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Geschrieben

Hallo zusammen,

meine DS läuft als Geschäftswagen in meinem Unternehmen. Kann ich deshalb das H-Kennzeichen nicht beantragen ("eine gewerbliche Nutzung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen")?

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht?

Danke und Grüße

Michael

Geschrieben

Der Deuvet sagt:

---

Darf ich meinen historisch zugelassenen Oldtimer gewerblich nutzen?

Nein, eine gewerbliche Nutzung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Allerdings

spricht nichts dagegen, wenn Sie z. B. Ihre Bekannten auf eine Hochzeit fahren,

solange Sie dieses nicht regelmäßig und entgeltlich tun.

---

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob eine in diesem Sinne gewerbliche Nutzung

nur dann vorliegt, wenn das Fahrzeug direkt zum Geldverdienen verwenden wird

(Vermietung, gewerbliche Hochzeitsfahrten usw).

Dein Finanzamt kann hier sicher eine definitive Aussage machen.

Martin

Geschrieben

gewerbliche nutzung heißt immer: geld mit einer sache verdienen ---> daher keine chance!

es ist aber auch immer (je nach gewinn) besser, mehr betriebskosten zu haben, wenn ein fahrzeug gewerblich genutzt wird.

nur so stecke ich etwa die 15l verbrauch meines v6.24 mit einem lächeln weg.

also von vornherein mal durchrechnen! H-kennzeichen und kilometerpauschale oder fahrzeug als geschäftsvermögen und kein H-kennzeichen...

diese frage kannst nur du selbst beantworten...

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