrieben

Hallo,

nur zur Info: Das CE Zeichen ist kein Prüfzeichen!

Mit dem CE Zeichen erklärt der Hersteller lediglich das er alles unternommen hat um das Gerät sicher zu machen, nicht mehr! Die CE Aufkleber kann man überall kaufen, werden bei uns im Betrieb auch auf die Geräte geklatscht..sagen aber nicht viel aus!

Anders ist es bei Prüfsiegeln z.B. von der TÜV Grupppe...da wird dann tatsächlich eine unabhängige Prüfung vorgenommen und Mängel aufgedeckt.

Desweiteren hat man meist keine Chance gegen den chinesischen Hersteller zu klagen, oder gegen vielleicht irgendwelche dubiosen Importfirmen..das bringt alles rein gar nichts. Deswegen sind die 2000€ auch sehr viel wenn man selber noch nachbessern muss finde ich.

Gruß Edgar

Geschrieben (bearbeitet)

Sei froh, daß keine deutsche Anleitung dabei war.

Hast Du schon mal eine Betriebs- oder Aufbauanleitung gesehen, die ein Chinese erst ins Englische und dann ins Deutsche übersetzt hat?

Rundsofa für Kugellager fällt mir da so spontan ein.

Stimmt aber schon, im Ernstfall hat der Importeur die Torte im Auge - wenn es den Laden dann noch gibt.

Die CE-Zeichen isnd nicht das Plastik wert, auf dem sie gedruckt werden, die verleiht sich jeder Hansel im Zweifel selbst.

Bearbeitet von Xantiaheinz
Geschrieben
Hallo,

nur zur Info: Das CE Zeichen ist kein Prüfzeichen!

Mit dem CE Zeichen erklärt der Hersteller lediglich das er alles unternommen hat um das Gerät sicher zu machen, nicht mehr! Die CE Aufkleber kann man überall kaufen, werden bei uns im Betrieb auch auf die Geräte geklatscht..sagen aber nicht viel aus!

Anders ist es bei Prüfsiegeln z.B. von der TÜV Grupppe...da wird dann tatsächlich eine unabhängige Prüfung vorgenommen und Mängel aufgedeckt.

Desweiteren hat man meist keine Chance gegen den chinesischen Hersteller zu klagen, oder gegen vielleicht irgendwelche dubiosen Importfirmen..das bringt alles rein gar nichts. Deswegen sind die 2000€ auch sehr viel wenn man selber noch nachbessern muss finde ich.

Gruß Edgar

Jein.

Man kann zwar ein CE-Zeichen in Eigenverantwortung auf die Geräte, die man herstellt/in Verkehr bringt, draufpappen, aber dann haftet man auch für die Aussagen, die dahinterstehen (nämlich, dass das Gerät zu den entsprechenden EU-Richtlinien konform ist), inclusive Haftung für Folgeschäden usw.

Daher gibt es durchaus Prüfstellen, die diese Konformität zu EU-Richtlinien zertifizieren. Jeder Hersteller, der seine Rechtsabteilung nicht übermäßig belasten möchte, wird tunlichst besagten Aufkleber erst auf seine Geräte draufmachen, nachdem er sich von der Konformität überzeugt hat.

Geschrieben

Im Privatbereich hast du keinen Anspruch auf eine deutsche Anleitung. Am besten den Importeur höflich ansprechen, ob er eventuell eine deutsche Anleitung für dich hat. Wenn nicht Pech. Allerdings: Wenn ich mir so die deutschen Anleitungen für manche Sachen wie Küchenmaschinen oder Videorekorder o.ä. so durchlese, werd ich auch nicht unbedingt schlauer. Da ist die englische Version meistens hilfreicher.

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