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herrmanndrucker
Geschrieben

Hi

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Mir ist vor zwei Wochen jemand in´s Auto rein gebrettert. Es wurde ein Gutachten erstellt welches besagt das mein Auto einen Wiederbeschaffungswert von 2100 Euro hat. Die Reparatur wurde mit knapp 2000 Euro veranschlagt. Nun wollte ich nach Gutachten abrechnen lassen. Soll ja normal heißen ich bekomme die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer? Die Reparaturkosten sind knapp unter dem Wiederbeschaffungswert. Nun kam ein Schreiben von der Versicherung das sie mir den Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert bezahlen. Kann ja eigentlich nicht sein oder??

Ist ja um einiges weniger als die Reparaturkosten. Spielt aber keine Rolle das die Reparaturkosten so knapp am Wiederbeschaffungswert vorbei schrammen, oder?

Gruß

Marcel

Geschrieben
Soll ja normal heißen ich bekomme die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer? Die Reparaturkosten sind knapp unter dem Wiederbeschaffungswert. Nun kam ein Schreiben von der Versicherung das sie mir den Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert bezahlen. Kann ja eigentlich nicht sein oder??

Leider doch...

da Du, obwohl Du der Geschädigte bist, der Schadensminderungspflicht unterliegst, ist dem so...

Die Versicherung zahlt bei Abrechnung lt. Gutachten den geringsten Betrag aus, welcher möglich ist. Und wenn WBW abzgl. RW geringer ist, als Rep.-Kosten abzgl. Steuer, dann ist das so...

Aber: Mache Bilder von vorher - nachher und reiche nach Fertigstellung das ein, dann bekommst Du meist den Rest auch noch... Jedenfalls ging das so vor einigen Monden noch...

Grüße

Der Matthias

Geschrieben

Der Restwert wird immer abgezogen...

Und wenn er nacht Gutachen abrechnet...und selbst Repariert...bekommt er auch keine

MwST erstattet.Nur wenn er die Rechnung von der Reparatur vorlegen kann.

Geschrieben
Nur wenn er die Rechnung von der Reparatur vorlegen kann.

ich habs auch schon anders erlebt...

Darum: Versuch macht klug!

Der Matthias

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

Hättest du einen wirtschaftlichen Totalschaden, dann könntest du eine Notreparatur selbst ausführen und sogar etwas über den veranschlagten kassieren.

So, wie die Sachlage bei dir ausschaut, wirst du dir den Restwert abziehen lassen müssen - schließlich behältst du das Auto und kannst es zum Restwert verscherbeln - rein rechtlich.

Gruß Detlef

herrmanndrucker
Geschrieben

Das die Mehrwertsteuer bei Abrechnung über Gutachten flöten geht war mir klar. Nur nicht das die einfach mit dem Wiederbeschaffungswert rechnen dürfen nicht. Zu mir hieß es ich bekomme die Reparaturkosten ohne die Mehrwertsteuer. Das sind nun mal knapp 350€ mehr als ich jetzt bekomme. Das ist die Sache die mich irritiert.......

Aber: Mache Bilder von vorher - nachher und reiche nach Fertigstellung das ein, dann bekommst Du meist den Rest auch noch... Jedenfalls ging das so vor einigen Monden noch...

@Matzge

Einfach Fotos schicken?

Kann mir jemand sagen ob das noch aktuell ist?

Geschrieben

@Matzge

Einfach Fotos schicken?

Kann mir jemand sagen ob das noch aktuell ist?

Gerade in der neuen Krafthand was passendes gefunden:

siehe aktuelles Urteil: Az.: VI ZR 119/09

Der Bundesgerichtshof hat schon in der Vergangenheut bekräftigt, dass der Geschädigte einen Reparaturaufwand, der bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs liegen kann, nur dann ersetzt bekommt, wenn das Fahrzeug "fachgerecht" repariert wurde. Die Bundesrichter versuchen mit dieser Einschränkung einen Ausgleich zwischen dem Interesse des Geschädigten, dass er sein Fahrzeug in einem tadellosen Zustand erhält (Integritätsinteresse) und dem Interesse des Versicherers, dass der Geschädigte nicht mit dem Unfall verdienen darf (Wirtschaftlichkeitspostulat), zu schaffen.

In einem früheren Urteil (AZ.: VI ZR 70/04) hat der BGH durchaus bestätigt, dass es grundsätzlich nicht darauf ankommt, ob der Geschädigte sein Fahrezug in einer Fachwerkstatt reparieren lässt oder den Schaden selbst beseitigt. Allerdings müssen "Umfang und Qualität der Reparatur" gerade sein Integritätsinteresse widerspiegeln, das heißt genau 'sein' Fahrzeug wieder so herstellen, wie er es vor dem Unfall sein eigen nannte [...]

d.h. für mich...

- Fotodokumentation

- Abrechnung mit persönlichen Arbeitsaufwand [stunden mal fiktivem Stundensatz]

- Materialkosten

- Zusatzkosten ggf. [Porti, Telefonkosten, etc.]

In dem Artikel heißt es weiter, dass das auch für Teilreparaturen gilt, du musst allerdings auch bei Reparatur in Eigenregie nachweisen, dass die Reparatur wertmäßig und qualitativ gleichwertig ist....

Dann könnte es ggf. klappen...

ACHTUNG!!! DIES STELLT KEINE RECHTSBERATUNG DAR!!!!

Grüße

Der Matthias

Geschrieben

Hi Marcel,

mir ist Weihnachten 2008 einer auf die Heckstoßestange vom Mondeo gefahren.

Ich bin zu einer Ford-Werkstatt, und hab mir einen Kostenvoranschlag geholt.

Resultat ca. 1200 Euro Schaden, bei einem Wagenwert von vielleicht noch 1800 Euro Schwacke.

Hab abrechnen lassen, wurde nur etwas an dem Stundensatz abgezogen, sowie die Mehrwertsteuer. War alles kein Problem.

Hab mir dann für 300 Euro eine fertig lackierte Stoßstange bei Ebay bestellt und anbauen lassen. Waren am Ende noch 600 Euro über für den Urlaub ;-)

Gruss Edgar

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