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Verkaufspraxis bei Gebrauchtwagen?


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Geschrieben

Hallo, eine Frage an alle:

Es geht zwar um einen Citroen, aber die Frage ist nicht Citroen-spezifisch.

Ich habe einen Gebrauchten im Auge, der beim Cit-Händler (großes Autohaus in Frankfurt, also eigentlich seriös) steht, ca. 10k€ kostet und der mir gut gefällt. Ich bin den Wagen probegefahren und habe dabei einige Dinge bemerkt, die seitens des Händlers behoben werden müssten: Spur einstellen (zieht leicht nach rechts), Parkassistent defekt (wahrscheinlich ein Sensor), Bremsen subjektiv ein wenig lasch... also alles kein Hexenwerk.

Nun rief ich einen Tag nach der Probefahrt beim Händler an und fragte nach, wann denn die festgestellten Mängel behoben werden, damit man ggf. den Kaufvertrag machen könne...

Antwort: Nein, der Kaufvertrag müsse auf jeden Fall zuerst gemacht werden, erst dann käme das Auto in die Werkstatt und die Mängel würden behoben, sowie die anstehende Inspektion und der Tüv gemacht.

Wie bitte????

Ist das die gängige Praxis bei den Händlern? Ich kann doch wohl erwarten, dass das Auto ERST 100% hergerichtet wird?!? Sonst kaufe ich doch die Katze im Sack und bleibe u.U. noch auf etwas sitzen, was dann doch nicht gemacht wurde.

Habt ihr Erfahrung mit diesem Händlergebaren- ist das normal oder lauert da die böse Falle?

Gruß, Christoph

Geschrieben

Ich würde im Kaufvertrag festhalten, dass die angegebenen Mängel ohne Aufpreis bis zur Übergabe des Fahrzeuges behoben werden, dann bist du auf der sicheren Seite.

Geschrieben
Ich würde im Kaufvertrag festhalten, dass die angegebenen Mängel ohne Aufpreis bis zur Übergabe des Fahrzeuges behoben werden, dann bist du auf der sicheren Seite.

und dann natürlich auch direkt überprüfen, wenn Du den Wagen abholst !

Geschrieben

Ist doch so "üblich". Einem anderen Interessenten fallen die Mängel nicht auf und wenn dieser kauft war die Mängelbeseitigung "umsonst" und hat den Erlös geschmälert.

Ronald

Geschrieben
Ist doch so "üblich". Einem anderen Interessenten fallen die Mängel nicht auf und wenn dieser kauft war die Mängelbeseitigung "umsonst" und hat den Erlös geschmälert.

Ronald

in der Tat, aber dennoch muß der Händler ihm Gewährleistung geben, in der die Kosten normal auch anfallen werden.

Geschrieben

Hallo,

es ist durchaus üblich das es so gehandhabt wird. Wenn der Händler jetzt zum Beispiel 50 Autos auf dem Hof stehen hat und an denen müssen irgendwelche kleinigkeiten erledigt werden sind das erstmal unnötige kosten.

Als wir unseren C5 gekauft haben waren auch zwei drei Kleinigkeiten die gemacht werden mussten.

Diese waren aber bekannt. Der Verkäufer sagte dann, das es im Zuge der Inspektion die bei Kauf stattfindet erledigt wird. Also wurden vier n eue Reifen, neue Bremsbeläge, die Parksensoren und eine Lackierte Motorhaube(wegen Vogelkot) ins Auto eingebaut.

TÜV AU wurde auch neu gemacht.

Wenn man bei nem größeren Händler kauft ist es in der Regel so das vor der Übergabe die Inspektion neu gemacht wird, ob der Intervall erreicht ist oder nicht.

Außerdem hat man noch die Garantie.

Gruß

Stephan

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