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§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen


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Geschrieben

Hier mal für alle Die die es noch nicht wissen:

§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen.

(1) In Kraftomnibussen sind Verbandkästen, die selbst und deren Inhalt an Erste-Hilfe-Material dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 oder DIN 13 164, Ausgabe Dezember 1987 entsprechen, mitzuführen, und zwar mindestens

1. ein Verbandkasten in Kraftomnibussen mit nicht mehr als 22 Fahrgastplätzen,

2. 2 Verbandkästen in anderen Kraftomnibussen.

(2) Verbandkästen in Kraftomnibussen müssen an den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein; die Unterbringungsstellen sind deutlich zu kennzeichnen.

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

(4) Abweichend von Absatz 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.

Die Inhaltsteile eines Kfz-Verbandkastens nach DIN 13164

1 Heftpflaster, DIN 13019-A, 5 m x 2,5 cm

8 Wundschnellverbände, DIN 13019-E, 10 cm x 6 cm

3 Verbandpäckchen, DIN 13151-M

1 Verbandpäckchen, DIN 13151-G

2 Verbandtücher, DIN 13152-BR, 40 cm x 60 cm

1 Verbandtuch, DIN 13152-A, 60 cm x 80 cm

6 Kompressen, 10 cm x 10 cm

2 Mullbinden, DIN 61631-MB-6, 6 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-6

3 Mullbinden, DIN 61631-MB-8, 8 cm x 4m, oder Fixierbinden, DIN 61634-FB-8

2 Dreiecktücher, DIN 13 168-D

1 Rettungsdecke, 210 x 160cm

1 Erste-Hilfe-Schere, DIN 58279-A 145

4 Einmalhandschuhe, DIN EN 455

1 Erste-Hilfe-Broschüre

Kraftfahrzeuge

Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandkastens im Fahrzeug ist in § 35h Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist im Normblatt Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B DIN 13164 festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher entbehren alle Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen jeglicher Rechtsgrundlage. V.a. in den neuen Bundesländern kommt es durch die Unwissenheit der ausführenden Beamten regelmäßig zu solchen zu Unrecht verhängten Verwarngeldern.

Geschrieben

Je nach Interpretation könnte man aber auch davon ausgehen, daß abgelaufene Artikel nicht mehr nutzbar sind, also quasi "nicht da" sind.

Btw. Ich sollte auch mal wieder kontrollieren...

Geschrieben

Das kann ja jeder für sich entscheiden, es geht ja nur darum das die Rennleitung da sehr gern Verwarngelder verhängt.

Und genau darum geht es doch.

Ich will ja nicht sagen das man mit uralten Kästen durch die Gegend fährt, aber ehrlich wer kontrolliert schon seinen V-Kasten auf Verfallsdatum?

Es soll euch doch nur vor den Verw.Geldern schützen!

Geschrieben
Je nach Interpretation könnte man aber auch davon ausgehen, daß abgelaufene Artikel nicht mehr nutzbar sind, also quasi "nicht da" sind.

Btw. Ich sollte auch mal wieder kontrollieren...

Hi,

das ist keine Interpretationssache - abgelaufen heißt Müll! (egal, ob man das Zeug noch problemlos 3 Jahrzehnte verwenden könnte - schon mal auf eine Shampoo-Packung geschaut, da steht auch ein Verfallsdatum nach Öffnung der Packung drauf! Ist natürlich Schwachsinn, dass Hersteller nach mehr als 50 oder 100 Jahren merken, dass Betaisdonna-Lsg. oder Panthenol nach dem Öffnenplötzlich vor dem Verfallsdatum kaputt gehen, aber es beflügelt das Geschäfticon11.gif)

Gruß

Geschrieben

Das ist schon ewig und überall ein Diskussionsthema, jedoch geht da die Vernunft nicht einher mit dem Gesetz. Verfallsdatum, was soll denn das? Und dass die Rennleitung dafür Verwarngelder verhängt ist das allerletzte.

Ich würde gern mal wissen, wie einige beteiligte reagieren würden, wenn man kurz nach so einer Verkehrskontrolle zu einem Unfall kommt und sagt: Schade, aber ich kann hier nicht helfen, weil Teile meines ERSTE HILFE KASTENS abgelaufen sind!

Was soll das alles?

Auf meinem steht z.B. auf einem Aufkleber, dass einige Sachen im Kasten dann irgendwann abgelaufen sind, mehr nicht, wenn ma die also nur tauschen würde, reicht das doch auch, denke ich. Nur weis ich nicht was teuerer ist, ein neuer Kasten für paar Euros, oder die Sachen einzeln zu kaufen.

Thomas

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Verfallsdatum steht ja auch nicht auf jedem Teil, daß im Verbandskasten ist. Es reicht nur die Teile zu wechseln, die verfallen sind. Das Problem ist ja auch eigentlich nicht, daß irgendwelche Mullbinden zerbröseln, es geht vielmehr darum, wie lange diese Mullbinden keimfrei sind. Und diese Sachen sind nur so lange keimfrei, wie die Folie drumrum dicht ist.

Hab mal ein Verbandkasten von 1975 gehabt mit Sachen, deren Inhalt aus ca. 1987 stammten. Laut Indikator waren einige Sachen nicht mehr keimfrei und andere Sachen waren noch keimfrei, obwohl sie laut Verfallsdatum schon 20 Jahre überfällig waren. Sachen, die auf jeden Fall regelmäßig getauscht werden müssen, sind die Pflaster, da der Kleber irgendwann nicht mehr klebt.

"Ersatzteile/Austauschteile" fürn Verbandkasten bekommt man übrigens beim Roten Kreuz etc. Wer Glück hat, und in einem riesigen Betrieb arbeitet bekommt die Teile vielleicht sogar über der werksinternen Ambulanz - einfach mal ganz freundlich nachfragen :)

MfG DS

Bearbeitet von EntenDaniel
,
Geschrieben

Bei einem Unfall bei dem der Verletzte irgendwo im Grünstreifen der AB liegt ist es ziemlich egal ob der Inhalt des Kastens noch Steril ist. Da ist wahrscheinlich schon genug Dreck in der Wunde und sobald der Verletzte vom Notarzt vor Ort oder im Krankenhaus versorgt wird kommt der Ersthilfe Kram eh runter und die Wunde wird richtig gereinigt un desinfiziert. Das Haltbarkeitsdatum ist da nur Geldmacherrei!

Geschrieben

Moin,

der TÜV kontrolliert die Verbandskästen doch mit.

War bei mir vor 2 Jahren so, als die Werkstatt anrief und mir sagte, der Kasten wäre abgelaufen.

Gruß HD

Geschrieben
Moin,

der TÜV kontrolliert die Verbandskästen doch mit.

War bei mir vor 2 Jahren so, als die Werkstatt anrief und mir sagte, der Kasten wäre abgelaufen.

Gruß HD

Das hatte ich allerdings noch nie das der TÜV das mitkontrolliert hat.

Außerdem geht es ja auch nicht darum das jetzt jeder mit dem Verbandskasten seines Urgroßvaters durch die Gegend fährt, sondern darum das bei Kontrollen gerne ein Verwarnungsgeld ausgesprochen wird, welches ja wie oben erwähnt nicht Rechtens ist.

Dieses Schreiben soll euch doch nur vor unrechten Verwarnungsgeldern schützen und weiter nicht´s.

Wie ihr das für euch interpretiert ist eure Sache.

Geschrieben
Das hatte ich allerdings noch nie das der TÜV das mitkontrolliert hat.

Vielleicht hat das auch nur die Werkstatt kontrolliert, jedenfals lege ich beim TÜV Termin immer Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste auf den Sitz.

Gruß HD

Geschrieben

Nachfüllpack mit einer Handvoll Sachen drin kostet ca. 5-6.-€

Kompletter Kasten ca.8-9.-€. Bei Aktionen auch mal nur 7.-€

Da überleg ich nicht lange.

Gruß Herbert

Geschrieben

Der TÜV hat bei mir noch NIE (!) Warndreieck, Verbandskasten oder Warnweste kontrolliert.

Darf er auch gar nicht, weil das keine Dinge sind, die das Fahrzeug an sich unsicher machen können - quasi keine festen Anbauteile wie Bremsen, Licht, Räder etc.

Meckert der Tüv auch, wenn ich eine Kiste Bitburger im Kofferraum hab, die abgelaufen ist?

Also manchmal...

@HP 924

So seh ich das auch - wegen weniger als 10 Euro diese Diskussion ist doch mehr als unnötig - neu kaufen, fertig.

Geschrieben

Steht bei mir sogar im TÜV Bericht.

Habe danach alles tauschen lassen, was abgelaufen war.

Strafe, oder Verwarnung, finde ich auch nicht so toll.

Greetz, Arne

Geschrieben
Meckert der Tüv auch, wenn ich eine Kiste Bitburger im Kofferraum hab, die abgelaufen ist?

Die meckern nur bei abgelaufenen Beck´s Bier

...... wer trinkt denn schon Bit :D

Also manchmal ............

Geschrieben
Die meckern nur bei abgelaufenen Beck´s Bier

...... wer trinkt denn schon Bit :D

Also manchmal ............

*LACH* :D :D :D

Beck's - iiiihgitt!

Nee, ernsthaft, ein Bekannter Tüv-Prüfer meinte mal zu mir, er dürfe das nicht prüfen.

Geschrieben
Steht bei mir sogar im TÜV Bericht.

Nee, ernsthaft, ein Bekannter Tüv-Prüfer meinte mal zu mir, er dürfe das nicht prüfen.

Ja, was denn jetzt?

Geschrieben

Hm, manche Prüfer sind ja ohnehin erhaben über ihre Vorgaben, habe ich manchmal im Gefühl... ;)

Keine Ahnung, ob diese Aussage verlässlich ist, aber plausibel klingt es schon.

Geschrieben

ein Unterlegkeil ist auch nicht nötig, um einen Anhänger am Auto im Verkehr zu bewegen.

Trotzdem muß er für den Fall der Fälle dabei sein.

Ein Verbandskasten und ein Warndreieck sind auch nicht ..........

Die Prüfstelle überprüft das Fahrzeug auf verkehrsgerechte Ausstattung und Funktion,usw.

Und da gehört nun mal, wie in jedes Auto - ein Verbandskasten und ein Warndreieck.

Warum sollte also ausgerechnet die Prüforganisation, welche die Möglichkeit hat dieses nicht prüfen ? (können/dürfen/müßen)

Gruß Herbert

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