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Desaster mit der Mobilitätsgarantie


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Geschrieben (bearbeitet)

Da mein XM nun mit einem kapitalen Motorschaden darnieder liegt (siehe http://forum.andre-citroen-club.de/showthread.php?t=105975), bin ich heute morgen nach Auftreten einer großen weißen Wolke die Citroen Werkstätte angefahren, die mir letzte Woche den Heizungskühler getauscht hat. Der Chef bestätigte mir, dass es wohl der Zylinderkopf sei. So weit so schlecht.

Mein einziges Problem im Moment war, dass ich übers Wochenende nach Oberösterreich fahren wollte/will. Also denkt sich der stolze SARA Citroen Mobilitätsgarantie Besitzer, nimmst du mal den Kostenersatz für einen Mietwagen für zwei Werktage zu je 50 Euro in Anspruch, so wie auf der Garantie als Leistung vermerkt...

Um die Geschichte abzukürzen: Citroen ließ mich bei der SARA-Pannenhotline anrufen - hier das Gespräch:

ICH: "Grüß Gott, mein Citroen XM steht mit Motorschaden. Die Citroen Werkstatt hat bereits bestätigt, dass der Wagen so schnell nicht wieder flott wird. Der Wagen hat die SARA Mobilitätsgarantie und ich bräuchte einen Mietwagen fürs Wochenende..."

SIE: "Haben Sie bei uns angerufen und wurden abgeschleppt?"

ICH: "Nein, ich hab's grade noch bis zur Werkstatt geschafft..."

SIE: "Na, dann haben Sie auch keinen Anspruch. Nur wenn Sie abgeschleppt worden sind."

ICH: "Was??? Das kann's ja wohl nicht sein!"

SIE: "Wir können Ihnen gerne einen Mietwagen besorgen, aber Kosten übernehmen wir keine, da Sie nicht mit dem Abschleppdienst in die Werkstatt gebracht wurden"

ICH: "Sie zahlen also lieber den Abschleppdienst UND den Mietwagen, statt NUR den Mietwagen? Gut, dann gebe ich Ihnen hiermit den Auftrag, dass Sie meinen Citroen 50m bis zur Werkstatt schleppen."

SIE: "Das ist Versicherungsbetrug! Wir wissen jetzt schon, dass Ihr Auto bereits in einer Werkstatt steht und ich habe in mein System eingetragen, dass Sie nicht abgeschleppt werden dürfen..."

... den Rest des Gesprächs erspare ich euch, weil er hauptsächlich aus Fluchen meinerseits bestanden hat.

Hmm... ich überlege gerade, wie das bei mir im 17. Bezirk sein würde. Ich wohne ca. 50m von einer Citroen Werkstatt entfernt, die keinen Parkplatz hat. Selbst ein Abschleppdienst könnte also meinen XM nicht näher an die Werkstatt heranschleppen, als er ohnehin schon steht...

Das ist doch mehr also grotesk!?! Darf das wirklich sein? Jedenfalls wird morgen ein Mietwagen bei Hertz gebucht und dann die entsprechenden Beschwerde-Mails aufgesetzt.

Soviel zur berühmten Mobilitätsgarantie. Und das als krönender Abschluss einer Fahrzeugskarriere, in der man mit einem 15 Jahre alten Auto pünktlich alle 10.000km Service bei Citroen machen hat lassen.

Hier noch der Passus der Mobilitätsgarantie für die Tüftler unter euch:

1. Pannenhilfe/Abschleppen

Im Falle einer Fahruntüchtigkeit, deren Ursachen nicht am Pannen-/Unfallort zu beheben sind (Anm: Wär schon lustig mitanzusehen, wie der Pannendienst den 2,5TD Motor auf der Straße ausbaut und einen neuen einbaut), organisiert MONDIAL das Abschleppen des vertraglich geschützten Fahrzeuges zur nächstgelegenen CITROEN - Vertragswerkstätte oder zu einer anderen Vertragswerkstatt wenn die nächste CITROEN - Vertragswerkstätte weiter als 100km vom Pannen-/Unfallort entfernt ist und übernimmt die hierbei anfallenden Kosten.

2. Mietwagen

Sollte eine Reparatur des Fahrzeuges am selben Tag nicht möglich sein, so leistet MONDIAL für die Dauer der Fahruntüchtigkeit der Fahrzeuges einen Beitrag zu den Kosten eines Mietwagens bis zu EURO 50,00 inkl. Mwst pro Tag für max. zwei Werktage. Kraftstoffkosten und sonstige Nebenkosten werden nicht übernommen.

(und dann kommen noch die Punkte 3.1 Heim-/Weiterreise, 3.2 Abholung des reparierten Fahrzeuges, oder 4. Hotelunterbringung)

Also wohlgemerkt: Alle Leistungen gibt's nur, wenn man abgeschleppt wird, nicht wenn man gerade noch selbst bis zur Werkstatt kommt (obwohl das eigentlich meiner Meinung nach aus der Beschreibung nicht eindeutig hervorgeht, dass es hier einen direkten Zusammenhang zwischen Leistung 1 und Leistung 2 gibt)

lg

grojoh

Bearbeitet von grojoh
Geschrieben

Genau so ist es - keinerlei Leistungen, z.B. Ersatzfahrzeug, wenn das Auto bereits in/bei einer Cit-Werkstatt steht. Zwar höchst ärgerlich, aber in diesem Fall halt Pech für Dich.

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

Ich würde mich da mal bei einem Anwalt erkundigen, da unter 2. nicht ausdrücklich steht, das der Wagen vorher abgeschleppt worden sein muß ;)

Das sind voneinander unabhängige Punkte!

Ich durfte vor etlichen Jahren mal eine ähnlich "erfreuliche" Diskussion mit einem Mitarbeiter des ADAC (Motto: "Der ADAC ist nicht dazu da irgendwelchen Schrott in D spazierenzufahren") führen :(

Meine Mobilitätsgarantie heißt Sascha, wohnt 10km entfernt und kostet mich keinen Cent :D Umgekehrt genauso ;) Schön, wenn man zuverlässige Freunde sein Eigen nennt :)

Gruß Detlef

Geschrieben

Hatte auch Probleme mit meinem C2 und stand in der Werkstatt. Der Meister sagte, ich solle 1-2 km weit wegfahren und dann Citroen Assistance an rufen> Abschleppen > Mietwagen!

Übrigens kannste mal in deinem Automobilclub anfragen. Bei ADAC Plus bekommt man einen Wagen, wenn die Werkstatt bestätigt, dass das eigene Fahrzeug fahruntüchtig ist.

Geschrieben
Hatte auch Probleme mit meinem C2 und stand in der Werkstatt. Der Meister sagte, ich solle 1-2 km weit wegfahren und dann Citroen Assistance an rufen> Abschleppen > Mietwagen!

Dieser "Vorschlag" ist zwar nicht ganz legal, weist jedoch auf die Problematik hin. Die Mobilitätsgarantie ist dafür gedacht, Hilfe (z.B. auch Abschleppen) zu bekommen, wenn man UNTERWEGS liegenbleibt. Sie greift NICHT, wenn das Auto bereits in bzw. vor einer Werkstatt als defekt gemeldet wird bzw. steht.

Da im vorliegenden Fall der Wagen bereits "in" der Werkstatt ist, kann a) kein Ersatzwagen und B) nicht Ersatz evtl. Reparaturkosten gewährt werden. Ist zwar bitter, entspricht jedoch den Regularien.

Geschrieben

Meine Werkstatt hat mir eindrücklich eingeschärft, bei einer Panne NICHT zu ihnen zu kommen, sondern immer die Assistance anzurufen. Egal wie nah oder weit weg.

Das ist Service.

Gruß CJ

Geschrieben

Richtig, steht auch so in den Bedingungen.

Als meine Zündspule den Geist aufgab und der Motor nur noch auf 2 - 3 Töpfen lief, habe ich den Xantia auch von der Garage zur Werkstatt schleppen lassen - die ganzen 800 Meter!

Geschrieben
Meine Werkstatt hat mir eindrücklich eingeschärft, bei einer Panne NICHT zu ihnen zu kommen, sondern immer die Assistance anzurufen. Egal wie nah oder weit weg.

Ist garnicht notwendig, man muss nur SELBST die Vertragsmodalitäten genau studieren. Eigene Auslegungen, manchmal sogar die Logik, sind da fehl am Platze.

Geschrieben

Irgendwie kann ich das nachvollziehe, warum das so ist: Sonst würden alle, die normalerweise einen Leihwagen von der Werkstatt nehmen würden, die Versicherung anrufen, und ein Mietwagen ordern....

Geschrieben

Hallo grojoh,

bei so etwas sollte man nicht gleich aufgeben.

Steht da irgendwo, dass die Leistungen unter 2. nur erbracht werden, wenn auch die Leistungen unter 1. genutzt werden? Nein. Aus meiner Sicht so unzulässig.

Mein Tip:

In solchen Fällen die Beschwerde unverzüglich an einer Stelle vortragen, die geeigneter ist. Bei den meisten Unternehmen empfiehlt es sich Vorstand/Geschäftsführung oder Pressestelle anzuschreiben. Wenn man schildert, dass man sich als treuer Kunde lieber verständigt als im Internet auf die Gefahren der Mobilitätsgarantie hinzuweisen, kommt häufig Gesprächsbereitschaft zustande...

Der rechtliche Weg bliebe natürlich immer noch offen.

Gruss

Scheich

Gast Thunderstorm Technologies
Geschrieben

Schlußentlich schimpft sich das doch Mobilitätsgarantie - oder?

Die Mobilität dann einzuschränken, nur weil man nicht abgeschleppt wurde?????? - Bestimmt nicht im Sinne des Erfinders - Ich würde zumindest meine bisher gezahlten Beiträge mit Zinsen erstatten lassen, oder gibts die "Leistung" umsonst??

Gruß Detlef

Geschrieben
Hallo grojoh,

bei so etwas sollte man nicht gleich aufgeben.

Steht da irgendwo, dass die Leistungen unter 2. nur erbracht werden, wenn auch die Leistungen unter 1. genutzt werden? Nein. Aus meiner Sicht so unzulässig.

Gruss

Scheich

Doch steht da, bzw. ergibt sich aus dem Zusammenhang.

Geschrieben

Ich habe beruflich mit der SEAT Mobilitätsgarantie zu tun. Da ist es auch so, dass das Fahrzeug eingeschleppt werden muss. Im Einzelfall gibt es aber auch die Möglichkeit, trotz Fahrt zur Werkstatt, die Leistungen der Mob in Anspruch zu nehmen - aber das ist eine kulante Leistung - einen Anspruch gibt es darauf nicht!

Geschrieben

und wenn Du wieder vom Hof fährst und ein paar Tage "fährst", um Dich dann abschleppen zu lassen?

Geschrieben
und wenn Du wieder vom Hof fährst und ein paar Tage "fährst", um Dich dann abschleppen zu lassen?

Ja, das korreliert wunderbar mit Deinen Statements zu Papa Sarrazinger.

Roger

Geschrieben
Ja, das korreliert wunderbar mit Deinen Statements zu Papa Sarrazinger.

Roger

wo ist da der Zusammenhang ?

Geschrieben

Einen kleinen Beschiss in Ehren,

kann nicht mal ein krimineller Österreicher verwehren...

Geschrieben

ich würde, so lang die Karre mitmacht,

auch einfach wieder vom Hof fahren,

und den Abschlepper anrufen.

Bescheisser wollen beschissen werden.

Gruß Herbert

Geschrieben
Einen kleinen Beschiss in Ehren,

kann nicht mal ein krimineller Österreicher verwehren...

:)

Vielleicht ist es sogar ein Beweis von Überlegenheit, in einem französischen Vertrag den Schwachpunkt zu finden. ;)

Roger

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