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Verkehrsrecht Zeugenanhörung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

naja, so einfach geht's auch durch IP-tracking nicht

Geschrieben
naja, so einfach geht's auch durch IP-tracking nicht

war ja auch nicht ernst gemeint... aber blöde Zufäll gibts ja immer.

Ich will hier niemanden denunzieren, aber sowas unterstützen auch nicht.

Geschrieben
Was machst du denn, wenn hinter dieser unübersichtlichen Kurve Fussgänger/ein Pannenfahrzeug/etc. statt des Ortsschildes steht?

Es hat ja niemand davon gesprochen, das Ortsschild gleich umzufahren...

jumpy_beifahrer
Geschrieben
Falsch. Verjährung ist nicht mehr, wenn einmal der Anhörungsbogen zugeschickt wurde. Sobald die Behörde tätig geworden ist, gilt diese Frist nicht mehr. Davon ab beträgt sie inzwischen nicht mehr 3, sondern 6 Monate.

Bitte nicht mit §31 II 4 OWiG verwechseln; im Straßenverkehr ist §26 III STVG einschlägig -> Verjährung nach drei Monaten, Verlängerung auf sechs Monate erst, sobald ein Bußgeldbescheid (nicht: Anhörung) erlassen wurde. Bei den üblichen Laufzeiten für Owi-Verfahren vor den Amtsgerichten reicht das für ErSaFa aber trotzdem locker aus.

Geschrieben
Hallo Lars,

wenn Dein Kumpel alles einsieht, warum übernimmt er nicht einfach die Verantwortung für sein Tun und zahlt, kassiert die Punkte und erspart anderen die Mehrarbeit? Die Polizei, das Ordnungsamt usw. zahlen nämlich alle mit!

Und eh ich mich von Dir als "unfehlbarer Freizeit-Ulrich-Wickert" bezeichnen lasse, werfe ich lieber den ersten Stein! Denn 100 auf dem Tacho bei erlaubten 50 hatte ich noch NIE! Nicht mal annähernd...

Gruß

Bernhard

Richtig,

und alles andere ist peinlich bis bestrafenswert - da sollte es kein Wenn und Aber gebenicon14.gif

Gruß,

von jemand der mal nachts mit 110 Tacho in eine Ortschaft bretterte - um sich innerorts mit locker 130 überholen zu lassen, nicht ohne Lichthupe versteht sich! Tja, Frankreich hat auch wilde Zeiten hinter sich und die Sache ist verjährt, und ich heute schlauericon11.gif

Geschrieben

Moin,

die Freundin Deines bekannten dürfte sich in größte Schwierigkeiten bringen, sollte sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, was wie oben bereits geschrieben, nur gegenüber Verwandten, Verlobten oder Ehegatten möglich ist, oder sich plötzlich nicht mehr erinnern können wollen. Das Foto zeigt nämlich mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht nur den Fahrer, sondern auch sie als Beifahrerin. Hat sie in jüngerer Zeit Papiere wie z.B. Personalausweis oder Reisepass beantragt, hat sie ein Foto dem Antrag beigefügt. Und eben dieses Foto wurde gescannt und wird in einer elektronischen Datenbank vorgehalten. Damit dürfte der verfolgenden Behörde ihre Identifikation ein Leichtes sein.

Ceterum censeo: Der Typ soll für sein Tun geradestehen, ohne Wenn und Aber!

Geschrieben

Ich weiß schon, warum ich meine Karre nicht verleihe. Ich hab einmal gemacht und das erste was mein Kumpel machte war auszuloten wo der Drehzahlbegrenzer anfängt anzuregeln. Und das bei einem Turbo-Diesel, wo Drehzahl eh nichts bringt...

Gruß

Fred

Geschrieben

Ans Steuer meiner Autos darf nur ausnahmsweise mal jemand anderes und dann sitz ich daneben. Sonst verleih ich auch nicht, geht nur nach hinten los und wenn was passiert, gehts zu Lasten der Freundschaft. Das muß nicht sein.

Zu dem Anderen : Wenn ich Mist baue, dann steh ich dafür grade. Hab ich immer so gehalten und bin immer gut damit gefahren. Soll der Fahrer da auch tun, anstatt den Streß und Ärger Freunden aufzubürden, das ist einfach nur penlich.

Geschrieben
Moin,

die Freundin Deines bekannten dürfte sich in größte Schwierigkeiten bringen, sollte sie sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen, was wie oben bereits geschrieben, nur gegenüber Verwandten, Verlobten oder Ehegatten möglich ist, oder sich plötzlich nicht mehr erinnern können wollen. Das Foto zeigt nämlich mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht nur den Fahrer, sondern auch sie als Beifahrerin. Hat sie in jüngerer Zeit Papiere wie z.B. Personalausweis oder Reisepass beantragt, hat sie ein Foto dem Antrag beigefügt. Und eben dieses Foto wurde gescannt und wird in einer elektronischen Datenbank vorgehalten. Damit dürfte der verfolgenden Behörde ihre Identifikation ein Leichtes sein.

Ceterum censeo: Der Typ soll für sein Tun geradestehen, ohne Wenn und Aber!

Soweit ich weiß saß sie nicht mit im Auto, das Fahrzeug ist so eine Art WG-Schlampe und wird von allen mitgenutzt.

Nichtsdestotrotz wird er jetzt "gestehen", da alle anderen Möglichkeiten vom Aufwand und Risiko her wohl eher nicht empfehlenswert sind.

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