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Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

ich fahre bzw fuhr bis Montag einen Xsara Picasso Bj. 06.2001 KM-Stand 174000. Seit 4 Jahre ist er in meinem Besitz und hat ohne mucken seinen dienst getan. Vor 2 Jahren ließ ich bei ATU( übel,übel) meinen Zahnriemen bei 120000 KM wechseln. Nach ca. 47000 KM machte der Motor morgens auf den Weg zur Arbeit ein nageldes Geräusch an der Ampel und ging aus. Ich habe es noch mal versucht aber es klang immer noch gefährlich, also ließ ich es bleiben.

Also ab zum C-Händler und...Motorschaden durch losen Zahnriemen,der war so lose das er übergesprungen ist und die Ventile die Kolben kuschten. Der Motor wurde zwar nicht auseinander genommen,aber die Kompressionsmessung hat ergeben, da ist nichts mehr.

Laut Erfahrung des Werkstattmeisters ist da einiges bei kaputtgegangen.

Der vorläufige Kostenvoranschlag beläuft sich auf fast 2200 €.

Nun hat man mir geraten ATU bei der Kostenübernahme mit ins Boot zu holen.

Bin mit der schriftlichen Diagnose von C-Händler zu ATU gegangen, worauf ein Mitarbeiter von denen sich den Wagen angesehen hat.

Nun konnte man die Ursache nicht mehr nach vollziehen, da die C-Werkstatt den Riemen neugespannt hat, um die Messungen vorzunehmen. Man hat mir kostenlos die Überführung des Wagens und der Schadensdiagnose des Motors angeboten, was ich natürlich abgelehnt habe.

Ich habe ATU im Gegenzug angeboten beim Prüfen und der Demontage des Zylinderkopf in der C-Werkstatt dabeizusein.(Meister ist einverstanden)

Antwortsteht jetzt noch aus.

So, das ist der letzte Stand der Dinge.

Leider bin ich nicht Rechtschutzversichert, darum bitte ich Euch hier im Forum um Rat welche Möglichkeiten mir in diesem Fall noch übrig bleiben.

Für Eure Antworten bedanke ich mich schonmal im Voraus.

Gruß Marko

Bearbeitet von Marko.M
Geschrieben

das ist wirklich schwierig...

a) rechnung von damals noch vorhanden?

B) es entzieht sich grad meiner kenntnis, wie lange werkstätten für diverse arbeiten grade stehen müssen... daher wirklich schwierig

c) 2200 erscheint mir trotzdem recht günstig

d) versuchen an den höchsten in der atu filiale ranzukommen und den zu bewegen, ggf. einen freien gutachter zumindest mal mit ins gespräch bringen

e) freien gutachter evt. vorher befragen, wie er die sache sieht, bevor da kosten entstehen, dann aber ggf. begutachten lassen... da offensichtlich der citwerkstatt nicht geglaubt wird

f) atu ab sofort meiden...

h) ggf. ein komplettes sehr gutes gebrauchtes aggregat einbauen, das wird mit sicherheit günstiger! wenn du mir ne mail oder pn mit der fahrgestellnummer schickst, schau ich mal, was einer für dich kosten würde

mehr fällt mir dazu leider nicht konstruktiv ein... weil wirklich schwierig....

nur mut!

grüße

der matthias

Geschrieben

Ich denke dass nach 2 Jahren und beinahe 50.000 km ohne Probleme ATU nicht mehr in die Haftung genommen werden kann.

Kulanz von Seiten ATU ist dann aber etwas anderes, aber da gibt es halt keinen Rechtsanspruch, dies wird dann am "goodwill" von ATU liegen.

Geschrieben

So traurig es ist: Auf dem Rechtsweg geht nach der Zeit nichts mehr. Bestenfalls übernimmt ATU einen Kulanzanteil. Und den vermutlich auch nur, wenn die Reparatur von denen ausgeführt wird (bei dem Gedanken graust es mir schon jetzt), so die dazu überhaupt in der Lage sind. Du solltest Dich also schon mal mit dem Gedanken an eine Motorreparatur und den damit verbundenen Kosten in einer Fachwerkstatt anfreunden.

Gruß

balu1

Geschrieben

wie gesagt...

ich habe aktuell einen kunden, dessen 5. gang im xsara picasso einen getriebeschaden verursacht hat.

gebrauchtes getriebe (2000 km) einbauen bleibt billiger als getriebereperatur und die angst, das in dem getriebe sich was versteckt hat, was den nächsten kapitalen schaden hervorruft.

so siehts wohl aus...

grüße

der matthias

Geschrieben

Ich würde von irgendwelchen Gutachtern etc. dringendst abraten, da sowas nur die Kosten hochtreibt. Rechtschutzversicherung ist ja nicht. Generell stellt sich die Frage, ob der Wagen noch weitergefahren werden soll. Falls ja, muß zur Schadensbefundung der Zylinderkopf runter. Vermutlich ist es mit dem Ersatz einiger Ventile getan.

Gruß

balu1

Geschrieben

Hallo,

wenn ich mich nicht täusche, wurde die Arbeit von der Firma, die den Zahnriehmen gewechselt hat, über einen s.g. Werkvertrag geregelt.

Dort sollten, auch wieder nur nach meiner Kenntnis, die Ansprüche nach 6 Monaten "verjährt" sein...

Sieht nicht sehr gut aus, überhaupt irgendetwas zu erhalten, es sei denn, die Firma gibt für Ihre erbrachten Leistungen eine längere Gewährleistung, welches irgendwo schriftlich (z. B. auf der Rechnung) nachzulesen ist.

Gruß

Holger

Geschrieben

wieso setzt bei sowas immer der gesunde menschenverstand aus?????

vor 2 jahren was reparieren lassen, und jetzt bist du sauer, weil du was bezahlen sollst, und die gegenseite fragt sich , warum sollen wir was bezahlen, was 2 jahre lang ohne mucken gelaufen hat.

dann wird wieder der pool von sachverständigen und anwälten aufgerufen, und in deinem fall sogar ohne kostendeckung irgendeiner versicherung.

abhaken, heisst der gesunde menschenverstand, es sei denn, du bist ein prozesshansel, was hoffentlich nicht der fall ist...:)

also lass dir doch von jemand hier im forum den kopf abheben, und wie balu1 schon vorschlug, und günstigenfalls erneuerst du ein paar ventile. (oder nen gebrauchten kopf drauf). bei zerdepperten kolben gibst hier auch bestimmt einen gebrauchten motor.

Geschrieben

@Uwe,

Deine Ansicht ist m.E. nicht ganz korrekt. Vor zwei Jahren wurde ja nichts repariert, sondern ein Service durchgeführt. Dieser Service war "vorgeschrieben" und sollte demnach für die nächsten x Jahre oder 120.000 km reichen.

Da dies nicht erreicht wurde, kann man von mangelnder Sorfgalt oder Teilegüte ausgehen.

Deswegen verstehe ich - auch mit gesundem Menschenverstand - den Ärger.

Nur: Wenn zwei Jahre um sind, dann dürfte ausser der Lehre "nie wieder ATU" nicht viel drin sein. Das denkbare Gegenargument : "Ein Fehler hätte früher auffallen müssen, nicht erst nach 47tkm und zwei Jahren".

Hier bleibt dem Kollegen wohl nur, bei ATU nochmals zu protestieren, vielleicht noch Briefe an Autobild, Tageszeitung etc und dann in den sauren Apfel beissen...

Was sagt denn die Rechtsschutzversicherung / der Anwalt dazu (eine Erstberatung iost nicht soooooooo teuer)?

Gruss

Geschrieben

Ps: Lese gerade, keine Rechtsschutzversicherung. Aber trotzdem: beim RA mal nachfragen (erst klarstellen, das Du eine Aussage zu den Kosten einer Beratung bezüglich.... brauchst)...

Geschrieben

Mal anders gefragt: was passiert, wenn man einen Neuwagen kauft, dort ein ZR-Wechsel von 10 Jahren und 150 tkm vorgeschrieben ist, der Wagen aber nur 3 Jahre Garantie hat. Reißt nach 5 Jahren und 120 tkm der ZR, kann man allenfalls noch auf Kulanz seitens des Herstellers hoffen. Diese Kulanz hat er wahrscheinlich noch, wenns ein Einzelfall ist. Gehts dem Hersteller gerade dreckig oder man ist in diesem Jahr schon der 2000. Fall, dann gibt es eben nichts. Fertig.

Anders ist doch hier der Fall auch nicht. Die Werkstatt ist raus aus der Gewährleistung. Fertig.

So leid es mir tut - und ich hoffe, dass mir sowas nicht passert - so einfach ist die Sache. Jetzt noch Geld für Anwälte, Sachverständige oder Gerichte zu investieren ist mE Unsinn.

Investiere das Geld lieber in einen guten gepflegten Motor mit wenig Kilometern und fahre dein Auto noch 100 tkm.

PS: 120 tkm + 47 tkm ist doch aber nicht 174 tkm ????

PPS: Ich bin auch nicht rechtsschutzversichert. Weißt du, wieviel Geld ich in den letzten 12 Jahren dadurch schon gespart habe? Soviel, dass ich mir einen guten gebrauchten Motor leisten könnte!! (200 €/a * 12 a = 2400 €)

Was hast du denn für einen Motor drin?

Gruß

Gaser2,0i

Geschrieben

Wenn der Zahnriehmen gerissen wäre, dann würde ich die Chance auf Kulanz noch ganz gut einschätzen, aber dies ist ja nicht der Fall, der Riehmen war nach 2 Jahren "nur" los. Da greift nach der Zeit nichts mehr, weder mangelnde Sorgfalt noch Teilegüte!

Wer zu ATU geht um solche, doch sehr relevante, Arbeiten ausführen zu lassen, sitzt auf einem schmalen Geldbeutel und hier weiss natürlich jetzt auch niemand wie der Werkstattauftrag ausgesehen hat.

Waren zum Beispiel eine neue Spannrolle und Wasserpumpe Unterteil dieses Auftrages, oder ist auf einen Austausch dieser Teile aus Kostenersparnisgründen verzichtet worden?

Warum zum Freundlichen um den Schaden feststellen zu lassen und nicht zurück zu ATU?

Solche Arbeiten würde ich sowieso nur an Fachleute überlassen, auch wenn es ein paar Euro's mehr kostet.

Ich würde einfach aus diesem Vorfall meine Lehren ziehen, ATU und Konsorten in der Zukunft links liegen lassen und schauen wie gross der Schaden wirklich ist.

Den Kopf runter, eventuel den revisieren lassen oder einen guten gebrauchten einbauen lassen. Der Schaden ist bei Leerlaufdrehzahlen eingetreten, einen gelochten oder deformierten Kolben würde ich da ausschliessen und von ausgehen dass nur ein paar Ventile krumm sind.

Dafür vergeht die Welt noch nicht.

Geschrieben

Die Rechtslage ist eindeutig: Nach 2 Jahren ist aus einem solchen Werkvertag nichts mehr zu holen.

Ärgern ist erlaubt, aber juristische Schritte führen nur zu Folgekosten uns sonst nix.

Also die Kröte schlucken und nach alternativen preislich erträglichen Lösungen suchen, ATU gehört da nicht dazu.

Geschrieben

Die Variante gebrauchter Motor wäre mir auch am sympathischsten. Bitte in Zukunft den Laden mit den drei Buchstaben meiden, ich kaufe da nur Valeo-Scheibenwischer. Glaubt man denen, kann jeder Mechaniker jedes Auto reparieren.

Geschrieben

... Und lass Dich ja nur nicht auf Gutachter, Rechtsverdreher und sonstige Konsorten ein!

Nur unnötiger Geld und Nervenverschleiß und wahrscheinlich mehr Kosten als für einen gebrauchten Motor hier im Forum einzukalkulieren währen.

Lasst mir bloß die Finger von ATU und Sonstigen, da repariere ich lieber noch selber!

Wenn Du heute heiratest, lässt Du Dir Deine Hochzeitstorte ja auch nicht vom Dachdecker backen.

Geschrieben

Aus Erfahrung kann ich nur sagen, das auch beim :) nach zwei Jahren nix mehr geht.

Ist meiner Meinung nach auch richtig so, denn sonst würde ja jeder mit allen kleinen Macken dort auftauchen, und die Werkstatt ist bald pleite.

Kulanz vielleicht, aber sicher keine Gewährleistung oder Garantie.

Greetz, Arne

Geschrieben

Hallo,

das ist beim Picasso ganz einfach. Der hat eine Spannrolle mit Feder, die auf eine Markierung gestellt werden muß. Steht die Rolle nicht auf der Markierung ob nun nach zwei oder drei Jahren, dann ist das Pfusch. Steht die Rolle richtig, dann hat der Riemen nichts getaugt, der montiert wurde.

Gernot

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