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sind viele Bußgelder ungülitg ???


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Geschrieben

aus der neuen Auto Bild bzw. http://www.autobild.de/artikel/gesetzesluecke-in-der-stvo_1142083.html

Die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung hat das Zeug zur Glosse. Das Gesetz erklärt alte Verkehrsschilder für ungültig – weil sie noch nicht durch moderne ersetzt wurden!

Am 1. September 2009 wurden nicht nur nagelneue Verkehrszeichen in den deutschen Schilderwald gepflanzt, sondern auch alte Schilder mit angestaubten Motiven zum Austausch gegen neue, modernere Varianten freigegeben. Natürlich zieht sich so eine Aktion hin – immerhin geht es um Tausende von Schildern, die gegen neue getauscht werden müssen. Deshalb behielten die alten Verkehrszeichen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) bislang in einer Übergangsfrist ihre Gültigkeit. Doch im September 2009 war der Amtsschimmel schneller: Er kickte kurzerhand den Passus zur Gültigkeit alter Schilder aus der StVO. Heißt im Klartext: Im deutschen Straßenverkehr gibt es zurzeit eine Menge Schilder ohne Wirkung. Parkverbote, Tempolimits – wer wegen ihnen Knöllchen gesammelt hat, könnte sich jetzt möglicherweise auf ungültige Verkehrszeichen berufen und sein Bußgeld anfechten. In der Galerie: Diese Schilder sind ungültig!

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Trägt der Mann auf dem Zebrastreifen einen Hut, dann ist er zu alt für die Sraßenverkehrsordnung.

AUTO BILD hat beim Bundesverkehrsministerium nachgefragt. Antwort aus Berlin: Stimmt, viele Schilder seien seit dem 1. September 2009 tatsächlich ungültig – man konnte schließlich nicht alle Schilder auf einen Schlag auswechseln. Aber das sei ja kein Problem, solange die alten Verkehrszeichen noch stehen. Tatsächlich könnte nun aber doch ein dickes Problem auf die Behörden zukommen – nämlich dann, wenn auf einmal eine Klagewelle losgetreten wird. Denn laut StVO müssen – streng genommen – viele alte Verkehrszeichen (siehe Bildergalerie) jetzt nicht mehr beachtet werden.

Geschrieben

gehört das auch noch mit in die Rubrik Bürokratieabbau ?

Geschrieben

Vorallem beim Parkverbot sollte man genau hinschauen. Sind die Pfeile auf dem Schild rund und dick, ist das Schild nicht mehr gültig, man darf dort jetzt parken :) Die neuen Pfeile sind eckig und schlank.

MfG DS

Geschrieben

Verdammt. Da hätt ich kürzlich wegen dem 15 Euro Parkticket in Kaiserslautern klagen können ;)

Geschrieben (bearbeitet)
a In der Galerie: Diese Schilder sind ungültig!

.

72989476_8a5f5a347a_.jpg

Wobei das rechte Schild auch nicht mehr geführt wird, sondern nur das blaue Fußgängerüberwegschild aufgestellt wird.

Bearbeitet von EntenDaniel
Geschrieben

Hallo oldshat,

auf was willst Du uns mit Deinem Thread hinweisen???

Daß wir jetzt als anständige deutsche Paragraphenreiter endlich wieder einen Grund haben, dagegen zu klagen, daß wir für Fehlverhalten bestraft werden???

Daß wir an den mit alten Schildern versehenen Fußgängerüberwegen endlich (trotz querendem Fußgänger) freie Fahrt haben?

Oder daß wir durch möglichst viele Klagen die Gemeinden dazu erziehen sollen, daß "endlich" die neuen Schilder aufgestellt werden (und die Stadtsäckel noch leerer werden)?

Mir fehlt der Hinweis, daß man sich immer so (regelgerecht) verhalten sollte, wie man es von den anderen Mitbürgern auch erwartet!

Und daß m.E. Fehlverhalten auch dann vorliegt, wenn die "Absicht" der Beschilderung klar erkennbar ist, ob das Schild jetzt runde oder eckige Pfeile hat...

Gruß

Bernhard

Geschrieben

Hallo,

ich finde den Hinweis Klasse.

Wenn unsere "Volksvertreter" so bescheuert sind, im Zeitalter der leeren Kassen die Polizeiuniformen und -autos von grün zu blau und schwarz zu grün (oder umgekehrt) tauschen zu lassen und die logischen Verkehrszeichen wegen Nuancen ungültig zu machen, muß man das nutzen.

Und solange die Obrigkeit mit dem Bandmaß nachmißt, ob die 10 m Parkverbot im Kreuzungsbereich eingehalten sind (es waren 9,80 m - mir passiert -> Knöllchen), ist das nur recht und billig.

Gruß Volker

Geschrieben

Und daß m.E. Fehlverhalten auch dann vorliegt, wenn die "Absicht" der Beschilderung klar erkennbar ist, ob das Schild jetzt runde oder eckige Pfeile hat...

Gruß

Bernhard

Wieso? Dadurch, daß die alten Schilder ungültig geworden sind, steht uns Autofahrern wieder mehr Parkraum zur Verfügung. Jeder Großstädter wird sich jetzt darüber freuen.

Geschrieben

@Bernhard: natürlich will ich hier niemanden dazu verleiten, zu schnell zu fahren oder irgendwie anders andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr zu bringen.

Ich wollte "nur" darauf hinweisen, daß so manches Bußgeld illegal ist.

Was kann ich dafür, daß vor etwa 20 Jahren neue Schilder eingeführt wurden und von den ca. 20 Mio zu ersetzenden Schilder anscheinend 2 Mio. noch nicht getauscht wurden.

Übrigens gab es bis vor einigen Jahren noch die Regelung, daß auch die "alten" Schilder noch gültig sind. Die letzte Regierung hat diese Gesetzregelung aber komischerweise ersatzlos gestrichen, dachte wohl, daß alle Schilder nun "neu" sind.

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

Alle krank in diesem Land ;)

Manche Schilder (z.B. Ufer) würd ich allerdings aus Selbsterhaltungstrieb nicht ignorieren ;)

Nur meine Parkplätze werde ich zukünftig sehr sorgfältig aussuchen :D

Danke für die Info!

Gruß Detlef

Geschrieben

Nur meine Parkplätze werde ich zukünftig sehr sorgfältig aussuchen :D

Habe ich heute auch gemacht und prompt war ein 15er dran. :mad:

Dabei habe ich sooo schöön geparkt :D

Grummelnd HD

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

Bei euch kriegt man Geld wenn man (falsch) parkt - Wahnsinn

Bei uns wollnse nur kassieren.

....... wo kriegt man eigentlich die 15€ - Scheine??????

Könnte Falschgeld sein - Vorsicht!

Gruß Detlef

Geschrieben

Ich hab mir neulich nen 150-Mark-Schein gedruckt und dann eingetauscht. Der Typ, der den genommen hat, der war so blöd, der hat gar nicht gemerkt, daß es den nicht gibt, der hat mir zwei 75er dafür gegeben...

Flying Duck-Man
Geschrieben

Wofür braucht's "neue" Schilder?

Ich denke immer, die Kommunen haben kein Geld!

Das ist ausgemachter Schwachsinn hoch fünf!!

Das natürlich die Autoblöd auffordert (oder zumindest einen indirekten Hinweis dazu gibt), gegen ein gerechtfertigtes Bußgeld Einspruch zu erheben, ist ja klar - schließlich sind sie ja die Stimme des kleinen Mannes.

Weshalb fordern sie nicht mal dazu auf, sich regelkonform zu verhalten, dann wären weder alte noch neue Schilder notwendig.

Glauben diese neunmal schlauen Bauern, die ihr Knöllchen nicht bezahlen wollen, wirklich, sie würden dem Staat ein Schnippchen schlagen können?

Die nächste Steuererhöhung wird kommen, nur dann denken die meisten nicht mehr an ihre "Schlauheit"...

Immer noch staunend,

Udo

(...dessen letztes Knöllchen Jahrzehnte zurück liegt)

Geschrieben
Ich hab mir neulich nen 150-Mark-Schein gedruckt und dann eingetauscht. Der Typ, der den genommen hat, der war so blöd, der hat gar nicht gemerkt, daß es den nicht gibt, der hat mir zwei 75er dafür gegeben...

Du hättest doch wissen müssen, daß es seit vielen Jahren keine 75 Mark-Scheine mehr gibt !!! Wir haben doch längst den EURO !!!

Geschrieben
Denn laut StVO müssen – streng genommen – viele alte Verkehrszeichen (siehe Bildergalerie) jetzt nicht mehr beachtet werden.

Das mag sein, aber in der Praxis wird sich das anders darstellen. Ich vermute, es wird kein Gericht in Deutschland geben, dass einem Recht gibt, wenn man in einem Halteverbot mit altem Schild parkt.

Und es ist mal wieder typisch deutsche Prinzipienreiterei, aus dem einige einen Vorteil schlagen wollen – allen voran oft leider Rechtsanwälte. Der gesunde Menschenverstand sagt einem doch, dass da, wo ein Halteverbotsschild steht, auch Halteverbot ist. Die Schilder stehen nämlich nicht grundlos in der Gegend rum.

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

Nee, hast schon recht, der Grund ist, das die Kommunen Geld brauchen.

Zumindest bei mindestens 50% der Halteverbote fällt mir ansonsten kein driftiger ein ;)

Gruß Detlef

Geschrieben

So, wenn ein ungültiges Schild irgendwo steht, dann ist es ungültig! Ich würde definitiv versuchen mich dagegen zu währen, wenn ich da irgend ein Knöllchen bekäme. Wenn ich mit ungültigen Dokumenten zu einer Behörde gehe, schicken die mich auch nachhause.........

Und ja, ich schaue mir jetzt die Schilder genauer an um vielleicht so an einen Parkplatz zu kommen.

Thomas

Geschrieben

Ich prophezeie mal, die Gerichts-/Anwaltskosten werden den erhofft gesparten Knöllchenbetrag um ein mehrfaches übersteigen.

Geschrieben

Iche abe gar keine Anwalt :-)

Nee im Ernst, ich hab da keine Kosten....

Thomas

Geschrieben

Die Tempo-Limit-Schilder mit dem km drauf sind ungültig?

Große Klasse, davon gibt es hier noch ein paar.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

DEUVET-Newsletter von heute:

Schildernovelle - alte Verkehrsschilder gelten weiter!

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer fordert die Kommunen auf, ihre finanziellen Mittel stattdessen zur Beseitigung der Winterschäden auf ihren den Straßen fliessen zu lassen.

Bereits 1992 wurden neue Verkehrsschilder eingeführt. Die alten Verkehrsschilder blieben nach einer Übergangsregelung weiterhin unbefristet gültig.

Im Rahmen der "Schilderwaldnovelle", die zum 01.09.2009 in Kraft trat, wurde auch diese Übergangsregelung gestrichen.

Damit wurden zahlreiche Verkehrsschilder ungültig. Rechtsexperten der Regierung kamen nun zu dem Egebnis, dass die "Schilderwaldnovelle" gegen geltendes Verfassungsrecht verstößt und damit nichtig ist.

Daher sind die alten Verkehrsschilder vor 1992 weiterhin gültig und müssen nicht mehr augetauscht werden.

Wir können daher nur dringend davon abraten, Empfehlungen der Presse zu folgen alte Verkehrsschilder zu ignorieren.

Verkehrsminister Peter Ramsauer forderte die Kommunen auf, die freigewordenen Mittel zur Beseitigung der Winterschäden auf den Straßen zu verwenden.

Er betonte aber auch, dass weiterhin intensiv an einer Regelung gearbeitet wird, die dem Schilderwald in Deutschland entgegenwirken soll.

Also doch nix mit Schilder ignorieren.

Viele Grüße

uko

Geschrieben

Was schon in der Überschrift grober Unfug ist:

Etwas, das ungültig IST, kann nicht gültig BLEIBEN!

Also ein weiterer Schritt in der Gesetzgebungsposse:

Ramsauer hat gemerkt, daß die gesamte StVO-Novelle wegen eines winzigen Formfehlers nichtig ist. Und muß dies als nächstes im normalen Instanzenweg von einem Gericht feststellen lassen, oder zumindest unverzüglich im Bundesgesetzblatt veröffentlichen - so eine Presseerklärung hat ja eher wenig rechtliche Wirkung.

Man fragt sich ja, was die ganzen hochbezahlten Juristen eigentlich die ganze Zeit machen.

Und was die Kommunen in den letzen 18 Jahren (der Übergangsfrist für die alten Schilder) eigentlich gemacht haben. In manchen Städten hängen ja Ampeln, die schon seit 10 Jahren ungültig sind (übrigens nach der (nun wieder neuen) alten StVO...), und die durchaus an der (nun wieder alten) neuen mitschreiben konnten.

Über gesunden Menschenverstand brauchen wir uns hier nicht unterhalten - ich hab nach wie vor nicht vor, auf einen Fußgänger draufzuhalten, der sich traut, über irgendwelche Fahrbahnmalereien die Straße zu queren - aber schon erschütternd, was für einen unfähigen Haufen man mit seinen Steuern durchzufüttern hat...

Grüße,

N_W

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