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Geschrieben

Hallo!

Ich kann günstig einen 50 ér Roller bekommen. Jedoch sind wohl die Papiere verloren gegangen.

Lt. Verkäufer bekomme ich mit dem Kaufvertrag ( Eigentumsnachweis ) beim Str.verkehrsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit der ich den Roller dann auch anmelden könnte.

Stimmt das oder weiss einer von Ecu was auf mich zu kommt?

danke schon mal

Grüße Marko

Geschrieben

So habe ich das auch schon gehört, aber erst ein Anruf beim Strassenverkehrsamt kann die Klarheit verschaffen.

Ciao, Daniel

Geschrieben

Hallo Marko,

ein 50er Roller wird nicht beim Straßenverkehrsamt angemeldet.

Du benötigst nur ein Versicherungskennzeichen.

Eine Kopie der Betriebserlaubnis bekommst du daher sicherlich beim Hersteller des Rollers.

Torsten

Geschrieben
Hallo Marko,

ein 50er Roller wird nicht beim Straßenverkehrsamt angemeldet.

Du benötigst nur ein Versicherungskennzeichen.

Eine Kopie der Betriebserlaubnis bekommst du daher sicherlich beim Hersteller des Rollers.

Torsten

schon richtig, aber ich benötige doch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung das die Kiste nicht geklaut ist oder?

und damit kann ich dann eine Zweit Ausfertigung der Betriebserlaubnis beantragen ?

Hört sich ja nicht gerade spektakulär an. Wäre ja machbar

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